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Ressourcenschutzrecht
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Was ist das Ressourcenschutzrecht?

Das Ressourcenschutzrecht steht zur Zeit in der Weiterentwicklung. Es findet in Deutschland noch keine rechtlich verbindende Verankerung. Das liegt erstens an der Komplexität und zweitens an der aktuellen Struktur des Umweltrechts. Dennoch ist das Reduzieren des Ressourcenverbrauchs ein wesentlicher Bestandteil der aktuellen Nachhaltigkeitspolitik.


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Ziel des Ressourcenschutzrechts

Ziel ist die Entwicklung eines konsistenten Rechtes mit spezifischen aber auch übergreifenden Regelungsansätzen für den Ressourcenverbrauch und dessen Schutz.

Weltweit steigt der Rohstoffverbrauch von endlichen Ressourcen, wodurch negative Folgen für die Umwelt entstehen. Folglich sind Ökosysteme gefährdet, hohe Mengen an Emissionen werden ausgestoßen sowie große Mengen an Abfall entstehen. Deshalb sollte das Ressourcenschutzrecht an allen Stellen der Wertschöpfungskette ansetzen. Besonders in Branchen mit einem hohen Ressourcenverbrauch, wie dem Bauwesen und der Industrie, kann ein solches Recht einen hohen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele beitragen.

Einen ersten Vorschlag stellt die UBA zur Verfügung: Positionspapier Ressourcenschutzrecht


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