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Hessen: Beschaffung im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise

Das hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen informiert in einem Rundschreiben über vergaberechtliche Erleichterungen zur Bewältigung der Ukraine-Krise und deren unmittelbaren Folgen.

Unter welchen Bedingungen ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bzw. eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb und eine Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb angewendet werden darf, erfährst Du im Rundschreiben des Ministeriums.

Trotz der vergaberechtlichen Erleichterungen verweist das hessische Wirtschaftsministerium auf das Wettbewerbsgebot, sodass mindestens drei Angebote für die Vergabe eines Auftrags eingeholt werden sollen. Sofern nur ein Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, muss dies besonders begründet und dokumentiert werden.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Hessen e. V.

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