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Update: Beschaffung für Bundeswehr soll vereinfacht werden

Der Bundesrat hat den Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt. Das Gesetz tritt nach Unterzeichnung des Bundespräsidenten am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft und gilt befristet bis zum 31. Dezember 2026. In diesem Zeitraum soll eine grundlegende Reform des Beschaffungswesen erarbeitet werden.

Meldung vom 23. Juni 2022

Nach dem der Deutsche Bundestag und der Bundesrat grünes Licht für das „Sondervermögen Bundeswehr“ gegeben haben, hat das Bundeskabinett unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums eine Formulierungshilfe für den Entwurf eines „Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen der Bundeswehr“ beschlossen.

Den Vergabestellen der Bundeswehr soll damit ermöglicht werden, in den kommenden dreieinhalb Jahren vergaberechtliche Erleichterungen zu nutzen und Aufträge schneller zu vergeben. Das Gesetz gilt für Aufträge über die Lieferung von Militärausrüstung zur Stärkung der Einsatzbereitschaft. Zudem soll es bei Bau- und Instandhaltungsleistungen Anwendung finden, sofern diese unmittelbar mit dieser Militärausrüstung in Zusammenhang stehen.

Wesentliche Punkte des Gesetzesentwurfes sind u. a.:
– Die gemeinsame Vergabe mehrerer Teil- und Fachlose, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe vorliegen.
– Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren sollen beschleunigt werden
– Sicherheitsinteressen sollen im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren gestärkt werden. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, Unternehmen aus Staaten, in denen die Wahrung der Sicherheitsinteressen nicht gegeben ist, vom Verfahren auszuschließen.

Den ausführlichen Gesetzentwurf kannst Du hier nachlesen.

Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abzuschließen.


Meldung vom 20. Mai 2022

Das Bundeskabinett hat sich am 18. Mai 2022 darauf verständigt eine beschleunigte Beschaffung von Waffen und Ausrüstung für die Bundeswehr in die Wege zu leiten. Mit einem Beschleunigungsgesetz soll das Vergaberecht angepasst und deutsche Sicherheitsinteressen vereinfacht berücksichtigt werden.

Mit dem Beschleunigungsgesetz sollen Verfahren zur Prüfung und Nachprüfung von Beschaffungen für einige Jahre stark beschleunigt werden. Damit ist der Zeitraum für das Hochfahren der Einsatzbereitschaft gemeint. Zudem soll ein alternativer Beschaffungsweg von Waffen oder Ausrüstung über internationale Organisationen gestärkt und rechtssicher gestaltet werden.

Auch Verträge, die aufgrund von Nichtwissen oder Fehlern im Vergabeverfahren ohne Ausschreibung vergeben wurden, sollen nicht zwingend als Nichtig erklärt werden. Das Bundesministerium der Verteidigung spricht hierbei von einer Notwendigkeit, solche Verträge aufrechtzuerhalten, wenn verteidigungs- und sicherheitspolitische Interessen dies erforderlich machen.

Quelle:
Bundesrat
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
T-Online


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