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Anpassung des vergabespezifischen Mindeststundenentgeltes nach dem Thüringer Vergabegesetz

Mit Inkrafttreten des novellierten Thüringer Vergabegesetzes am 1. Dezember 2019 wurde im Freistaat Thüringen ein vergabespezifisches Mindeststundenentgelt eingeführt. Dieses ist jährlich anzupassen. Die erstmalige Anpassung erfolgt nun zum 1. Januar 2021.

Diesbezüglich hat das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie mitgeteilt, dass das vergabespezifische Mindeststundenentgelt ab dem 1. Januar 2021 11,73 Euro (brutto) beträgt. Zur Beachtung dieses Mindestlohns sind nur die Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung verpflichtet, die sonstigen Auftraggeber können bei der Vergabe ihrer Aufträge den vergabespezifischen Mindestlohn anwenden und zugrunde legen.

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