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Update: Erleichterung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Schleswig-Holstein

Die vergaberechtlichen Erleichterungen für Kommunen und Organisationen im Rahmen der Flüchtlingshilfe und Beschaffungen zugunsten schutzsuchender Menschen werden verlängert. Zudem bleiben die Vereinfachungen für Bauleistungen, die dem Wohnzweck dienen, weiterhin in Kraft.

Die neue Verordnung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2024.

Meldung vom 03.05.2022

Das Land Schleswig-Holstein hat im Rahmen der Auswirkungen des Ukraine-Krieges die „Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu Gunsten Schutzsuchender“ im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht.

Seit 1. April 2022 gelten Vergabeerleichterungen sowohl für die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen zur Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Betreuung Schutzsuchender aus der Ukraine als auch für Bauleistungen, die Wohnzwecken dienen.

Bis zum einem Nettoauftragswert von 5.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen sowie bis zum einem Nettoauftragswert von 10.000 Euro bei Bauleistungen kann demnach der Direktauftrag angewendet werden.  Für Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Nettoauftragswert von 150.000 Euro ist die Vergabe in Form einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder in einer Verhandlungsvergabe möglich.

Für Bauleistungen, die dem Wohnzweck dienen, können bis zu einem Einzelauftragswert von 100.000 Euro die Freihändige Vergabe bzw. von maximal 1 Million Euro die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gewählt werden.

Die Verordnung gilt befristet bis zum 30. Juni 2023.

Quellen:
Land Schleswig-Holstein (28.09.2023)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (16.05.2023)
Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e. V.  (03.05.2022)


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