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Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der vergangenen Woche ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen. Damit sollen öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Das neue Gesetz soll 2023 in Kraft treten.

Mit dem neuen Tariftreue- und Vergabegesetz soll es auch Vereinfachungen geben. Damit sollen kleinere und mittlere Unternehmen angeregt werden vermehrt an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen. Mit höheren Schwellenwerten soll die Vergabe daher „entbürokratisiert und die Beteiligten entlastet“ werden. Für die Vergabe von Bauleistungen steigt der Schwellenwert von 50.000 Euro auf 120.000 Euro. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge wird der Schwellenwert von 25.000 Euro auf 40.000 Euro angehoben.

Als 15. Bundesland führt auch Sachsen-Anhalt mit dem neuen Gesetz die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ein und ersetzt die noch geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A).

Den Gesetzesentwurf zum Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt kannst Du kostenfrei abrufen.

Quelle:
FDP Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt
Mitteldeutscher Rundfunk


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