4. Mai 2022
Hessen und NRW: Erlass zur Stoffpreisgleitklausel
In Bezug auf den Erlass „Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übernehmen auch die Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen weitestgehend diese Regelungen für landeseigene Baumaßnahmen.
Die Anwendung der Stoffpreisgleitklausel gilt befristet in NRW bis zum 30. Juni 2022 und in Hessen bis zum 31. Dezember 2022.
Quelle:
Auftragsberatungsstelle Hessen e. V.
Ministerium der Finanzen NRW
Stoffpreisgleitklauseln und VOB-Verträge
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