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Anpassung Vergabemindestlohn in Brandenburg

Am 7. Dezember 2020 wurde die Brandenburgische Vergabegesetz-Mindestentgeltverordnung verkündet; sie ist noch am selben Tag in Kraft getreten. Die Verordnung beinhaltet die Anpassung des Mindestentgelts von derzeit 10,68 Euro je Stunde auf 10,85 Euro je Stunde ab dem 1. Januar 2021.

Nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz dürfen öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die sich gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber verpflichten, den Beschäftigten das zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltende Mindestentgelt je Stunde zu zahlen. Dieses Mindestentgelt erhöht sich ab dem Jahr 2021 jeweils mit dem Prozentsatz, um den sich der allgemeine Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz des Bundes erhöht.

Die Verpflichtungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes gelten für den Auftragnehmer nicht automatisch. Vielmehr ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, die Anforderungen im Einzelnen mit dem Auftragnehmer vertraglich zu vereinbaren. Ob sich eine Erhöhung des brandenburgischen Vergabemindestentgelts auch auf bereits laufende Verträge auswirkt, hängt dabei vom Inhalt der vertraglichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ab.

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