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Rahmenvereinbarungen
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Was sind Rahmenvereinbarungen?

Der Begriff der Rahmenvereinbarung beschreibt als Oberbegriff alle Arten von öffentlichen Aufträgen, die die Auftraggeber an ein oder mehrere Unternehmen vergeben können, um die Bedingungen für Einzelaufträge festzulegen, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen.

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Auf evergabe.de können Auftraggeber die Vergabeunterlagen für die Unternehmen zum Herunterladen elektronisch bereitstellen.


Weitere Informationen zu Rahmenvereinbarungen?

Für Rahmenvereinbarungen gelten folgende Beschränkungen:

  • Die Auftraggeber dürfen für dieselbe Leistung nicht mehrere Rahmenvereinbarungen vergeben.
  • Einzelaufträge sind nur zwischen den von Anbeginn an der Rahmenvereinbarung beteiligten Auftraggebern und Unternehmen zulässig.
  • Bei der Vergabe der auf einer Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge dürfen keine grundlegenden Änderungen an den Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung vorgenommen werden.
  • Die Regellaufzeit von vier Jahren darf nur ausnahmsweise überschritten werden.
  • Verlängerungsoptionen sind auch bei Rahmenverträgen zulässig, allerdings darf die Gesamtvertragsdauer von vier Jahren nicht überschritten werden.

In der Praxis dürften sich auf Grund der komplexeren Ausschreibungs- und Vertragsgestaltung vor allem Zentrale Beschaffungsstellen dieses Instruments bedienen.

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