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Hauptausschuss Allgemeines (HAA)
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Was ist der Hauptausschuss Allgemeines (HAA)?

Der Hauptausschuss Allgemeines ist einer von vier Bestandteilen des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA). Der HAA ist vor allem für die Teile A und B der VOB zuständig. Die VOB/A regelt hierbei die öffentliche Vergabe, die VOB/B hingegen enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.

Hauptaufgaben des HAA sind es die VOB weiterzuentwickeln, zu überarbeiten sowie zu prüfen, ob beziehungsweise welche neuen Richtlinien umgesetzt und integriert werden sollen. Dazu gehören beispielsweise neue Schwellenwerte oder das Vereinfachen von Vergabeverfahren.


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Hauptausschuss Hochbau (HAH)

Ein weiterer Bestandteil der DVA ist der Hauptausschuss Hochbau. Dieser ist für den Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen zuständig, vor allem für den Hochbau-Abschnitt. In der VOB/C sind dafür die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) enthalten.

Hauptausschuss Tiefbau (HAT)

Für den Tiefbau im Teil C der VOB ist der Hauptausschuss Tiefbau verantwortlich. Auch hier gilt es die Vertragsbedingungen zu prüfen, zu ändern sowie auszubauen. Der HAT ist der dritte Hauptausschuss des DVA.


Vertreter des HAH und HAT

Der HAH und der HAT setzen sich einerseits aus Vertretern von Bietern und andererseits aus Auftraggebern zusammen. Beide Parteien prüfen und überarbeiten den Teil C der VOB. Infolgedessen wird dieses Regelwerk einvernehmlich erarbeitet und alle können die Vorteile der Transparenz bei Ausschreibungen für Bauleistungen nutzen.


Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB)

Der Gemeine Ausschuss Elektronik im Bauwesen hat die Aufgabe die Effizienz innerhalb einer Organisation zu steigern. Das passiert unter anderem durch eine elektronische Datenverarbeitung im Bauwesen.

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