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Stadt Leipzig setzt auf Nachhaltigkeit

Seit 13. November 2022 ist die neue Geschäftsordnung der Stadt Leipzig zur Vergabe von Leistungen in Kraft. Mit dieser ist die Verwaltung verpflichtet zu prüfen, inwieweit soziale, nachhaltige, strategische und innovative Kriterien in den Ausschreibungen berücksichtigt werden können.

Mit der neuen Verordnung soll sichergestellt werden, dass die Stadt Leipzig als einer der größten Auftraggeber in der Region soziale Mindestarbeitsstandards einhält bzw. zu deren Verbesserung beiträgt. Somit sollen u. a. nur Unternehmen bei Vergabeverfahren berücksichtigt werden, die angemessene Löhne und Arbeitszeiten sowie die Anwendung neuester, ökologischer Standards gewährleisten.

Die Geschäftsordnung der Stadt Leipzig zur Vergabe von Leistungen regelt alle Beschaffungsvorgänge städtischer Ämter und Eigenbetriebe, unabhängig ob es sich um den Einkauf von Büromaterial, die Beauftragung von Reinigungsleistungen oder den Bau einer Schule handelt.

Quelle: Stadt Leipzig


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