eVergabe.de
evergabe.de-News

Update: Hessen und NRW: Erlass zur Stoffpreisgleitklausel

Das Ministerium der Finanzen sowie das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen haben in einem Gemeinsamen Erlass mitgeteilt, die Regelungen zur Anwendung der Stoffpreisgleitklausel für Bundesbaumaßnahmen, auch auf den Landeshochbau anzuwenden. Die Regelung wird damit bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Meldung vom 4. Mai 2022

In Bezug auf den Erlass „Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übernehmen auch die Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen weitestgehend diese Regelungen für landeseigene Baumaßnahmen.

Die Anwendung der Stoffpreisgleitklausel gilt befristet in NRW bis zum 30. Juni 2022 und in Hessen bis zum 31. Dezember 2022.

Quelle:
vergabe.NRW
Auftragsberatungsstelle Hessen e. V.
Ministerium der Finanzen NRW


Stoffpreisgleitklauseln und VOB-Verträge

Damit Du über den Einsatz der Stoffpreisgleitklausel und deren Anwendung bestens informiert bist, solltest Du Dir unbedingt unser Webinar anschauen.


« Neue Vergabepraxis im Bau gefordert Update: Erleichterung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Schleswig-Holstein »
eVergabe.de