eVergabe.de
evergabe.de-News

Update: NRW Änderungserlass – Beschleunigung Investitionen

Das Ministerium der Finanzen in NRW reagiert auf die angespannte wirtschaftliche Lage hat in einem Runderlass die Verlängerung der vergaberechtlichen Erleichterungen bis zum 31. Dezember 2022 bekannt gegeben.

Den Runderlass kannst Du hier nachlesen.

Meldung vom 17. Januar 2022

Auch Nordrhein-Westfalen verlängert angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und der Flutkatastrophe im Sommer 2021 die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Leistungen.

Bauleistungen können demnach bei einem Auftragswert von 15.000 EUR in Form einer Direktvergabe durchgeführt werden. Bei einem Einzelauftragswert von 750.000 EUR bzw. einem Gesamtauftragswert von 1.250.000 EUR kann eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Verhandlungsvergaben können bis zum einem Einzelauftragswert von 75.000 EUR bzw. bei einem Gesamtauftragswert von 125.000 EUR erfolgen.

Bei Liefer- und Dienstleistungen kann bis zu einem Auftragswert von 15.000 EUR eine Direktvergabe durchgeführt werden. Eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder eine Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb ist ab einem Auftragswert von 100.000 EUR möglich.

Bei den genannten Summen handelt es sich um geschätzte Nettoauftragswerte. Den ausführlichen Runderlass des Ministeriums für Finanzen findest Du hier.

Die Verlängerung gilt befristet bis zum 30. Juni 2022.

Quelle:
Vergabe.NRW (08.07.2022)
Vergabe.NRW (17.01.2022)


Webinar: Preisexplosion bei Baustoffen – Rechtliche Einordnung und Lösungsmöglichkeiten

Wir geben Dir Tipps, wie Du mit Preissteigerungen bei laufenden und künftigen Bauverträgen umgehst. Dabei schauen wir sowohl auf die Auftraggeber- als auch auf die Auftragnehmerseite.

Webinar: Stoffpreisgleitklauseln und VOB-Verträge


Angesichts der wirtschaftlichen Lage steigen die Baupreise kräftig an. Der Bund und mehrere Länder haben daher eine erweiterte Anwendung der Stoffpreisgleitklausel beschlossen. In diesem Webinar erfährst Du, worauf Du bei der Anwendung achten solltest.


« Produktneutrale Ausschreibung von Multifunktionsgeräten Anhängigkeiten von globalen Wertschöpfungsketten? »
eVergabe.de