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Neue Regeln zur entwaldungsfreien Lieferkette

Unternehmen und Händler in der EU haben seit 29. Juni 2023 Zeit, sich innerhalb von 18 Monaten auf neue Regeln zur entwaldungsfreien Lieferkette einzustellen. Mit der neuen Regelung soll sichergestellt werden, dass eine Reihe von Waren, die in der EU in den Verkehr gebracht werden, nicht zur Entwaldung und Waldschädigung beitragen.

Neue Sorgfaltspflichten für sieben Rohstoffe

Unternehmen, die Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen, wird mit der neuen Verordnung eine Sorgfaltspflicht aufgetragen. Nach Angaben der EU-Kommission wurden diese Rohstoffe auf Grundlage einer Folgeabschätzung ausgewählt, in der sie als Hauptursache für die Entwaldung ermittelt wurden.

Nachweis über entwaldungsfreie und legale Erzeugnisse

Händler und Unternehmen müssen nachweisen, dass Erzeugnisse entwaldungsfrei (auf Flächen, die nicht nach dem 31. Dezember 2020 gerodet wurden) sowie legal sind. Zudem werden sie verpflichtet genaue geografische Angaben zur landwirtschaftlichen Nutzfläche zu erheben. Damit soll die Einhaltung der Vorschriften besser überprüft werden.

Die EU-Kommission verweist darauf, dass die Liste der erfassten Rohstoffe regelmäßig überprüft und aktualisiert wird. Für kleine Unternehmen soll eine längere Anpassungsfrist gelten.

Benchmarking-System für Risikobewertung

Des Weiteren wird die EU-Kommission ein Benchmarking-System einführen, mit dem Länder nach dem Risiko für Entwaldung bzw. Waldschädigung bewertet werden sollen. Diese Bewertung erfolgt abhängig der Ausweitung der Landwirtschaft bei der Erzeugung der o. a. sieben Rohstoffe und deren Folgeprodukte.

Quelle: EU Kommission


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