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Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge: Anhörung der Verbände gestartet

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat den überarbeiteten Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge veröffentlicht. In diesem Rahmen wurden einschlägige Verbände zur Stellungnahme eingeladen. Das sogenannte Vergabebeschleunigungsgesetz sieht umfangreiche Änderungen in zentralen Rechtsvorschriften wie dem GWB, dem Haushaltsgrundsätzegesetz und der Bundeshaushaltsordnung vor. Auch die Vergabeverordnungen (VgV, SektVO, KonzVgV, VSVgV) sowie das Wettbewerbsregistergesetz sollen angepasst werden.

Der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes basiert auf Maßnahmen der letzten Legislaturperiode, die mit den Zielen des Koalitionsvertrags vereinbar sind. Zu den zentralen Anpassungen zählen:

Losgrundsatz: Die zuvor geplante Beschränkung wurde gestrichen. Stattdessen gibt es eine neue Ausnahmeregelung für dringliche Infrastrukturvorhaben aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, sofern der Auftragswert das 2,5-Fache der EU-Schwellenwerte übersteigt.

Klimafreundliche Beschaffung: Die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung wird erweitert, um klimafreundliche Produkte zu fördern.

Nachhaltigkeit: Verpflichtende Vorgaben zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten wurden gestrichen.

Direktauftragswertgrenze: Diese wurde auf 50.000 Euro angehoben, was auch Auswirkungen auf die Meldepflichten in der Vergabestatistik und die Abfragepflicht des Wettbewerbsregisters hat.

Nachprüfungsverfahren: Die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln entfällt künftig.

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Maßnahmen zur Beschleunigung der Verteidigungsbeschaffungen wurden aus dem Vergabebeschleunigungsgesetz ausgegliedert und in das separate „Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz für die Bundeswehr“ überführt. Zudem enthält der Entwurf redaktionelle Anpassungen, insbesondere im Hinblick auf das Handbuch der Rechtsförmlichkeit.

Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge soll am 6. August 2025 vom Bundeskabinett beschlossen werden. Bis dahin werden die Stellungnahmen der Verbände geprüft und in die weiteren Beratungen einfließen.

Quelle: Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge – Verbändeanhörung gestartet – Vergabeblog

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