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Markterkundung
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Was ist eine Markterkundung?

Eine Markterkundung nach § 28 VgV ist ein wesentliches Instrument für öffentliche Auftraggeber um eine entsprechend ausführliche Leistungsbeschreibung erstellen zu können. Damit machen sie von ihrem Leistungsbestimmungsrecht Gebrauch. Allerdings werden, anders als bei der Marktforschung, keine wissenschaftlichen Methoden angewendet, sondern willkürlich und gelegentlich Informationen zusammengetragen.

Bei einem solchen Vorhaben sind immer mehrere Unternehmen anzusprechen. Hierbei sind die Grundsätze einer Vergabe zu beachten und einzuhalten. Hinzu kommt die Dokumentationspflicht, welche es auch bei einer Markterkundung anzuwenden gilt. Eventuelle Korrespondenzen sollten später Teil der Vergabeakte sein.

Den Markt zu erkunden ist ein wesentlicher Aspekt für eine erfolgreiche Abwicklung von Vergabeverfahren ist.


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