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Ausschreibung von Corporate Design – unentgeltliche Vorleistung

Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) aus Nordrhein-Westfalen möchte im Rahmen der neu formulierten strategischen Zielsetzungen den Außenauftritt komplett überarbeiten. Hierfür wurde ein einstufiges nationales Vergabeverfahren erstellt. Kritisiert wird dabei die unentgeltliche Vorleistung der teilnehmenden Bieter.

Die Ausschreibung

In der Ausschreibung „Beratung zur Markenführung, Erarbeitung einer Logosystematik und Erstellung eines Corporate Designs, Gestaltung des User Interfaces und redaktionelle Unterstützungsleistungen für den neuen Webauftritt“ fordert die SfH auf, dem Angebot einen Logoentwurf, eine Typografie sowie ein Corporate Design beizulegen.

Aus den Ausschreibungsunterlagen geht hervor, dass bei Nichterfüllung dieser Forderung das Angebot nicht berücksichtigt wird, wie aus einer Antwort der SfH hervor geht, die dem Designtagebuch.de (dt) vorliegt.

Bieterfrage: „Es wird ein Konzept inkl. Entwürfe in der Pitch-Phase gewünscht. Jedoch steht in der Unterlagen nichts zur Vergütung. Können Sie uns bitte kurz mitteilen, ob die Pitch-Phase vergütet wird? Wie sind die Logoentwürfe gemeint? Müssen fertige Logos präsentiert werden, oder reichen Scribbles aus?“

Antwort der Vergabestelle: „Gemäß Kapitel 5.5 Ziffer 2. des Vergabeleitfadens (Anlage 900) hat der Bieter je Los mit seinem Angebot ein auftragsbezogenes Ausführungskonzept einzureichen. Die Erstellung eines solchen auftragsbezogenen Ausführungskonzepts je Los wird nicht gesondert vergütet. Im Rahmen des auftragsbezogenen Ausführungskonzepts zu Los 1 hat der Bieter einen Entwurf für das von ihm gestaltete neue Corporate Design grafisch darzustellen inklusive eines Logoentwurfs und Schriftart(en). Bei der grafischen Darstellung inklusive eines Logoentwurfs reichen Scribbles, Skizzen oder Vorentwürfe aus.“

Kritik und Forderung

Kritisiert wird dabei, dass nur der Bieter auf eine Bezahlung hoffen kann, der auch den Zuschlag erhält. Die Vorstellung, eine solche Arbeit ließe sich mit wenigen Strichen realisieren, ist widersinnig, antiquiert und fern der Praxis, so Achim Schaffrinna von dt. Allein die Erstellung eines Corporate Designs ist ein zeitintensiver, aufwendiger und kostenverursachender Prozess.

Zudem wird bemängelt, dass einerseits Bund und Länder mit verschiedenen Förderinstrumenten und Wettbewerben, die Wettbewerbsfähigkeit von Kreativschaffenden verbessern möchten. Auf der anderen Seite existieren nach Ansicht des dt keine entsprechenden Rahmenbedingungen.

“Dumpinglöhne oder eben gar kein Lohn/Honorar für Arbeit können wir uns im 21. Jahrhundert als Gesellschaft einfach nicht mehr leisten.“, so Schaffrina. In diesem Kontext wird eine Modernisierung des Vergaberechts insbesondere auf heute geltende soziale wie ethische Standards gefordert.

Quelle: Designtagebuch.de


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