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Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte

Die EU-Mitgliedstaaten haben eine neue Ökodesign-Verordnung verabschiedet. Damit sollen nur noch Produkte in der EU verkauft werden, die ressourcenschonend hergestellt wurden, langlebig und reparierbar sowie energieeffizient sind. Die Bundesregierung hatte sich in den Verhandlungen zur neuen Ökodesign-Verordnung stark für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, die Förderung der Reparatur und der Rohstoff-Wiedergewinnung sowie für ein Verbot der Vernichtung von gebrauchsfähigen Produkten eingesetzt.

Die neue Verordnung gilt für fast alle Produkte, nicht nur für energieverbrauchsrelevante Produkte wie bisher. Die Verordnung selbst stellt keine Anforderungen an einzelne Produkte. Sie formuliert jedoch grundlegende Leistungsanforderungen, die zukünftig in nachgeordneten Regelungen für konkrete Produktgruppen definiert werden sollen.

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Diese Anforderungen decken den gesamten Lebenszyklus eines Produkts ab und umfassen Aspekte wie Material-, Energie- und Ressourceneffizienz sowie Umweltverträglichkeit. Zudem erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher hilfreiche Tools für ihre Kaufentscheidung an die Hand. Dazu gehören ein Digitaler Produktpass, ein Ökodesign-Label sowie ein Reparierbarkeits-Index.

Über den Digitalen Produktpass können sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch Marktüberwachungsbehörden, Entsorger und anderen Akteuren relevante Informationen auslesen. Dazu gehören beispielsweise die Kreislauf- und Recyclingfähigkeit eines Produkts oder künftig auch Informationen zu besorgniserregenden Stoffen.

Die Ökodesign-Verordnung muss nun noch formal vom Europäischen Parlament angenommen werden. Nach dem finalen Beschluss des Rates kann die Verordnung voraussichtlich im 2. Quartal 2024 in Kraft treten.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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