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Bayern: Kommunale Energiebeschaffung

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) hat in einem Rundschreiben auf die Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Strom und Gas hingewiesen. Damit die Energieversorgung gesichert werden kann, müssen Energielieferungen schnell und effizient durchgeführt werden.

Aus dem Rundschreiben geht hervor, dass bei Beschaffungen für Strom oder Gas bei Auftragswerten ab Erreichen des EU-Schwellenwertes in der Regel von Dringlichkeitsvergaben auszugehen ist. Damit wird eine formlose Einholung von Vergleichsangeboten im Rahmen eines Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ohne Einhaltung von vorgegebenen Fristen ermöglicht.

Im Falle einer besonderen Dringlichkeit entfällt die Vorabinformation nach § 134 Abs. 2 Satz 1 GWB. Eine Begründung zur Durchführung einer Dringlichkeitsvergabe ist weiterhin erforderlich. Zudem wird weiterhin empfohlen, mehrere Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.

Bei Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes kann unter Inanspruchnahme der aktuell geltenden Wertgrenzen nach Bekanntmachung des Innenministeriums zur „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“ bis zum 31. Dezember 2023 eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.

Das ausführliche Rundschreiben stellt das StMI online zur Verfügung.

Quelle: Newsletter Auftragswesen November 2022


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