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Entwurf: Tariftreue- und Mindestlohngesetzes Baden-Württemberg

Die Regierung von Baden-Württemberg möchte das Tariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) novellieren. Die Oppositionspartei SPD hat hierfür Ende Dezember einen eigenen Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht.

Die SPD fordert, dass bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nur Unternehmen berücksichtigt werden, die sich an eine festgelegte Lohnuntergrenze und tarifliche Regelungen halten. Hierfür soll ein vergabespezifischer Mindestlohn festgelegt werden, der sich am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder orientiert. Dies soll auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen gelten.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat bereits im Oktober gefordert, dass der vorgesehene Vergabemindestlohn bei mindestens 13,50 Euro in der Stunde liegen soll. Begründet wird dies, das Baden-Württemberg ein Hochlohnland ist und der Mindestlohn somit über den Werten anderer Bundesländer, wie Berlin, liegen sollte.

Des Weiteren soll laut Entwurf das LTMG statt bisher ab 20.000 Euro bereits bei Auftragsvergaben ab 10.000 Euro angewendet werden. Zudem enthält der Gesetzesentwurf in § 8 weitere Kriterien in Bezug auf Kernarbeitsnormen, Umweltauswirkungen und soziale Aspekte.

Der DGB und der Gesetzesentwurf 17/3521 der SPD fordern zudem eine flächendeckende Kontrolle zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn. Gegenwärtig berät der Wirtschaftsausschuss des Landes über den Entwurf.

Quelle:
Landtag Baden-Württemberg
Deutscher Gewerkschaftsbund


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