eVergabe.de

Muss ich entscheiden, ob ich die Vergabe elektronisch oder in Papierform gestalte oder sind Teilschritte möglich bzw. eine Mischung aus beidem, z.B. wenn man weiß, dass passende/mögliche Bieter nicht mit evergabe.de arbeiten und anbieten möchten?

Sie, als Auftraggeber entscheiden und geben vor, ob es ein rein elektronisches Vergabeverfahren wird. Dabei müssen Sie sich an das Vergaberecht halten. Je nachdem, ob Sie Liefer- und Dienstleistungen oder Bauleistungen ausschreiben und um welchen Auftragswert es sich handelt, gelten entsprechende Vorschriften.

Schauen Sie sich gern in unserem Glossar um. Hier erklären wir im Allgemeinen VOB, UVgO sowie weitere wichtige Begriffe für den Vergabealltag. Zudem verweisen wir hier zu den Gesetzestexten und machen auf wichtige Paragrafen aufmerksam.

Darüber hinaus können Sie sich an die Auftragsberatungsstelle Ihres Bundeslandes wenden. Diese hilft bei vergaberechtlichen Entscheidungen.

eVergabe.de