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In-House-Vergabe
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Was ist eine In-House-Vergabe?

Nach wohl gefestigter, in den Einzelkriterien dennoch umstrittener Rechtsprechung liegt ein vergabefreies Eigengeschäft (sog. In-House-Geschäft) dann vor, wenn der öffentliche Auftraggeber einem von sich formal unterschiedenen Rechtsträger (z. B. GmbH) einen öffentlichen Auftrag erteilt und sich dieser Rechtsträger im alleinigen Anteilsbesitz des öffentlichen Auftraggebers befindet. Zudem muss der Auftraggeber über den Rechtsträger eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausüben und der Rechtsträger im Wesentlichen für diesen öffentlichen Auftraggeber tätig sein.


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