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Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen – Streit um Bürokratie und Losvergabe

Am 6. August hat die Bundesregierung den Entwurf für das Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen. Ziel der Reform ist es, öffentliche Aufträge schneller und effizienter zu vergeben. Das Vorhaben stößt jedoch auf gemischte Reaktionen aus der Bauwirtschaft. Während das Handwerk optimistisch auf die Änderungen blickt, warnt die Bauindustrie vor zusätzlichen bürokratischen Hürden. Im Zentrum der Diskussion steht der Losgrundsatz, der kleine und mittelständische Unternehmen schützen soll.

Eine der zentralen Neuerungen des Gesetzes betrifft die Anhebung der Direktauftragsgrenze. Künftig können Behörden Aufträge bis zu einem Wert von 50.000 Euro direkt an Unternehmen vergeben, ohne eine formale Ausschreibung durchführen zu müssen. Damit will die Bundesregierung die Vergabeprozesse beschleunigen und die Verwaltungskosten senken. Nach eigenen Berechnungen könnten Verwaltung und Wirtschaft durch die Reform jährlich bis zu 380 Millionen Euro einsparen. Kritiker befürchten jedoch, dass diese Änderungen nicht ausreichen, um die Bauwirtschaft nachhaltig zu entlasten.

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Der Losgrundsatz, der die Aufteilung großer Aufträge in kleinere Lose vorschreibt, bleibt ein kontroverses Thema. Die Bundesregierung hält an dieser Regel fest, um kleinen und mittleren Unternehmen eine faire Chance auf öffentliche Aufträge zu geben. Gleichzeitig werden Ausnahmen zugelassen, etwa bei zeitkritischen Infrastrukturprojekten oder Aufträgen von Sicherheitsbehörden. Diese Ausnahmen, so das Wirtschaftsministerium, seien ein notwendiger Kompromiss, um die Vergabe zu beschleunigen. Doch während das Handwerk diese Regelungen als Gewinn für den Mittelstand lobt, warnt die Bauindustrie vor einem erheblichen Mehraufwand durch Dokumentationspflichten.

Die Wirtschaft zeigt sich uneins über die vorgeschlagenen Änderungen. Holger Schwannecke vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die Reform und sieht darin eine Stärkung des Mittelstands. Dagegen kritisiert René Hagemann vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie den Entwurf scharf und bezeichnet ihn als „Anti-Bau-Turbo“. Er fordert eine flexiblere Handhabung der Losvergabe. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hingegen sieht in dem Gesetz einen „tragfähigen Mittelweg“, der sowohl die Mittelständler schützt als auch wichtige Infrastrukturprojekte voranbringen kann.

Neben der Beschleunigung der Auftragsvergabe möchte die Bundesregierung auch klimafreundliche Produkte stärker fördern. Gleichzeitig sollen Nachprüfungsverfahren effizienter gestaltet werden. Kritiker und Befürworter sind sich jedoch einig, dass der Gesetzesentwurf in den kommenden parlamentarischen Diskussionen noch präzisiert werden muss, um eine Balance zwischen Geschwindigkeit, Bürokratieabbau und fairer Vergabe zu finden.

Quelle: Schnellerer Start oder Bau-Bremse? – dhz.net

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