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Die Neue HOAI 2021

Seit 1. Januar 2021 gilt die Neue HOAI. Besonders für Architekten und Ingenieure ein Muss. evergabe.de informiert über Auswirkungen und Änderungen. Mit uns bleibst Du auf dem neusten Stand und findest so neue Partnerschaften.

Icon HOAI, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI 2021

Was versteht man unter HOAI?

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Vergütung (Honorar) der Leistungen von Architekten und Ingenieuren in Deutschland.

Das Honorar wird zwischen dem Auftraggeber einerseits und dem Architekt bzw. Ingenieur andererseits auf Basis der Regelungen der HOAI vereinbart. Unterschreitungen der Mindestsätze oder Überschreitung der Höchstsätze der HOAI sind nur in Ausnahmefällen rechtlich zulässig.

Schau Dir auch die Erklärung zu Architekten- und Ingenieurleistungen an.

Noch mehr Wissen mit
unseren Webinaren zur HOAI

Mit Deiner Teilnahme an unseren Webinaren speziell für Architekten und Ingenieure kannst Du auf unser Expertenwissen aus aktuellen Rechtsprechungen bauen. Welche Folgen haben die EuGH-Urteile auf die Mindest- und Höchstsätze der HOAI und was ist grundsätzlich bei der Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen zu beachten?

Mach Dich fit, wenn es um Abwehr von Bauzeitnachträgen, um die Abrechnung sowie um Planungswettbewerbe geht.

Alle Themen zum Architektenrecht


Architekten Ausschreibungen
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  • Profisuche mit Filtermöglichkeiten spart Zeit und Nerven
  • Als Werkzeug, um aus Öffentlichen und Gewerblichen Ausschreibungen die für Dich passenden herauszufiltern
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  • Selbst Gewerbliche Aufträge vergeben
  • Deine Ausschreibungen von interessierten Unternehmen finden lassen


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  • Beschreibe Deine erbrachten Architekturleistungen mit aussagekräftige Texten
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Architektur- und Ingenieurleistungen, Gewerk für Architekten und Ingenieure

Perfekte Projekte für Architekten, Ingenieure und ihre Kunden

Das beste Leistungsverzeichnis verdient eine professionelle Vergabe. evergabe.de unterstützt Dich bei der Zusammenarbeit mit Deinen öffentlichen und gewerblichen Auftraggebern. Ob Du selbst ausschreibst, Deinen Kunden zuarbeitest oder an Wettbewerben teilnehmen möchtest. Bei uns bist Du immer richtig.

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Wir halten Dich auf dem Laufenden und kündigen Änderungen in der Vergabewelt oder Rechtsprechungen zu Vergabeordnungen an.

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