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Qualifizierte elektronische Signatur
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Was ist eine Qualifizierte elektronische Signatur?

Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die sich auf einem qualifizierten Zertifikat gründet und zudem mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) erzeugt wurde.

Um eine QES zu verwenden, benötigen Bieter eine Signaturkarte, ein Kartenlesegerät und die entsprechende Software. Bei Vorlage von Personalausweis oder Reisepass sind diese erhältlich.

Eine solche Signatur wird für digitale Geschäftsprozesse mit wichtigen oder sensiblen Dokumenten benötigt, etwa im Bankenwesen, Gesundheitswesen oder bei Verträgen. Gesetzlich vorgeschriebene Schriftform kann durch eine QES ersetzt werden, da sie höchste Sicherheitsstandards erfüllt und vor Gericht die stärkste Beweiskraft hat. Während bei einfachen oder fortgeschrittenen Signaturen die Unterzeichnenden die Echtheit nachweisen müssen, kehrt sich bei einer QES die Beweislast um. Zudem fördert die QES nachhaltige, papierlose Prozesse und ermöglicht flexible, ortsunabhängige Vertragsabschlüsse.

Woher bekomme ich eine qualifizierte elektronische Signatur?

Produkte und Paketangebote für QES, diesbezügliche Beratung sowie weitere Informationen bieten unter anderem:

Und wie viel kostet eine qualifizierte elektronische Signatur?

Die Kosten für eine QES variieren je nach Anbieter und Anwendungsfall erheblich. Für Einzelanwender ist es möglich, eine QES bereits ab etwa 15 Euro zu erwerben. Für umfangreichere Lösungen, wie etwa Signaturkarten mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren inklusive Kartenlesegerät und Zertifikat, bewegen sich die Preise in der Regel zwischen 120 und 160 Euro.

Auch cloudbasierte Signaturlösungen sind verfügbar, bei denen neben einmaligen Identifizierungskosten auch Gebühren pro Signatur anfallen. Wer die QES häufiger nutzt, profitiert dabei oft von sinkenden Stückkosten.


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Zwischen natürlichen und juristischen Personen differenzieren

Unterschiede bei qualifizierter elektronischer Signatur

Nach dem neuen Vertrauensdienstegesetz (VDG) wird zwischen qualifizierter elektronischer Signatur für natürliche und juristische Personen differenziert.

Die Bundesnetzagentur ist die aktuelle Aufsichtsbehörde für elektronische Signaturen, Siegel, Zeitstempel und Einschreiben-Zustelldienste. Durch das VDG wurde sie von ihrer Pflicht entbunden, den Algorithmenkatalog zu führen.


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