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Mischkalkulation
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Was ist eine Mischkalkulation?

Eine Mischkalkulation liegt vor, wenn der Bieter Einheitspreise für bestimmte Positionen bewusst zu niedrig ansetzt und dafür Preise anderer Positionen erhöht.

Mit diesem Vorgehen „spekuliert“ der Bieter auf das Nachtragspotenzial einzelner Positionen. Sind solche Positionen hoch ausgepreist, würde der Gewinn am Gesamtbauvorhaben erhöht. Andernfalls dient diese Handhabung dazu, hohe Abschlagsrechnung zu kassieren. Um die Chance der Auftragserteilung zu wahren, werden andere Einheitspreise – ohne Nachtragspotential – herabgesetzt.

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In der Praxis werden öffentliche Auftraggeber hin und wieder mit Mischkalkulationen konfrontiert. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff und sind diese überhaupt zulässig? Antworten gibt es hier.

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Mischkalkulationen sind unzulässig

Wichtig zu wissen, ist dass diese Vorgehensweise unzulässig ist. Bieter, die Mischkalkulationen anbieten, sind zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen.

Spekulationspreise sind hingegen grundsätzlich zulässig, auch wenn sie Nullpreise oder gar Negativpreise darstellen.


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