Was ist eine Signaturkarte?
Eine Signaturkarte ist eine Chipkarte mit einem digitalen Zertifikat. Wenn der Auftraggeber vorgibt, dass die Angebote mit der Qualifizierter elektronischer Signatur zu versehen sind, benötigen Bieter eine entsprechende Karte. Mit dieser können sie dann ihre Unterlagen rechtswirksam und elektronisch signieren.
Solche Karten und Kartenlesegeräte werden von einem Trustcenter ausgestellt. Hier findest Du eine kleine Übersicht von Anbietern.
Weitere Informationen zur Signaturkarte
Bieter sollten einen gewissen Vorlauf von 10-14 Tagen berücksichtigen, bis die Signaturkarte, das erforderliche Kartenlesegerät und die PIN bei ihnen eingetroffen sind. Des Weiteren benötigen die Bieter eine spezielle Signatur Software, um ihr digitales Zertifikat zu verwalten.
Durch die elektronische Signatur können digitalisierte Dokumente ohne handschriftliche Unterschrift auf Papier rechtswirksam unterzeichnet werden. Signaturkarten haben das Format einer Scheckkarte und bestehen aus Kunststoff mit einem eingebetteten Mikrochip. Zur Nutzung sind ein Kartenlesegerät und Signatursoftware auf einem PC erforderlich. Die Karte wird in das Lesegerät eingelegt, das mit dem Computer verbunden ist. Dadurch können die Signaturfunktionen des Chips genutzt werden, um elektronische Dokumente zu signieren.
Eine Signaturkarte enthält den dem Besitzer zugeordneten Signaturschlüssel. Neben der elektronischen Signatur kann sie auch zusätzliche Funktionen bieten, etwa zur Verschlüsselung oder als Sichtausweis.
Mit der Bietersoftware AI Bietercockpit kannst Du Deine Angebote signieren und elektronisch abgeben.
>> Elektronische Angebotsabgabe
Das Qualifizierte Zertifikat und die eIDAS-Verordnung
Was ist der Kern der Signaturkarte? Der entscheidende Bestandteil der Signaturkarte ist das Qualifizierte Zertifikat. Dieses Zertifikat ist kryptografisch gesichert auf dem Mikrochip gespeichert und bindet den Signaturschlüssel eindeutig an Dich als Bieter. Die rechtliche Grundlage für die Akzeptanz und die Sicherheitsanforderungen der elektronischen Signatur in Europa bildet die eIDAS-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 910/2014).
Die Verordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Stufen der elektronischen Signatur, wobei die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) die höchste Stufe darstellt und der handschriftlichen Unterschrift juristisch gleichgestellt ist. Die Zertifikate müssen von Qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (QVD) ausgestellt werden, deren Qualifikation von der Bundesnetzagentur überwacht wird. Ohne ein solches gültiges Zertifikat auf der Signaturkarte ist die Erzeugung einer rechtswirksamen QES nicht möglich, was im Vergabewettbewerb zur Ablehnung des Angebots führen kann.
Rolle der Signaturkarte im Vergaberecht
Im Kontext der E-Vergabe ist die Signaturkarte ein wesentliches Instrument zur Einhaltung der Formvorschriften im Vergabeverfahren. Öffentliche Auftraggeber fordern die Qualifizierte Elektronische Signatur häufig auf Basis von Vorschriften wie § 53 Abs. 1 VgV für die rechtsverbindliche Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen.
Die Nutzung der Signaturkarte gewährleistet die Authentizität des Bieters und die Integrität (Unveränderlichkeit) des Angebots. Bei der Nutzung ist zu beachten, dass die Karte zusammen mit einem Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 3 und der dazugehörigen Signatur Software interagieren muss, um den sicheren Signaturvorgang zu gewährleisten. Da die Beschaffung und Ausstellung der Karte einen Vorlauf von bis zu zwei Wochen erfordert, solltest Du diese Zeiten in Deinem Beschaffungsmanagement berücksichtigen, um eine fristgerechte elektronische Angebotsabgabe sicherzustellen.
Digitale Sicherheit und erweiterte Funktionen
Die Signaturkarte dient nicht nur der Unterzeichnung, sondern ist Teil eines umfassenden Sicherheitskonzepts der E-Vergabe. Durch die sichere Speicherung des Signaturschlüssels auf dem Chip bietet sie Schutz vor Fälschung und Missbrauch.
Neben der elektronischen Signatur kann die Signaturkarte auch zusätzliche Funktionen wie die sichere Verschlüsselung von Dokumenten anbieten. Dies ist insbesondere für die gesicherte Übermittlung vertraulicher Daten im Rahmen des Vergabewettbewerbs relevant. Durch die Verschlüsselungsfunktion wird sichergestellt, dass nur der berechtigte Empfänger, also die Vergabestelle, die übermittelten Angebotsunterlagen öffnen und lesen kann. Dies gewährleistet das Geheimhaltungsprinzip im Vergaberecht.