evergabe.de Glossar
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- Amtsermittlungsgrundsatz
- Änderung der Vergabeunterlagen
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- Angebote in Papierform
- Angebotsannahme
- Angebotsfrist
- Angebotsöffnung
- Angebotsprüfung
- Angebotswertung
- Angemessenheit des Angebots
- Anschreiben
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- Architekten- und Ingenieurleistungen
- Archivierungsfrist
- Aufforderung zur Angebotsabgabe
- Aufhebung der Ausschreibung
- Aufhebungsgründe
- Aufklärungsverhandlungen
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- Auftragnehmer
- Auftragsarten
- Auftragsberatungsstelle
- Auftragserteilung
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- Auftragsvergabe
- Auftragswert
- Ausführungsfristen
- Auslobungsverfahren
- Ausschlussfrist
- Ausschlussgründe
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- Ausschreibungsreife
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- Bauvertragsrecht
- Bauwerksdatenmodellierung
- Beabsichtigte Geplante Ausschreibung
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- Bedarfsposition
- Beibringungsgrundsatz
- Beihilfen
- Beiladung
- Bekanntmachung der Ausschreibung
- Bekanntmachungstext
- Berichtigung einer Bekanntmachung
- Beschafferprofil
- Beschaffungsvorgang
- Beschleunigungsvergütungen
- Beschluss der Vergabekammer
- Beschränkte Ausschreibung
- Beschwerdebefugnis
- Beschwerdebegründung
- Beschwerdefrist
- Beschwerdeführer
- Beschwerdeinstanz
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
- Beurteilungsspielraum
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- Bewerbungsbedingungen
- Bewerbungsfrist
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- Bieterfragen
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- Bieterkonferenz
- Bieterrechte
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- Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)
- Dienstleistungen
- Dienstleistungsauftrag
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- Direktkauf
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- EG-Vergaberichtlinien
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- Eignung des Bieters
- Eignungsanforderung
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- Eignungsprüfung
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- Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
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- Einstufiges Vergabeverfahren
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- Elektronische Auftragsvergabe
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- Elektronische Signatur
- Elektronische Vergabe
- Elektronischer Katalog
- Elektronischer Marktplatz (EMP)
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- Ergänzungsmeldung
- Erledigung der Hauptsache
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- Freihändige Vergabe
- Fristen
- Fristsetzung
- Fristverlängerung
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- Funktionale Leistungsbeschreibung
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- Geheimschutz
- Gemeinschaftsrecht
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- Generalübernehmer
- Generalunternehmer
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- Gewerblicher Auftraggeber
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- Grundsätze der Vergabe
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- Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis
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- Lieferaufträge
- Lieferfrist
- Lieferleistungen
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- Losverfahren
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- Nachhaltige Beschaffung
- Nachhaltigkeit
- Nachlieferung
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- Nachprüfungsverfahren
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- Nachunternehmer
- Nachunternehmerverzeichnis
- Nachverhandlungen
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- Nachweis der Leistungsfähigkeit
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- Nicht Berücksichtigtes Angebot
- Nichtdiskriminierung
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- Nichtoffenes Verfahren
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- Oberlandesgericht
- Oberschwellenbereich
- Oberschwelliger Auftragswert
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- Offenes Verfahren
- Offensichtliche Unzulässigkeit bzw. Unbegründetheit
- Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP)
- Öffentliche Ausschreibung
- Öffentliche Hand
- Öffentlicher Auftrag
- Öffentlicher Auftraggeber
- Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor beschränkter Ausschreibung
- Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor Freihändiger Vergabe
- Öffnung der Angebote
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- Option
- Ortsbesichtigung
- Parallelausschreibung
- Passwort
- Pauschalpreisangebot
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- Planungswettbewerb
- Plausibilitätsprüfungen
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- Präqualifikation für Aufträge nach VOL und UVgO
- Präqualifikationsverfahren
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- Preisabsprache
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- Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen
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- Schätzung des Auftragswertes
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- Schwellenwerte
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- Sektorenbereich
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- Sektorenverordnung (SektVO)
- Sekundärrechtsschutz
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- Sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE)
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- Signaturkarte
- SIMAP
- Skonto
- Sofortige Beschwerde
- Soziale und andere besondere Dienstleistungen
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- Submissionsabsprache
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- Submissionstermin
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- Tariftreue- und Vergabegesetz
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- TED-Datenbank
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- Teilnahmewettbewerbsunterlagen
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- Transparenzgebot
- UfAB
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- Ungewöhnliches Wagnis
- Untätigkeit der Vergabekammer
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- Unterauftrag
- Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis
- Unterschwellenbereich
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Unterschwelliger Auftragswert
- Untersuchungsgrundsatz
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- Unvollständiges Angebot
- Unwirksamer Vertrag
- Unzulässige Abreden/Verhandlungen
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- VEBEG
- Verfahrensarten
- Verfahrensbeteiligte
- Verfügbarkeitserklärung
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- Vergabe ohne Ausschreibung
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- Vergabehandbücher (VHB)
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- Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)
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- Vergabestrafrecht
- Vergabeunterlagen
- Vergabeunterlagen / Verdingungsunterlagen
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- Vergabeverordnung (VgV)
- Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
- Vergebener Auftrag
- Verhandlungsverbot
- Verhandlungsverfahren
- Verhandlungsvergabe
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- Vertragsunterlagen
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- VOB/A
- VOF
- VOL
- VOL-Schein
- Vorabentscheidung über den Zuschlag
- Vorabinformation
- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
- VS-Paragraphen
Was ist eine Rüge?
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind bereits im Vergabeverfahren erkannte Verstöße gegen Vorschriften des Vergaberechts innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.
Für die Rüge schreibt § 160 Abs. 3 GWB keine besondere Form vor; grundsätzlich sind daher auch telefonische Rügen ausreichend. Die Rüge kann auch per Fax eingelegt werden. Es ergibt sich weder aus dem Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB noch aus Sinn und Zweck der Vorschrift, dass die Rüge immer schriftlich erfolgen muss. Wenn sie unbestritten mündlich gegenüber Vertretern des Auftraggebers erfolgt, die in der Lage sind, die Beanstandungen auszuräumen, ist das ausreichend. Rügt ein Antragsteller mittels E-Mail Vergaberechtsverstöße, kann der Nachprüfungsantrag in zulässiger Weise hierauf gestützt werden.
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