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Update: Corona-Vergabeerlass in Mecklenburg-Vorpommern verlängert

Die Gültigkeit des Corona-Vergabeerlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern wurde per Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2020 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Damit können Liefer-, Dienst- und Bauleistungen, die unmittelbar oder mittelbar zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder deren Folgen beitragen, weiterhin bis zur Höhe der jeweiligen EU-Schwellenwerte unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens analog eines Direktauftrages beschafft werden. Auf eine Markterkundung darf dabei verzichtet werden.

Die Erleichterungen gelten insbesondere für medizinische Bedarfsgegenstände wie zum Beispiel Schutzkleidung, Schutzmasken, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und medizinische Geräte wie etwa Beatmungsgeräte, um der Verbreitung des Virus bestmöglich entgegen zu wirken. Außerdem können Aufträge, mit denen Leistungen beschafft werden sollen, die der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in der öffentlichen Verwaltung dienen (beispielsweise Lieferungen und Leistungen, die zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen dienen, Videokonferenztechnik und die Erweiterung von IT-Leitungskapazitäten), direkt vergeben werden.

Update vom 14.02.2022:
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern hat den Erlass zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V.

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