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Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen Bayern geändert

Die vergaberechtlichen Erleichterungen des Freistaats Bayern infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine werden bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Meldung vom 6. April 2022

Zum 1. April 2022 sind wesentliche Änderungen der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) in Bayern in Kraft getreten. Dies betrifft die vergaberechtlichen Erleichterungen im Rahmen der Corona-Pandemie sowie der Ukraine-Krise.

Laut Bayerischer Staatsregierung wird die bisherige Sonderregelung in Nr. 1. 9, erster Anstrich, für in der Corona-Krise begründete Beschaffungen (Direktvergabe bis zum einem Netto-Auftragswert von 25.000 EUR) erweitert um Beschaffungen für die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Bildung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine.

Zudem wird die Möglichkeit nach Nr. 1.9, zweiter Anstrich, Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb des jeweiligen EU-Schwellenwertes im Wege einer Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder im Wege einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben, auf Liefer- und Dienstleistungsaufträge begrenzt, die in der Corona-Krise begründet sind oder der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Bildung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine dienen.

Die ausführliche Fassung der VVöA findest Du hier. Die Änderungen der Sonderregelungen gelten befristet bis zum 31. Dezember 2022.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie


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