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Landesbauordnung Bremen wird novelliert

Die Landesbauordnung der Hansestadt Bremen (BremLBO) wird novelliert. Ziel ist es, das Bauen in Bremen zu fördern, indem Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Aktuell befasst sich der Bremische Bürgschaft mit dem Gesetzentwurf der Landesbauordnung.

Die Novelle der BremLBO sieht u. a. vor, den Bau von PKW-Stellplätzen u. a. bei Wohnungsteilungen und Nutzungsänderungen aufzuheben. Mit Einführung des Gebäudetyps E wird es möglich, innovativer und kostengünstiger zu bauen. Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren weiter mit Einführung einer Genehmigungsfiktion weiter vereinfacht.

Darüber hinaus sollen serielle Bauprojekte durch Typengenehmigungen schneller umgesetzt und der Ausbau von Dachgeschossen erleichtert werden.

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Mit der Novelle setzt Bremen gezielt Anreize für innovative Bauprojekte und nachhaltigen Wohnungsbau. Außerdem wird das Begrünungsortgesetz für die Stadtgemeinde Bremen aufgehoben und in die BremLBO integriert. Parallel dazu erfolgt eine Anpassung des Bremische Ingenieurgesetz an die EU-Vorgaben.

Die Novellierung setzt zum einen die Ziele des Koalitionsvertrags zur Beschleunigung der Bauplanung um. Zudem erfüllt sie die Vorgaben des „Bauturbo-Pakts“ vom 7. November 2023 und integriert die Beschlüsse der 142. Bauministerkonferenz vom 23./24. November 2023.

Quelle: Pressestelle des Senats der Freien und Hansestadt Bremen

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