eForms –
Neuerungen und Chancen
Bereite Dich vor, denn ab dem 25. Oktober 2023 werden von TED nur noch eForms-Bekanntmachungen akzeptiert.
Was eForms bedeutet, wie es zu den Neuerungen der Formulare kommt und was Du jetzt alles bei Deinen EU-weiten Vergaben beachten musst, erklären wir Dir hier.
Was sind die eForms überhaupt?
Ab dem 25.10.2023 müssen Bekanntmachungen im Format der eForms erstellt werden, wie es europarechtlich vorgegeben ist. Im Gegensatz zu den bisherigen Formularen bestehen eForms aus kombinierten Datenfeldern, anstatt vollständig vorformuliert zu sein. Die rechtliche Grundlage für die Einführung der eForms ist die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780.
In dem Anhang zur Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 sind 282 Datenfelder vorgegeben. Diesen sind zusätzlich 45 Kategorien zugeordnet. Auf diese Weise können also 40 verschiedene Bekanntmachungsformate zusammengestellt werden.
Das ist der Sinn und Zweck von eForms
eForms ermöglicht Auftraggebern die Erstellung, Veröffentlichung und Verwaltung von Vergabeunterlagen in elektronischer Form. Dies bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Vor allem das manuelle Bearbeiten und der Versand von Papierdokumenten entfallen. Der gesamte Vergabeprozess wird beschleunigt, was zu einer effizienteren Durchführung von Verfahren und einer zeitnahen Kommunikation mit den Bietern führt.
Darüber hinaus ermöglicht eForms eine hohe Datenqualität und -integrität, da alle relevanten Informationen digital erfasst und gespeichert werden. Dies minimiert Fehlerquellen und gewährleistet eine einheitliche Datenbasis. Die einheitlichen Datenmodelle verbessern also die Datenqualität, Auswertbarkeit und Aussagekraft der Vergabedaten und erleichtern somit das Monitoring. Deutschland bereitet die nationale Anpassung der eForms-Vorgaben durch das Teilprojekt „eForms“ vor.
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Wir empfehlen Dir diese Webinare
Wir bringen Dir das beste Know-How und die nötige Sicherheit in diesem Fachbereich in Dein Büro. Egal, ob Du Neueinsteiger oder Profi bist – hier findest Du sicher die richtigen Schulungen.

Herr Leinenbach ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. In seinem Webinar „Architekten- und Ingenieurleistungen ab jetzt immer europaweit ausschreiben?“ geht er auf die 2. Neuerung des Beschlusses ein und zwar auf die Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV, der die Losaufteilung bei Planungsleistungen betrifft. Diese Änderung bringt nicht nur Rechtsunsicherheit für Vergabestellen und Planer mit sich, sondern stellt auch eine große Herausforderung bei dem Ermitteln von Auftragswerten dar. Herr Leinenbach zeigt auf wann und wie die Gesetzesänderung greift und in welchem Umfang ab jetzt Planungsleistungen europaweit auszuschreiben sind. Dabei geht er darauf ein, wie es durch die geplante Einführung der „eForms“ zur Streichung des benannten Paragraphen kommt.

Wir werden Dir die neuen EU-Standardformulare für oberschwellige Verfahren (eForms) bis zum 25. Oktober 2023 zur Verfügung stellen. Dies führt jedoch zu zahlreichen Veränderungen, vor allem bei den technischen Hintergrundprozessen. Darüber hinaus sind auch einige organisatorische Maßnahmen erforderlich, da sich die Art der Kommunikation zwischen unserer Vergabeplattform und dem Amtsblatt der Europäischen Union (TED) ändert. Die direkte Kommunikation mit TED entfällt infolgedessen und wird mit dem zentralen e-Sender Hub des Datenservice öffentlicher Einkauf ersetzt.
Um Dir die Anwendbarkeit und die Formulare näher zubringen, haben wir dieses Info-Webinar organisiert. In diesem werden wir Deine Fragen beantworten und auch geplante Formulare zeigen.
Bis zum 25. Oktober 2023
Bis zum 25. Oktober werden wir die neuen EU-Standardformulare für oberschwellige Verfahren (eForms) zur Verfügung stellen.
Dies führt zu zahlreichen Veränderungen vor allem bei den technischen Hintergrundprozessen. Darüber hinaus sind auch einige organisatorische Maßnahmen erforderlich, da sich die Art der Kommunikation zwischen unserer Vergabeplattform und dem Amtsblatt der Europäischen Union (TED) ändert. Die direkte Kommunikation mit TED entfällt und wird mit dem zentralen e-Sender Hub des Datenservice öffentlicher Einkauf ersetzt.
Wir versichern, dass wir als Mitglied verschiedener Gremien, i.d.R. bereits vor dem Erlass von Vergaberechtsänderungen über diese informiert sind.
Bei gesetzlichen Anpassungen gilt in der Regel eine Übergangsfrist, um die Rechtsänderungen in der Vergabesoftware umsetzen zu können. Innerhalb dieser Frist haben wir in der Vergangenheit und werden wir auch zukünftig alle Anpassung vornehmen und Ihnen als Kunden rechtzeitig zur Verfügung stellen, also vor Inkrafttreten.
Aktuelles zu eForms
Ob aktuelle Rechtsprechung, Debatten im Bundestag oder Änderungen im Vergaberecht – wir informieren Dich zu allen Themen, die das Beschaffungswesen betreffen.
Eines der am meist besprochenen Themen sind die neuen EU-Standardformulare: eForms.
Der Bundestag hat die Einführung der eForms beschlossen und die neuen Formulare sollen ab 25. Oktober 2023 gelten. In anderen Ländern gibt es hierfür direkt Vorlagen der EU. In Deutschland ist allerdings der Bund dazwischen geschaltet und gibt die Lösungen dann an die EU weiter.
Mit unseren News bist Du immer bestens informiert.
Bundesrat stimmt Anpassung des Vergaberechts für Einführung eForms zu
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2023 der Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare „eForms“ für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen zugestimmt.
- Förderung energetische Sanierung öffentlicher Gebäude in NRWDie EU und NRW fördern die energetische Sanierung öffentlicher gemeinnütziger Gebäude im Land und stellen dafür rund 196 Millionen Euro bereit.
- Aktualisierung VHB des Bundes 2023Die Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB 2019) wurde aktualisiert.
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