Neue EU-Initiative fordert umweltfreundlichere Vergaben im Bau- und Stahlsektor
Mit der neuen Initiative „Better Building(s) with Better Buying“ (BBBB) fordern mehrere europäische Umwelt- und Branchenorganisationen eine stärkere Integration von Umweltkriterien in nachhaltige Bauvergaben. Die Initiative richtet sich an Entscheidungsträger auf EU- und nationaler Ebene – mit dem Ziel, die öffentliche Hand als aktiven Treiber der Dekarbonisierung im Bau- und Stahlsektor zu positionieren.
Green Public Procurement im Bau: Vision für 2030
In ihrem Strategiepapier „A 2030 Vision for Green Public Procurement“ formulieren die Initiatoren klare Erwartungen für nachhaltige Bauvergaben: Umweltfreundliche Baumaterialien wie recycelter Stahl, CO₂-reduzierter Zement oder kreislauffähige Dämmstoffe sollen durch verbindliche Anforderungen in Vergabeverfahren bevorzugt werden. Dazu zählen:
- der Einsatz von Umweltproduktdeklarationen (EPD),
- Lebenszykluskriterien (LCA) bei der Angebotsbewertung,
- sowie konkrete Vorgaben zu CO₂-Emissionen und Ressourcenschonung.
WEBINAR
Nachhaltiges Bauen in der Vergabepraxis
Wie kannst Du ökologische und wirtschaftliche Ziele im Bauprojekt vereinen?
Diese Schulung zeigt Dir, wie Du nachhaltige Bauvergaben durchführst indem Du Nachhaltigkeitskriterien systematisch und rechtskonform in Ausschreibungen einbaust – von der Bedarfsermittlung bis zur Zuschlagsentscheidung.
Ideal für alle, die als Vergabestelle, Planer oder Projektverantwortliche nachhaltige Beschaffung im Bau praktisch umsetzen möchten.
Vergabestellen als Hebel für nachhaltiges Bauen
Die öffentliche Hand hat im europäischen Bauwesen eine Schlüsselrolle: Mit jährlich milliardenschweren Investitionen kann sie maßgeblich Einfluss auf Materialwahl und Bauweise nehmen. Die Initiative BBBB fordert daher, dass Umweltaspekte bei Ausschreibungen systematisch berücksichtigt werden – nicht nur als Option, sondern als verbindlicher Bestandteil. Das betrifft u. a. Schulen, Verwaltungsgebäude, Infrastrukturbauten und Wohnungsbau.
Relevanz der nachhaltigen Bauvergabe für Auftraggeber in Deutschland
Auch für öffentliche Auftraggeber in Deutschland ist die Initiative relevant. Zwar gibt es bereits Nachhaltigkeitsziele auf Bundes- und Landesebene, doch verbindliche Umweltkriterien in Vergabeverfahren sind bisher nur punktuell umgesetzt. Die BBBB-Initiative liefert einen konkreten Rahmen, um ökologische Anforderungen künftig stärker und strukturiert in Ausschreibungen zu integrieren – etwa über produktspezifische Kennwerte, EPDs oder funktionale Leistungsbeschreibungen mit Umweltbezug.
Quelle: Buy Better to Build Better
Reallabore-Gesetz beschlossen: Innovationen einfacher erproben
Berlin, 19. Mai 2025 – Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Reallabore-Gesetz beschlossen. Ziel ist es, innovative Technologien unter realen Bedingungen leichter testen zu können und außerdem das regulatorisches Lernen zu fördern.
Neue Freiräume für Unternehmen
Reallabore ermöglichen es, zeitlich befristet von gesetzlichen Vorgaben abzuweichen, um z. B. autonome Fahrzeuge, Telemedizin oder neue Mobilitätslösungen zu erproben. Der Entwurf zum Reallabore-Gesetz schafft nun eine einheitlichere und innovationsfreundlichere Genehmigungspraxis.
eLEARNING
Künstliche Intelligenz sicher und effizient nutzen – KI Kompetenzschulung
Seit dem 2. Februar 2025 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden im Umgang mit Künstlicher Intelligenz zu schulen. In diesem eLearning erhältst du die nötigen Grundlagen, für den sicheren, verantwortungsvollen und rechtskonformen Umgang mit KI-Systemen im Arbeitsalltag – inklusive Teilnahmezertifikat als Nachweis.
Mehr erfahrenInnovationsportal startet im Mai
Zentrale Neuerung ist das Reallabore-Innovationsportal, das ab dem 22. Mai 2025 im Pilotbetrieb startet. Es bietet Informationen, Beratung und Vernetzung für Unternehmen und Behörden. Zugleich werden neue Gesetze künftig auf mögliche Experimentierklauseln geprüft.
Reallabore-Gesetz als Chance für öffentliche Auftraggeber
Für öffentliche Auftraggeber bieten Reallabore die Möglichkeit, innovative Technologien frühzeitig und rechtssicher zu erproben – etwa im Mobilitätssektor, bei digitalen Verwaltungsprozessen oder im Bauwesen. Durch den temporären Verzicht auf bestimmte rechtliche Vorgaben können Behörden gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft konkrete Lösungen testen, bevor sie in die Breite gehen. Das erleichtert nicht nur fundierte Bedarfsanalysen, sondern kann auch helfen, spätere Ausschreibungen praxisnäher, wirtschaftlicher und innovationsfreundlicher zu gestalten. Das neue Gesetz schafft dafür einen klaren Rahmen und stärkt die Rolle von Auftraggebern als aktive Mitgestalter im Innovationsprozess.
OLG Düsseldorf konkretisiert Auftragswertschätzung bei Verwertungsleistungen
Bei der Vergabe von Leistungen zur Sammlung und Verwertung von Alttextilien oder Altpapier stehen öffentliche Auftraggeber regelmäßig vor einer komplexen Herausforderung. Dabei stellt sich die Frage: Wie funktioniert die Auftragswertschätzung bei Verwertungsleistungen mit Entgelt- und Verwertungskomponenten? Eine aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 06.09.2023 – VII-Verg 11/23) bringt nun mehr Klarheit.
Zahlungspflichten in beide Richtungen: Entgelt trifft Verwertungserlös
In solchen Ausschreibungen fließen die Zahlungen oft in beide Richtungen: Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer ein Entgelt für Dienstleistungen wie Abholung und Sortierung. Gleichzeitig zahlt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Vergütung dafür, dass er verwertbare Materialien erhält, deren Erlös er behalten darf. Diese gegenseitige Zahlungsstruktur erschwert die korrekte Auftragswertschätzung nach § 3 VgV.
WEBINAR
Crashkurs Auftragswertschätzung – sicher kalkulieren, rechtssicher ausschreiben
Wie ermittelst Du den Auftragswert korrekt?
In diesem Webinar erhältst Du einen kompakten Überblick über die rechtlichen Grundlagen und praxisrelevanten Methoden zur Auftragswertschätzung – für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge.
Ideal für alle, die in der Vergabe sicher kalkulieren und formale Fehler vermeiden wollen.
Auftragswertschätzung bei Verwertungsleistungen – so funktioniert es
Das OLG Düsseldorf hat nun klargestellt, dass sich der relevante Auftragswert aus zwei Komponenten zusammensetzt:
- dem Entgelt, das der Auftraggeber an den Auftragnehmer zahlt,
- und der Differenz zwischen dem vom Auftragnehmer erzielten Verwertungserlös und der Zahlung an den Auftraggeber.
Für das Gericht zählt jeder geldwerte Vorteil, den der Auftragnehmer erhält, zum Auftragswert. Somit geht der Wert über die reine Geldzahlung hinaus und schließt auch wirtschaftliche Vorteile durch die Verwertung ein.
Praxisrelevanz für Vergabestellen
Die Entscheidung hat unmittelbare Folgen für die Praxis. Öffentliche Auftraggeber müssen im Vorfeld der Ausschreibung eine belastbare Schätzung des voraussichtlichen Verwertungsüberschusses vornehmen – auf Basis marktüblicher Preise. Zusätzlich empfiehlt es sich, einen pauschalen Aufschlag (z. B. 10–15 %) zu kalkulieren, um Unsicherheiten im Marktpreis auszugleichen. Diese Schätzung beeinflusst nicht nur die Frage, ob ein Schwellenwert überschritten wird, sondern kann auch eine Rolle spielen, wenn ein Verfahren wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben werden soll.
Neue Orientierung für Ausschreibungen im Verwertungsbereich
Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit bei der Ausschreibung von Leistungen mit Verwertungsanteil – etwa im Bereich Alttextilien, Altpapier oder vergleichbarer Leistungen. Für Vergabestellen bedeutet das: Eine gut dokumentierte, realistische Auftragswertschätzung bleibt unverzichtbar – nicht nur für die Bekanntmachung, sondern auch für die Bewertung später eingehender Angebote.
Quelle: Deutsches Vergabenetzwerk
Hamburg baut mit Recyclingbeton – Nachhaltige Vergabe im Schulbau
Die Stadt Hamburg geht neue Wege beim nachhaltigen öffentlichen Bauen. Beim Erweiterungsbau der Grundschule Richardstraße in Eilbek kommt erstmals Recyclingbeton in einem öffentlichen Hochbauprojekt zum Einsatz. Zum ersten Mal wird dort die sogenannte „Hamburger Mische“ verwendet – ein ressourcenschonender Beton, der aus wiederaufbereitetem Material besteht. Drei Hamburger Unternehmen haben ihn gemeinsam mit der Technischen Universität Hamburg im Rahmen des europäischen Forschungsprojekts CIRCuIT entwickelt.
Von der Forschung zur Anwendung von Recyclingbeton im Hochbau
Die Hamburger Mische wurde durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen offiziell zertifiziert und erfüllt sowohl technische als auch ökologische Anforderungen. Beim Schulbau in Eilbek wird sie erstmals in größerem Umfang eingesetzt – nicht als Test, sondern als reguläres Baumaterial. Damit gelingt der Schritt von der Forschung in die konkrete Anwendung. Das Projekt zeigt, wie neue Baustoffe in bestehende Normen und Vergabeprozesse integriert werden können, ohne Qualität oder Rechtssicherheit zu gefährden.
WEBINAR
Nachhaltiges Bauen – Aktuelle Regelungen und Entwicklungen
In dieser Schulung erfährst Du, wie Du ökologische Anforderungen rechtssicher in Ausschreibungen integrieren kannst – von der Bedarfsplanung über die Leistungsbeschreibung bis zur Zuschlagserteilung.
Ideal für Vergabestellen, Bauverantwortliche und Planer, die nachhaltige Beschaffung im Hochbau aktiv umsetzen wollen.
Pilotprojekt mit Vorbildcharakter für öffentliche Auftraggeber
Das Projekt zeigt, wie Auftraggeber nachhaltige Kriterien bereits früh in die Planung integrieren. Sie wählten den Beton gezielt nach technischer Eignung und ökologischer Wirkung aus. Anfang des Jahres ging der Erweiterungsbau in Betrieb – als beispielhaftes Vorhaben für umweltbewusste Beschaffung.
Recyclingbeton – Potenzial für die öffentliche Bauvergabe
Recyclingbeton gilt als wichtiger Baustoff für die Zukunft. Er bietet funktionale Qualität, reduziert Abfallmengen und ermöglicht regionale Stoffkreisläufe. Damit machen Projekte wie in Hamburg deutlich, wie Vergabestellen Nachhaltigkeit gezielt fördern können – durch passende Anforderungen in den Ausschreibungen.
Quelle: hamburg.de, bi-medien.de
Bau-Vergabetag 2025: Branchentreff zur Zukunft der Bauvergabe
Am 22. Mai 2025 findet in Berlin der Bau-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Die zentrale Fachtagung rund um die Vergabe von Bau-, Planungs- und Projektsteuerungsleistungen bringt Fachleute aus Verwaltung, Recht, Wirtschaft und Baupraxis zusammen. Im Fokus: aktuelle Herausforderungen, neue gesetzliche Rahmenbedingungen und innovative Vergabemodelle.
Vergabepraxis im Wandel: Bürokratieabbau, Nachhaltigkeit und Digitalisierung
Der Bau-Vergabetag 2025 stellt das Bauvergabeverfahren in den Kontext aktueller politischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Entwicklungen. Dabei wird diskutiert, an welchen Stellschrauben Veränderungen möglich und notwendig sind – etwa beim Abbau von Bürokratie, der Digitalisierung der Bauverwaltung oder der Umsetzung nachhaltiger Bauvorhaben.
SCHULUNGEN
Baurecht &
Vertragsrecht – Das Fundament für sichere Vergaben
Ob VOB, HOAI oder Bauvertragsrecht:
In unserem Themenbereich „Baurecht & Vertragsrecht“ finden Sie praxisnahe Schulungen für rechtssichere Bauvergaben.
Ideal für Vergabestellen, Projektleitungen und alle, die Bauprojekte effizient und rechtlich einwandfrei abwickeln möchten.
Bau-Vergabetag 2025 mit praxisnahen Themen
Eröffnet wird die Tagung mit einem Impuls von Prof. Dr. Ralf Leinemann zum Thema „Genehmigungen und Vergaben vereinfachen“. Es folgen Fachvorträge, u. a. zu gesetzlichen Neuerungen in Berlin, digitalen Bauanträgen und aktuellen Rechtsprechungen. Außerdem stehen in fünf Workshops praxisnahe Themen im Mittelpunk – von alternativen Beschaffungsmodellen über Holzbau bis hin zu vergaberechtskonformen Nachtragsstrategien.
Akteure im Dialog: Vernetzung und Austausch im Fokus
Neben inhaltlichem Input bietet der Bau-Vergabetag viel Raum für den Dialog. Vertreter:innen aus Ministerien, Kommunen, Bauwirtschaft, Planungsbüros und Rechtsberatung diskutieren über künftige Kooperationsmodelle. Die Veranstaltung soll nicht nur informieren, sondern auch die Zusammenarbeit im „Ökosystem Bauen“ stärken.
Jetzt anmelden und Platz sichern
Die Teilnahme am Bau-Vergabetag 2025 steht allen offen, die sich mit öffentlicher Bauvergabe beschäftigen – von Vergabestellen bis zu Fachplanenden. Das vollständige Programm und die Anmeldung finden Sie auf Bau-Vergabetag.de
EU-Leitfaden stärkt sozial verantwortliche Auftragsvergabe in der Praxis
Die Europäische Kommission hat einen neuen Leitfaden zur sozial verantwortlichen Auftragsvergabe veröffentlicht. Er unterstützt öffentliche Auftraggeber dabei, soziale Kriterien in Vergabeverfahren einzubinden. Ziel ist es, faire und inklusive Beschaffungen EU-weit zu fördern.
Soziale Aspekte rechtssicher umsetzen
Der Leitfadenzeigt, wie sich soziale Anforderungen rechtskonform integrieren lassen. Grundlage bildet die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU. Auftraggeber können soziale Ziele bereits in der Leistungsbeschreibung oder über Zuschlagskriterien verankern.
WEBINAR
Einstieg in die umweltfreundliche Beschaffung
Bekomme einen ersten Einblick, wie öffentliche Beschaffung zum Klimaschutz beitragen kann.
Unser kostenloses Info-Webinar zeigt praxisnah, worauf es bei der klimafreundlichen Vergabe ankommt.
Ideal für Einsteiger, die strategisch und nachhaltig beschaffen wollen.
Konkrete Ansätze für öffentliche Auftraggeber
Der Leitfaden für sozial verantwortliche Auftragsvergaben liefert praktische Tipps zur Umsetzung – von der Strategie bis zum Vertragsmanagement. Öffentliche Stellen können so z. B. faire Arbeitsbedingungen oder die Beschäftigung benachteiligter Gruppen gezielt fördern. Zusätzlich gibt es Empfehlungen zur Wirkungsmessung. So können Auftraggeber Erfolge nachvollziehen und Prozesse weiterentwickeln. Das unterstützt eine nachhaltige und sozial orientierte Beschaffungspraxis.
Best-Practice-Beispiele aus der EU
Zahlreiche Beispiele aus EU-Staaten belegen den Erfolg der sozial verantwortlichen Auftragsvergabe. Kommunen und öffentliche Einrichtungen nutzen sie bereits zur Förderung sozialer Unternehmen und inklusiver Beschäftigung. Der Leitfadenliefert konkrete Impulse zur Nachahmung.
Quelle: Europäische Kommission
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (Bundesamt für Justiz) schützt Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld auf Missstände oder Gesetzesverstöße aufmerksam machen. Es wurde am 2. Juli 2023 in Deutschland in Kraft gesetzt und setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht um. Ziel ist es, Hinweisgeber zu ermutigen, Verstöße sicher und vertraulich zu melden, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.
Das Gesetz gilt für alle Beschäftigten in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen – unabhängig davon, ob sie in einem festen Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind. Auch Praktikanten, Auszubildende, Bewerber und sogar ehemalige Mitarbeitende können unter den Schutz des HinSchG fallen.
Neuerungen für Unternehmen
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind durch das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, sichere und vertrauliche Meldewege für Hinweisgeber bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten.
Pflichten
- Einrichtung interner Meldestellen.
- Sicherstellung von Vertraulichkeit.
- Fristgerechte Rückmeldung (max. 3 Monate).
- Bereitstellung schriftlicher, mündlicher und persönlicher Meldewege.
- Information der Beschäftigten über Meldeverfahren.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
- Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
- Schadensersatzforderungen durch benachteiligte Hinweisgeber.
- Reputationsverlust durch öffentliche Kritik.
- Rechtsstreitigkeiten und arbeitsrechtliche Konsequenzen.
- Verschärfte Kontrollen durch Aufsichtsbehörden.
Passende Schulungen zum Hinweisgeberschutzgesetz
Wie auch Du einen nachhaltigen Beitrag leisten kannst erfährst Du in unseren Schulungen für Nachhaltigkeit.
Möglichkeiten für Hinweisgeber
Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet verschiedene Möglichkeiten, Verstöße sicher und rechtlich abgesichert zu melden. Hinweisgeber haben die Wahl, ob sie sich an interne Meldestellen ihres Arbeitgebers oder externe Stellen (z. B. Bundesamt für Justiz) wenden möchten.
Meldefähige Verstöße
- Gesetzesverstöße: Straftaten wie Betrug, Korruption oder Geldwäsche.
- Ordnungswidrigkeiten: Verstöße gegen Datenschutzgesetze, Umweltvorgaben oder andere Vorschriften.
- EU-relevante Regelverstöße: Im Bereich Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit oder Wettbewerbsrecht.
- Missstände mit öffentlichem Interesse: Selbst wenn sie keine direkten Gesetzesverstöße darstellen, jedoch erhebliche Gefahren bergen.
Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber
- Vertraulichkeit: Die Identität der Hinweisgeber muss strikt geschützt werden. Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder bei rechtlicher Verpflichtung weitergegeben werden.
- Verbot von Repressalien: Kündigungen, Abmahnungen oder andere Benachteiligungen aufgrund einer Meldung sind untersagt. Bei Verstößen gegen dieses Verbot können Hinweisgeber Schadensersatzansprüche geltend machen.
- Rechtsanspruch: Hinweisgeber haben das Recht, ihre Position rechtlich zu sichern, beispielsweise durch Wiedereinstellung nach unzulässigen Kündigungen.
Kann ich bereits veröffentlichte Vergabeunterlagen nachträglich verändern oder löschen?
Ein nachträgliches Verändern oder Löschen von bereits veröffentlichten Vergabeunterlagen ist nicht möglich. Es sind nur Ergänzungen zulässig. Das liegt daran, dass die Vergabeplattform evergabe.de die Kriterien des § 11 abs. 2 VgV erfüllt und damit „die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten“ gewährleistet. Als rechtskonforme und manipulationssichere Vergabeplattform verhindert evergabe.de, dass veröffentlichte Unterlagen nachträglich verändert oder entfernt werden können, weder durch Nutzer noch durch Mitarbeitende der Plattform.
Wenn Du bereits veröffentlichte Vergabeunterlagen nachträglich verändern oder löschen möchtest, empfehlen wir eine der folgenden Optionen:
- Belasse die betroffene Datei in den Vergabeunterlagen und instruiere alle Bieter per Nachlieferung, die Datei zu ignorieren.
- Heb das Verfahren auf und setz es unter Auslassung der unerwünschten Datei neu auf.
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
Was versteht man unter Beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb?
Die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ist ein zweistufiges Vergabeverfahren, das der öffentlichen Ausschreibung gleichgestellt ist. In der ersten Stufe wird die Auftragsvergabe öffentlich bekannt gemacht, und interessierte Unternehmen können ihre Teilnahme beantragen. In der zweiten Stufe fordert der Auftraggeber eine begrenzte Zahl geeigneter Bieter zur Angebotsabgabe auf.
Voraussetzungen für die Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
Dieses Vergabeverfahren ist in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) geregelt. Es ist zulässig, wenn:
- Die Angebotsbearbeitung mit außergewöhnlich hohem Aufwand verbunden ist.
- Die Leistung nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen ausgeführt werden kann, z. B. aufgrund spezieller technischer oder personeller Anforderungen.
Passende Schulung für Dich
Neben der Beschränken Ausschreibung gibt es zahlreiche weitere Vergabeverfahren. Den Überblick verschafft unser Webinar.
Unterschied zur öffentlichen Ausschreibung
Bei einer beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb kann der Auftraggeber die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen reduzieren. Während bei der öffentlichen Ausschreibung alle interessierten Unternehmen ein Angebot abgeben dürfen, erfolgt hier eine vorgelagerte Auswahl geeigneter Bieter. Dies ermöglicht eine gezieltere Vergabe, reduziert den Bearbeitungsaufwand und sorgt für effizientere Verfahren, ohne den Wettbewerb gänzlich auszuschließen.
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Was versteht man unter Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb?
Die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ist ein Vergabeverfahren, bei dem der Auftraggeber gezielt eine begrenzte Anzahl an Unternehmen direkt zur Angebotsabgabe auffordert, ohne zuvor einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Da hierbei der Wettbewerb erheblich eingeschränkt wird, ist diese Verfahrensart nur in Ausnahmefällen zulässig.
Voraussetzungen für die Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Dieses Vergabeverfahren kann nur dann durchgeführt werden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Eine öffentliche Ausschreibung hat kein annehmbares Ergebnis erbracht.
- Der Aufwand einer öffentlichen Ausschreibung steht in keinem angemessenen Verhältnis zum Auftragswert oder zum zu erwartenden Nutzen.
- Dringlichkeit, Geheimhaltung oder andere sachliche Gründe machen eine öffentliche Ausschreibung unzweckmäßig.
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Neben der Beschränken Ausschreibung gibt es zahlreiche weitere Vergabeverfahren. Den Überblick verschafft unser Webinar.
Auswahl der Unternehmen
Bei einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb fordert die Vergabestelle mindestens drei Unternehmen gezielt zur Angebotsabgabe auf. Die Auftraggeber greifen hierfür häufig auf firmeneigene Bieterverzeichnisse, Unternehmensdatenbanken oder spezielle Firmenpools zurück. Viele Kommunen führen eigene Verzeichnisse, in die sich interessierte Unternehmen eintragen können.
Falls keine geeigneten Unternehmen bekannt sind, ist vor der Vergabe eine Markterkundung notwendig, um potenzielle Auftragnehmer zu identifizieren.
Führe mit evergabe.de eine Markterkundung durch.
Deutscher Verdingungsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL)
Was ist der Deutsche Verdingungsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL)?
Der Deutsche Verdingungsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) befasst sich mit der Erarbeitung und Fortschreibung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL). Der DVAL trägt maßgeblich dazu bei, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich Lieferungen und Dienstleistungen einheitlich und transparent erfolgt. Er setzt sich aus Vertretern des Bundes, der Länder und der Wirtschaft zusammen.
Aufgaben des DVAL
- Erstellung, Weiterentwicklung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)
- Berücksichtigung rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen
- Beratung öffentlicher Auftraggeber und Bieter bei der Anwendung der VOL
evergabe.de ist eine Plattform mit der sowohl nationale als auch EU-weite Vergaben durchgeführt werden. Hier hast Du die Möglichkeit nach landesspezifischen Vergabevorschriften auszuschreiben. Ob VOL, UVgO oder VgV – lasse Dich von uns unterstützen.
Vergaberechtsreform 2016 und Einführung der UVgO
Im Rahmen der Vergaberechtsreform 2016 wurde die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) weitgehend durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ersetzt. Nach VOL wird nur noch in Sachsen ausgeschrieben. Die UVgO regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte und hat die Aufgabe, die Effizienz und Transparenz im Vergabeverfahren zu erhöhen. Die DVAL hat seit der Vergaberechtsreform nur noch eine beratende Funktion.
Kooperationen
Der DVAL kooperiert eng mit dem Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA). Diese Zusammenarbeit dient der Harmonisierung der Vergaberegeln und Vertragsbedingungen in den Bereichen Bauleistungen sowie Lieferungen und Dienstleistungen. Durch diese Kooperation wird eine konsistente und kohärente Anwendung der Vergaberegelungen in verschiedenen Sektoren gefördert.
Du möchtest Ausschreibungen für Liefer- und Dienstleistungen finden? Bei evergabe.de hast Du die Chance auf Deinen nächsten Auftrag! Zu den unterschiedlichsten Gewerken, sowohl zu Lieferungen als auch Leistungen, stellen wir Ausschreibungsinformationen für Dich bereit.
Gewerbliche Ausschreibung
Was ist eine gewerbliche Ausschreibung
Eine gewerbliche Ausschreibung ist ein Verfahren, mit dem private Unternehmen gezielt Auftragnehmer für Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen suchen. Im Gegensatz zu öffentlichen Ausschreibungen unterliegt sie nicht den vergaberechtlichen Vorschriften, sodass Auftraggeber frei darüber entscheiden können, ob sie eine Ausschreibung durchführen oder Aufträge direkt vergeben.
Vorteile
- Flexibilität: Auftraggeber sind nicht an starre gesetzliche Vorgaben gebunden und können individuelle Anforderungen festlegen.
- Gezielte Anbieteransprache: Unternehmen können entweder eine öffentliche Ausschreibung durchführen oder gezielt bestimmte Auftragnehmer einladen.
- Reichweite: Gewerbliche Ausschreibungen erreichen über Plattformen wie evergabe.de eine große Anzahl qualifizierter Anbieter.
- Effiziente Abwicklung: Angebote können online eingesehen, verwaltet und verglichen werden – das spart Zeit und reduziert den administrativen Aufwand.
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Ablauf einer gewerblichen Ausschreibung
Zunächst beschreibt der Auftraggeber detailliert die Anforderungen und Bedingungen für die gewünschte Leistung. Anschließend veröffentlicht er den Auftrag entweder öffentlich, sodass ihn viele potenzielle Anbieter sehen können oder lädt gezielt ausgewählte Unternehmen zur Angebotsabgabe ein. Sobald die Angebote eingegangen sind, werden sie geprüft und miteinander verglichen, um den am besten geeigneten Auftragnehmer auszuwählen.
Private Ausschreibung
Was ist eine private Ausschreibung
Eine private Ausschreibung ist eine Ausschreibung, die von Privatunternehmen oder Privatpersonen initiiert wird. Wie bei der gewerblichen Ausschreibung müssen sich diese Vergabestellen nicht an das Vergaberecht halten. Sie können aber auf Ausschreibungsplattformen wie evergabe.de ausschreiben und damit Vorteile wie eine zentrale Verwaltung, optimierte Sichtbarkeit und Effizienz nutzen.
Warum private Auftraggeber ausschreiben
- Mehr Transparenz: Unternehmen oder Privatpersonen erhalten mehrere Angebote und können den besten Anbieter auswählen.
- Zeitersparnis: Anstatt selbst nach passenden Unternehmen zu suchen, können Auftragnehmer Angebote direkt einreichen.
- Flexibilität: Privatpersonen und Privatunternehmen können Ausschreibungen individuell anpassen und den Umfang der Arbeiten frei definieren.
Finde den passenden Dienstleister für Dein Projekt. Ausschreibung veröffentlichen, Angebote vergleichen und direkt beauftragen – alles online.
Ablauf einer privaten Ausschreibung
Zu Beginn definiert der Auftraggeber die gewünschte Leistung und die Anforderungen an den Auftrag. Anschließend veröffentlicht er die Ausschreibung entweder öffentlich oder richtet sie gezielt an ausgewählte Anbieter. Sobald die Angebote eingehen, prüft und vergleicht er sie, um den passenden Anbieter auszuwählen. Die Auftragsvergabe beendet das Verfahren.
Interessenabwägung
Was versteht man unter Interessenabwägung?
Bei fast jeder Entscheidung, die eine Person trifft findet eine Interessenabwägung statt – oder sollte es zumindest. Unter Interessenabwägung versteht man aber auch ein rechtliches Verfahren, bei dem unterschiedliche Interessen von beteiligten Parteien gegeneinander abgewogen werden, um eine faire und ausgewogene Entscheidung zu treffen. Dies ist besonders relevant im Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht.
Prozess einer Interessenabwägung
Die Interessenabwägung beginnt mit der Identifikation der Interessen, bei der alle betroffenen Interessen und Rechte der Parteien erfasst werden. Anschließend erfolgt die Gewichtung der Interessen, die gegeneinander abgewogen werden, um eine faire Lösung zu finden. Bei der Interessenabwägung spielt auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Rolle. Je länger der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber beschäftigt ist und je seltener der Betroffene Probleme verursacht hat, desto schwerer muss die Verletzung des Vertrags zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sein. Auf Basis dieser Abwägung wird schließlich eine Entscheidung getroffen, die die Interessen der Parteien bestmöglich berücksichtigt.
Passende Schulungen im Arbeitsrecht
In unseren Schulungen zum Arbeitsrecht erhältst Du praxisnahes Wissen zu den zentralen rechtlichen Grundlagen, die im beruflichen Alltag eine Rolle spielen. Dabei lernst Du, wie rechtliche Konflikte durch eine sorgfältige Interessenabwägung gelöst werden können und welche gesetzlichen Vorgaben Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen.
Beispiel: Datenverarbeitung
Für Unternehmen geht es häufig um Marketingmaßnahmen und dem damit verbundenen Sammeln von Daten (potenzieller) Kunden. Ob das Interesse dieser oder die des Unternehmens überwiegen wird im Artikel 6 des DSGVO geregelt. Demnach muss für die Durchführung einer Marketingmaßnahme, nach der Interessenabwägung, zu dem Ergebnis gekommen werden, dass die Interessen, Grundrechte oder Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Wenn ein Unternehmen nach der Abwägung nicht zu diesem Ergebnis kommen kann, kann diese Datenverarbeitung nicht durch das DSGVO gerechtfertigt werden. Berücksichtigt werden hier die ermittelte Gewichtung, die Speicherdauer, Art und Menge sowie die gegebenen Sicherheitsvorkehrungen der zu verarbeitenden Daten.
Im Artikel 6 wird außerdem deutlich gemacht, dass wenn Kinder bei einer Datenverarbeitung betroffen sind, die Interessenabwägung besonders gründlich durchgeführt werden muss, da dem Schutzbedürfnis von Kindern eine besonders große Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte.
Weitere Beispiele
- Bauprojekte: Abwägung zwischen öffentlichem Interesse an Infrastrukturprojekten und den privaten Interessen der betroffenen Anwohner.
- Kündigungen: Abwägung zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers und den sozialen Interessen des Arbeitnehmers.
- Umweltauflagen: Abwägung zwischen wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens und dem Schutz der Umwelt.
Gebäudetyp E
Was ist der Gebäudetyp E
Der Gebäudetyp E steht für „einfaches“ und „experimentelles“ Bauen. Es handelt sich um eine Initiative, die Bauprojekte flexibler und kostengünstiger machen soll. Hierbei müssen bestimmte Bauvorschriften und Normen vereinfacht oder nicht mehr zwingend eingehalten werden. Das Konzept wurde von der bayerischen Architektenkammer angestoßen und findet nun auf Bundesebene Beachtung.
Wir empfehlen Dir dieses Webinar
Du lernst mit hohem Praxisbezug, wie Du den Gebäudetyp E praktisch umsetzt und erhältst zusätzlich Informationen über die geplanten Erleichterungen im öffentlichen Baurecht.
Die großen Ziele
- Vereinfachter Bauprozess
- Kosten senken
- Nachhaltigeren/ bezahlbaren Wohnraum schaffen
Sicherheit und Normen im Gebäudetyp-E-Gesetz
Das Gebäudetyp-E-Gesetz beeinträchtigt die Sicherheit nicht. Wichtige Vorgaben wie Statik und Brandschutz bleiben bestehen und werden durch das Gesetz nicht verändert. Sicherheitsrelevante Normen wie die „anerkannten Regeln der Technik“ müssen weiterhin eingehalten werden. Abweichungen sind nur unter Fachleuten möglich und nur, wenn die dauerhafte Sicherheit des Gebäudes gewährleistet ist.
Auch DIN-Normen bleiben unberührt. Es wird lediglich leichter, bei nicht sicherheitsrelevanten Aspekten von ihnen abzuweichen. Das Gesetz betrifft ausschließlich private Bauverträge und ändert nichts an den öffentlich-rechtlichen Baurechtsvorgaben
Quartieransätze
Was versteht man unter Quartieransätzen?
Der Quartieransatz ist eine integrierte und nachhaltige Stadtentwicklungsstrategie, die darauf abzielt, lebenswerte, sozial gerechte und umweltfreundliche Stadtviertel zu schaffen. Der Begriff „Quartier“ stammt aus dem Französischen und bedeutet „Viertel“ oder „Stadtteil“.
Bestandteile von Quartieransätzen
- Infrastruktur und Mobilität: Verbesserung der Verkehrswege, Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und Schaffung von Fahrrad- und Fußgängerzonen
- Wohnraumgestaltung und Architektur: Bau und Sanierung von Wohngebäuden, die sowohl ästhetisch ansprechend als auch funktional sind
- Soziale Einrichtungen und Gemeinschaftsräume: Einrichtung von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Gesundheitszentren und Gemeinschaftshäusern
- Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit: Nutzung erneuerbarer Energien, Förderung von Grünflächen und umweltfreundlichen Bauweisen
Schulungen zu Nachhaltigkeitsthemen
Unsere Schulungen bieten Dir das nötige Wissen, um Quartieransätze ganzheitlich zu verstehen. Erfahre, wie nachhaltige Bauweisen, umweltfreundliche Bauverträge und gezielte Vergabekriterien zur Schaffung lebenswerter und umweltfreundlicher Stadtviertel beitragen.
Planung und Umsetzung
Die Planung und Umsetzung von Quartieransätzen erfordert die Zusammenarbeit von Stadtplanern, Architekten, politischen Entscheidungsträgern, lokalen Unternehmen und den Bewohnern. Der Prozess zur Erschaffung eines Quartieransatzes umfasst mehrere Phasen: Zunächst erfolgt die Analyse und Bestandsaufnahme, bei der die aktuelle Situation und die Bedürfnisse des Quartiers erfasst werden. Anschließend findet die partizipative Planung statt, bei der die Bewohner und andere Stakeholder in den Planungsprozess einbezogen werden. Daraufhin werden Entwürfe und Konzepte für die Neugestaltung oder Weiterentwicklung des Quartiers erstellt. In der nächsten Phase werden die geplanten Maßnahmen und Projekte umgesetzt. Schließlich erfolgt das Monitoring und die Evaluation, um die umgesetzten Maßnahmen zu überwachen und zu bewerten.
Erfolgsfaktoren und Herausforderungen von Quartieransätzen
Für den Erfolg von Quartieransätzen sind mehrere Faktoren entscheidend:
- Partizipation: Aktive Einbindung der Bewohner in den Planungsprozess
- Integration: Berücksichtigung aller relevanten sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte
- Flexibilität: Anpassungsfähigkeit an sich ändernde Bedingungen und Bedürfnisse
Typische Herausforderungen können Widerstände gegen Veränderungen, Finanzierungsengpässe oder technische Schwierigkeiten sein. Erfolgreiche Lösungsansätze beinhalten transparente Kommunikation, ausreichende Finanzierung und innovative Technologien.
Zukünftige Entwicklungen und Trends
Innovative Konzepte wie Quartieransätze bieten neue Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität, zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung der sozialen Integration. In Zukunft würden beispielsweise 80 % der Wege emissionsfrei – also zu Fuß, mit dem Fahrrad oder per ÖPNV – zurückgelegt werden. Da die Quartieransätze auch das Konzept der “Stadt der kurzen Wege” integrieren, ist das auch für fast jeden machbar. Prognosen deuten darauf hin, dass Quartieransätze in Zukunft eine immer wichtigere Rolle bei der Stadtentwicklung spielen werden.
Serielles Bauen
Was versteht man unter Seriellem Bauen?
Serielles Bauen bezeichnet eine Bauweise, bei der Gebäude oder Gebäudeteile in großer Stückzahl vorgefertigt und anschließend vor Ort montiert werden. Diese Methode unterscheidet sich von traditionellen Bauweisen durch den hohen Grad an Vorfertigung und Standardisierung der Bauteile. Serielles Bauen ermöglicht eine effiziente und schnelle Bauweise, die durch modulare Systeme und industrielle Fertigungsprozesse gekennzeichnet ist.
evergabe.de – Academy
Unsere Schulungen zu nachhaltigem Bauen, Energieeffizienz und dem Vergabemanagement liefern wichtige Grundlagen, die auch beim seriellen Bauen von Vorteil sind. Erfahre, wie nachhaltige Bauweisen, Fördermöglichkeiten und effizientes Management zur erfolgreichen Projektumsetzung beitragen können.
Vorteile
- Bis zu 20% Kosteneinsparung
- Zeitersparnis durch Vorfertigung und parallele Prozesse
- Reduktion von Abfällen, Materialeinsparung, Ressourcenschonung
- Gleichbleibende Qualität bei hoher Präzision
- Optimierte Bauabläufe
- Witterungsunabhängige Fertigung
Nachteile
- Hohe Standardisierungsanforderungen schränken Flexibilität/ Anpassungsfähigkeit ein
- Überall gleiche Optik
- Bundeslandübergreifende Prozesse kaum möglich
Preisnachlass
Was ist ein Preisnachlass?
Ein Preisnachlass ist eine Reduzierung des angebotenen Preises einer Ware oder Dienstleistung. Im Kontext der Vergabe bezeichnet ein Preisnachlass alle Formen von Abschlägen, die ein Bieter auf den ursprünglich kalkulierten Angebotspreis gewährt. Dies kann in Form von Rabatten, Boni oder anderen Nachlässen erfolgen, die dazu dienen, das Angebot wettbewerbsfähiger zu gestalten.
Passende Schulungen für Dich
In der Schulung zu Zuschlagskriterien und Bewertungsmethoden erfährst Du, wie Angebote bewertet und das wirtschaftlichste ausgewählt wird. Ergänzend dazu behandelt die Schulung zur aktuellen Rechtsprechung Themen wie Mischkalkulation und Gemeinkosten. Dabei spielt auch der Umgang mit Preisnachlässen eine Rolle, um die Vergabe rechtssicher und optimal zu gestalten.
Rechtliche Regelungen
- Preisnachlässe dürfen die Vergleichbarkeit der Angebote nicht beeinträchtigen. Alle Preisnachlässe müssen vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden.
- Unbedingte Preisnachlässe: Diese sind in die Angebotswertung einzubeziehen, wenn sie im Angebotsvordruck klar ausgewiesen sind.
- Bedingte Preisnachlässe (z.B. Skonti): Diese dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie in der Vergabebekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ausdrücklich gefordert wurden und die Bedingungen klar definiert sind.
Berechnung und Darstellung eines Preisnachlasses
Die Berechnung des Preisnachlasses erfolgt auf Basis des ursprünglichen Angebotspreises. Wichtig ist, dass Preisnachlässe klar und deutlich im Angebot ausgewiesen sind, um Transparenz zu gewährleisten. Dabei gilt:
- Einheitspreise: Bei der Darstellung von Preisnachlässen ist darauf zu achten, dass sie die Einheitspreise klar widerspiegeln.
- Endsumme: Die Endsumme des Angebots muss den Grundbetrag ohne die bedingten Preisnachlässe enthalten.
Vergabedienstanweisung
Was ist eine Vergabedienstanweisung?
Eine Vergabedienstanweisung ist ein internes Regelwerk, das den Ablauf und die Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch eine Behörde oder ein Unternehmens definiert. Sie dient dazu, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen, Transparenz und Gleichbehandlung der Bieter zu gewährleisten und Korruption zu verhindern.
Inhalt einer Vergabedienstanweisung
Eine Vergabedienstanweisung enthält in der Regel folgende Bestandteile:
- Einleitung: Zweck und Ziel der VDA
- Definition, welche Beschaffungen und Vergabeverfahren die VDA umfasst
- Beschreibung der verschiedenen Vergabearten und deren Ablauf
- Festlegung, welche Abteilungen und Personen für die Durchführung und Kontrolle der Vergabeverfahren zuständig sind
- Detaillierte Beschreibung der einzelnen Schritte im Vergabeprozess, von der Bedarfsermittlung über die Ausschreibung und Angebotsprüfung bis zur Zuschlagserteilung
- Vorgaben zur Dokumentation der Vergabeverfahren und zur Sicherstellung der Transparenz
- Verfahren zur Behandlung von Beschwerden und Rechtsmitteln im Vergabeprozess
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Rechtliche Grundlagen
Die Vergabedienstanweisung basiert auf einer Vielzahl von gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen, die je nach Land und Region variieren können. Darunter zählen im Unterschwellenbereich beispielsweise die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Letztere gilt auch im Oberschwellenbereich ebenso wie die Vergabeverordnung (VgV).
Vertragsstrafe
Was ist eine Vertragsstrafe?
Eine Vertragsstrafe ist eine vertraglich vereinbarte Geldsumme, die eine Vertragspartei im Falle einer Vertragsverletzung an die andere Partei zahlen muss. Sie dient als Sicherungsmittel, um die Einhaltung der vertraglichen Pflichten zu gewährleisten und eventuelle Schäden auszugleichen.
Zweck der Vertragsstrafe
Die Vertragsstrafe hat zwei Hauptzwecke: Einerseits soll sie den Schuldner zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten anhalten (Druckfunktion), andererseits dient sie der Entschädigung des Gläubigers für den Fall einer Nichterfüllung oder verspäteten Erfüllung (Sanktionsfunktion). Diese Strafen werden häufig in Bauverträgen, Lieferverträgen und Dienstleistungsverträgen eingesetzt, um sicherzustellen, dass Termine und Leistungsumfänge eingehalten werden.
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Wie wird diese Strafe festgelegt?
Vertragsstrafen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge sind streng reguliert. In den Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B ist unter § 11 festgelegt, dass bei der Vereinbarung einer Vertragsstrafe die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen des BGB (§§ 339 bis 345) gelten. Sie muss in angemessenen Grenzen gehalten werden. Mit der Neufassung der VOL/B wurde in § 11 Nr. 2 eine Maximalgrenze von 8 % des Wertes des nicht nutzbaren Leistungsteils eingeführt.
Beide Parteien halten Vertragsstrafen vertraglich fest. Nach § 9 Abs. 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) dürfen Strafen aber nur für die Überschreitung von Ausführungsfristen vereinbart werden, und auch nur dann, wenn die Verzögerung dem öffentlichen Auftraggeber erhebliche Nachteile bringt. Diese Bestimmung fordert vom öffentlichen Auftraggeber eine deutliche Zurückhaltung, wobei er “normale” Nachteile in Kauf nehmen muss.