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Gesetzentwurf: Änderung Onlinezugangsgesetz

Um den Ausbau der Verwaltungsdigitalisierung voranzutreiben, arbeitet der Bund seit 2022 an der Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat hierzu einen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften“ (OZGÄndG) vorgelegt.

Mit dem Referentenentwurf soll eine einfache und medienbruchfreie Abwicklung von digitalen Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen umgesetzt werden. Insbesondere die Bund-Länder-Zusammenarbeit, wie sie bei der Bereitstellung von einheitlichen Basisdiensten oder mit der Nachnutzung von Onlinediensten nach dem Prinzip „Einer-für-Alle“ zum Tragen kommt, soll verstärkt werden.

Maßnahmen des Referentenentwurfs

Diese Maßnahmen umfasst der aktuelle Entwurf des BMI:

  • Streichung OZG-Umsetzungsfrist: Verwaltungsdigitalisierung ist eine Daueraufgabe. Die Verpflichtung, Verwaltungsleistungen digital anzubieten, gilt sofort und trifft alle zuständigen Behörden in Deutschland.
  • Bereitstellung zentraler Basisdienste wie Nutzerkonto und Postfach
  • Regelung Grundsätze der elektronischen Abwicklung von Verwaltungsleistungen, einschließlich vereinfachter Authentifizierung für Bürgerinnen und Bürger sowie für juristische Personen
  • stärkere Berücksichtigung der Belange von Kommunen
  • Verbindlichkeit für einheitliches Organisationskonto
  • Regelung Once-Only-Prinzips: Bürgerinnen und Bürger sollen Nachweise auf elektronischem Wege nur einmal erbringen müssen
  • Sicherstellung von Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit

Aktuell befindet sich der Referentenentwurf des BMI in einer Abstimmungsphase.

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat


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