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Was sind Rechtsrahmen?
In der Vergabewelt meint der Begriff Rechtsrahmen das Vergaberecht mit dem jene Rahmenbedingungen vorgegeben werden, die die Handlungen von Auftraggebern und Bietern ohne Missbrauch und im gegenseitigem Vertrauen ermöglichen.
Sobald eine Leistung oder Lieferung benötigt wird, ist es wichtig zu wissen, ob diese oberhalb oder unterhalb der EU-Schwellenwerte ausgeschrieben werden muss. Infolgedessen gelten bei Vergaben auf nationaler Ebene andere Rechtsgrundlagen als bei EU-weiten Ausschreibungen. Öffentliche Ausschreibungen und vor allem Aufträge im Oberschwellenbereich müssen mittels vorgegebener Standardformulare europaweit bekannt gemacht und veröffentlicht werden.
Nationale Rechtsrahmen
Bund und Bundesländer haben jeweils separates Vergaberecht entwickelt. Entscheidend für die Anwendung der jeweiligen Regelungen ist also immer, wer Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistung ist. Das ist die Übersicht aller geltenden Rechtsvorschriften bei Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte.
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Damit die Vergabeordnungen wirksam werden, müssen sie explizit zur Anwendung erklärt werden, da sie von sich aus keine externe Wirkung haben. Der Bund hat dies in den Verwaltungsvorschriften nach § 55 BHO (Bundeshaushaltsordnung) festgelegt, während die Bundesländer ähnliche Einführungsvorschriften erlassen haben.
Rechtsrahmen für EU-weite Ausschreibungen (EU-Rechtsrahmen)
Das ist die Übersicht aller geltenden Rechtsvorschriften bei Ausschreibung oberhalb der Schwellenwerte. Hier findet das sogenannte GWB oder auch Kartellvergaberecht Anwendung. Dieses basiert auf dem EU-Primärrecht und den EU-Vergaberichtlinien.
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB – Teil 4)
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
- Sektorenverordnung (SektVO)
- Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
- Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
- Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)
Da Richtlinien der EU in den Mitgliedstaaten nicht unmittelbar gelten, müssen sie erst in nationales Recht transformiert werden.
Das Vergaberecht allgemein
Das Vergaberecht ist also die Gesamtheit aller rechtlichen Vorgaben, die die öffentliche Hand bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beachten muss, eben Rechtsrahmen. Dazu zählen sämtliche Gesetze, Verordnungen und Vergabeordnungen, aber auch höchstrichterliche Urteile.
Da kommunale und staatliche Behörden für öffentliche Ausschreibungen Steuergelder einsetzen, sollen sie zum einen jederzeit die bestmögliche Qualität und Leistung zum wirtschaftlichsten Preis erhalten. Zum anderen haben Steuerzahler ein Recht darauf zu erfahren, wie und ob diese Gelder effizient eingesetzt werden.