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Wie ist es bei den ausführlichen Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sein sollen? Wird dort ein ähnliches Produkt gemeint? Wäre bei einer Ausschreibung über beispielsweise T-Shirts auch eine Referenz über Hosen zulässig oder bezieht sich dies ebenfalls nur auf die Leistungsart im Sinne von Lieferleistung/Bauleitung?

Der Auftraggeber hat die Pflicht, die Vergabeunterlagen und den Bekanntmachungstext so zu beschreiben und auszufertigen, dass der Bewerber ein Angebot mit entsprechenden Referenzen abgeben kann.

Diese Frage ist deshalb ein klassisches Beispiel für eine Bieterfrage und muss an den Auftraggeber gestellt werden.

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