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Wie lange dauert es in der Regel, ein Ausschreibungsverfahren auf evergabe.de abzuschließen?

Die Dauer eines Ausschreibungsverfahrens hängt von insbesondere von der Art des Verfahrens ab. Bei Offene Verfahren sind es in der Regel 5-6 Wochen, bei beschränkte Verfahren in der Regel 4-5 Wochen und bei Freihändige Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben in der Regel 2-3 Wochen.

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Wie kann ich nach Ausschreibungen suchen? Kann ich auf Ihrer Website nach bestimmten Auftragsangeboten suchen?

Sie können auf evergabe.de nach Ausschreibungen suchen. https://www.evergabe.de/auftraege/auftrag-suchen  Mit der Ausschreibungssuche finden Sie Bekanntmachungen zu öffentlichen Ausschreibungen, Teilnahmewettbewerben, Ankündigungen zu beschränkten Ausschreibungen und Informationen zu vergebenen Aufträgen.

In der Profisuche können Sie die Suchmaske nutzen, um nach Ausschreibungen in Ihrer Branche und Region zu suchen. Es gibt viele Filteroptionen, um Ihre Suche einzugrenzen. Sie können auch Vergabeunterlagen auf www.evergabe.de/unterlagen kostenfrei herunterladen. Für diese Suche benötigen Sie jedoch die direkte Vergabenummer des Auftraggebers.

Kann ich frühere Aufträge einsehen, die über Ihre Plattform vergeben wurden? Wie finde ich archivierte Ausschreibungen?

Ja, dafür gibt es in der Profisuche https://www.evergabe.de/auftraege/auftrag-suchen die Filteroption „Anzuzeigende Treffer“. Standardmäßig ist „Aktuelle Ausschreibungen anzeigen“ ausgewählt. Ändern Sie hier die Auswahl auf „Archivierte Ausschreibungen anzeigen“ und sie erhalten abgelaufene Verfahren. Außerdem können Sie speziell nach vergebenen Aufträgen suchen, wenn sie im Filter „Bekanntmachungstyp“ „Vergebener Auftrag“ auswählen.

Wo kann ich mich zum Thema (Vergabe-)Recht beraten lassen?

Sowohl die Auftragsberatungsstelle als auch Fachanwälte für Vergaberecht sind hierfür die richtigen Ansprechpartner. Die Auftragsberatungsstelle der jeweiligen Bundesländer kennen sich bei Vergabeverfahren aus und sind mit den typischen Problemen des jeweiligen Landesvergaberechts bestens vertraut. Sie bieten jedoch keine Vertretung in Nachprüfungsverfahren oder bei anderen Rechtsstreitigkeiten an. Eine vollumfängliche Beratung und Unterstützung ist Aufgabe von Fachanwälten für Vergaberecht. Es gibt eine Vielzahl auf Vergaberecht spezialisierter Anwaltskanzleien mit ausgewiesener Expertise, welche bei juristischen Fragen helfen. Zudem bietet evergabe.de eine Vielzahl an Webinaren zum Thema Vergaberecht an, mehr Informationen findest du im Academy-Bereich auf unserer Website. https://www.evergabe.de/academy/vergaberecht/

Wie kann ich einen öffentlichen Auftrag vergeben? Wie läuft die Ausschreibung eines Auftrags über evergabe.de ab?

Sie können einen öffentlichen Auftrag auf evergabe.de veröffentlichen, indem Sie direkt auf der Plattform mit den Online-Formularen arbeiten. https://www.evergabe.de/auftraege/oeffentlichen-auftrag-vergeben Dadurch stellen Sie die Vergabeunterlagen für alle interessierten Unternehmen öffentlich zum Download bereit. Die Plattform evergabe.de bietet effektive Werkzeuge für elektronische Ausschreibungen und maßgeschneidertes Vergabemanagement.

Weitere Informationen und den Umgang mit evergabe.de erlernen Sie in Webinaren auf der Plattform.

Kann ich meine Buchung stornieren? Kann ich meinen Tarifkauf abbrechen?

Eine Stornierung Ihrer Tarifbuchung ist im gewerblichen Bereich leider nicht möglich. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht wie Sie es vielleicht aus dem Verbraucherschutz kennen. Wir haben im Buchungsprozess mehrere Schritte eingebaut, die aktiv bestätigt werden müssen, um eine Bestellung auszulösen und zu vermeiden, dass eine versehentliche Buchung passiert. Gern können Sie in Mein evergabe.de im Bereich Tarif, ihren aktuellen Tarif kündigen. Sie erhalten automatisch eine Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungszeitraums.

kann eine EU-Vorinformation über evergabe.de / evergabe manager eingestellt werden?

Eine EU-Vorinformation kann über evergabe.de nicht eingestellt werden. Dies ist jedoch problemlos im evergabe Manager möglich, oder sie nutzen das Formular der EU.

Kann ein Mitglied einer Bietergemeinschaft das gesamte Angebot stellvertretend für alle Teilnehmer abgeben? (Zusammenführung aller Dokumente)

Ja, normalerweise wird das Benennen einer verantwortlichen Ansprechperson der Bietergemeinschaft verlangt und festgelegt. Diese tritt dann als bevollmächtigter Vertreter (§§ 164 ff. BGB) auf und kann auch entsprechend handeln. Dieses Mitglied sollte dann auch den Teilnahmeantrag bzw. das Angebot unterzeichnen.

Was ist mit “CPV-Codes” gemeint? Können Sie mir bitte den Begriff “CPV Suche“ erklären?

Alles, was sowohl Bieter als auch Auftraggeber wissen müssen, ist auf folgender Seite zusammengefasst: Die richtigen CPV-Codes >

CPV-Codes schaffen eine einheitliche Klassifikation für öffentliche Aufträge in der Europäischen Union. 

Das CPV besteht aus einem Haupt- und einem Zusatzteil. Zu dem Hauptteil gehören maximal neun Ziffern. Diese beschreiben also den Auftragsgegenstand zu Lieferungen, Dienstleistungen oder Arbeiten. Der Zusatzteil ist eine Ergänzung, um den Auftragsgegenstand zu beschreiben. Dabei geht es sowohl um Eigenschaften als auch um Zweckbestimmungen.

Welche Regeln gelten für beschränkte Ausschreibungen?

Allem voran sollte die beschränkte Ausschreibung die Ausnahme bleiben. Das ist deshalb so, damit viele interessierte Bewerber zum einen Ausschreibungen finden und zum anderen die Möglichkeit haben, ein Angebot abzugeben.

Ausnahmetatbestände können sein:

  • Aus Gründen der Geheimhaltung oder Dringlichkeit ist eine öffentliche Ausschreibung nicht zweckmäßig.
  • Der Auftragswert ist gering oder eine zuvor durchgeführte öffentliche Ausschreibung brachte keine Ergebnisse.
  • Es bestehen spezielle Anforderungen an Technik, Fachkunde und Personal.
  • Das Bearbeiten des Angebotes bedarf eines ungewöhnlich hohem Aufwands, wegen Eigenheiten der Leistungen.

Des Weiteren werden beschränkte Ausschreibungen entweder mit Teilnahmewettbewerb oder ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Wesentlichen heißt das, dass der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl an Unternehmen zum Einreichen von Angeboten auffordert. Hierfür muss sich der Auftraggeber an verschiedene Vergabevorschriften halten. 

Sie als ausgewähltes Unternehmen beziehungsweise als Bieter handeln so, wie Sie es kennen. Sie erstellen anhand der Vergabeunterlagen Ihr Angebot und reichen dieses bis zur Angebotsfrist ein.

Was ist mit “bepreisen” gemeint?

Ihr Angebot muss mit den entsprechenden Preisen versehen sein, bei einem Leistungsverzeichnis also jede Position. Der Auftraggeber möchte ein Angebot erhalten, mit dem er dann feststellen kann, was die benötigte Leistung kostet und diese ggf. mit anderen Angeboten vergleichen. Zusätzlich muss er das Angebot in vier Stufen werten. Dabei ist Stufe 3: Überprüfung der Angemessenheit des Preises. Außerdem können fehlende Preisangaben zum Ausschluss des Angebotes führen.

Weitere Informationen finden Sie dazu unter Angebotsprüfung >

Wird eine GbR als Bietergemeinschaft betrachtet?

Ja. Bei einer Bietergemeinschaft handelt es sich grundsätzlich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß §§ 705 ff. BGB, die im Auftragsfall den Vertrag gemeinsam als ARGE ausführt.

Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer, aber mindestens zwei, Unternehmen zur gemeinschaftlichen Abgabe eines Angebotes. Sie haben damit nicht nur das Ziel den Auftrag zu bekommen, sondern verpflichten sich auch gegenseitig den Vertrag zu erfüllen. Die GbR ist eine Personengesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung.

Als Unternehmen sollte man nicht aus dem Auge verlieren, dass eine Bietergemeinschaft in jedem Fall eine eigene Gesellschaft darstellt, die gegenüber dem Auftraggeber eigenständig auftritt.

Besonderheiten der Bietergemeinschaft

Es wird das Benennen einer verantwortlichen Ansprechperson verlangt. Diese tritt als bevollmächtigter Vertreter auf und darf sowohl Teilnahmeanträge als auch Angebotsunterlagen unterzeichnen. Des Weiteren kann eine Änderung der Bieteridentität im laufenden Vergabeverfahren den Ausschluss zur Folge haben, da das unzulässig ist.

Kann man aus einer öffentlichen Ausschreibung auch immer eine beschränkte machen oder gibt es hierfür bestimmte Bedingungen?

Vor der Veröffentlichung wird die entsprechende Art der Ausschreibung gewählt. Je nach dem, was ausgeschrieben wird und welche Rahmenbedingungen vorliegen wird dann eine öffentliche oder beschränkte Ausschreibung gewählt.

Eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ist erst zulässig, wenn eine öffentliche Ausschreibung

  • kein annehmbares Ergebnis brachte
  • für den Auftraggeber einen unverhältnismäßigen Aufwand im Vergleich zum erzielten Nutzen oder Auftragswert verursachen würde oder
  • aus anderen Gründen (z. B. Dringlichkeit oder Geheimhaltung) unzweckmäßig ist.

Muss die ausschreibende Stelle zwingend ausschließen, wenn Unterlagen nicht nachgereicht werden?

Ja. Denn mit einer Nachforderung gibt der Auftraggeber dem Bieter noch einmal die Möglichkeit, wichtige Angaben und Nachweise vorzulegen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb einer vom Auftraggeber angegebenen Frist geliefert, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 16a Abs. 5 VOB/A).

Auch bei Liefer- und Dienstleistungen ist festgehalten, dass Bieter und ihr Angebot ausgeschlossen werden, „die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten“ (§ 42 Abs. 1 Satz 2 UVgO und § 57 Abs. 1 Satz 2 VgV) beziehungsweise „Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten“ (§ 16 Abs. 3 Satz a VOL/A).

Passendes Webinar: Die ordnungsgemäße Nachforderung – Was ist zu beachten?

Damit weiterhin mit Nachforderungen sicher und effektiv umgegangen wird, vermittelt unsere Referentin fachliche Kenntnisse der Gesetzeslage und schaut dabei auf die Rechtsprechung. Der nächste Termin ist am 2023, 00:00 – 00:00 Uhr.

Könnten Sie bitte Beispiele für Unterlagen nennen, die nachgefordert werden können, ohne, dass man von der Vergabe ausgeschlossen wird?

Je nach Verfahren und Verfahrensvorlage gibt es hierbei Unterschiede. Eine einheitliche Übersicht gibt es dafür nicht. 

Also ist es möglich, dass die Vergabestelle sowas willkürlich bestimmt?

Grundsätzlich gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Vergabestelle entscheidet allerdings, welche Unterlagen mit dem Angebot einzureichen sind und ob eventuell fehlende Unterlagen nachgereicht werden können.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Wenden Sie sich zusätzlich an die Auftragsberatungsstelle Ihres Bundeslandes.

Empfehlungen aus unserer evergabe.de-Academy

Unsere Referenten gehen in den Webinaren und Seminaren für Bieter genau auf solche Fragen ein. Sie erklären unter anderem, was im Vorfeld alles zu beachten ist und wie man sich in entsprechenden Situationen verhält.

Was sind Nebenangebote? Was ist als Nebenangebot zu verstehen?

Ein Nebenangebot setzt eine Abweichung vom eigentlich geforderten Angebot voraus. Es liegt vor, wenn Änderungen entweder den kompletten vorgesehenen Leistungsinhalt oder einzelne Abschnitte betreffen. Änderungen und Abweichungen können jeglicher Art sein, unabhängig ihres Umfangs oder ihrer Gewichtung. 

Ein Nebenangebot stimmt beispielsweise nach VOB/A inhaltlich nicht mehr mit der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers überein. Dennoch werden Nebenangebote zugelassen und gehen ebenfalls in die Bewertung mit ein. Ob sie zugelassen werden, ist dem Bekanntmachungstext zu entnehmen.

Vorteil: Nicht immer hat die Vergabestelle den vollen Überblick, welche Möglichkeiten auf dem Markt noch vorhanden sind. Nebenangebote könnten demzufolge sinnvoll sein, wenn Sie ein anderes Material anbieten, welches gleiche oder ähnliche Eigenschaften hat. Ein anderes Beispiel sind Kombinationen mit Preisnachlässen bei mehreren Losen.

Welche Unterlagen/Vergabeunterlagen können nicht nachgefordert werden?

Genaue Angaben sind dazu in den Gesetzestexten zu finden. Grundsätzlich kann der Auftraggeber alle Unterlagen, welche nicht mit dem Angebot eingereicht wurden, nachfordern. Dieser kann ebenfalls nachfordern, fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen zu korrigieren und zu vervollständigen.

Ausgeschlossen sind jedoch fehlende Preisangaben, sofern diese keinen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtsumme haben. 

Bitte prüfen Sie daher immer, welche Unterlagen Sie abgeben sollen. Die Angaben dazu finden Sie im Formular Aufforderung zur Angebotsabgabe im Punkt C. Darüber hinaus ist in den Vergabeunterlagen oder in der Auftragsbekanntmachung festgelegt, ob der Auftraggeber überhaupt Unterlagen oder Preisangaben nachfordern wird.

Erhalten andere Firmen die Nachrichten auch, wenn Fragen gestellt werden oder nur, wenn die Vergabestelle findet, dass diese Info für alle interessant ist?

Bieterfragen sind bei Unklarheiten, Fehlern oder Defiziten in den Vergabeunterlagen vom Bieter zu stellen, um eine Aufklärung vom Auftraggeber zu verlangen. Dieser muss die entsprechenden Auskünfte bei rechtzeitiger Anforderung vor Ablauf der Angebotsfrist erteilen beziehungsweise überarbeitete oder korrigierte Vergabeunterlagen allen Teilnehmern zur Verfügung stellen.

Unsere Webinar-Empfehlungen zu Bieterfragen:

Gibt es Richtlinien, wenn die Vergabestelle nach der Angebotsfrist die Bindefrist verlängert?

Für eine solche vergaberechtliche Frage wenden Sie sich bitte an die Auftragsberatungsstelle Ihres Bundeslandes. Diese unterstützt Unternehmen und Auftraggeber beim korrekten Durchführen von Angebotsabgaben und Vergabeverfahren.

Muss die Produktneutralität eingehalten werden? In der Realität ist das leider oft nicht so. Entweder werden schon Produkte genannt, oder sie eingeschränkt, sodass am Ende auch nur ein Produkt passt. Oft wird der Hinweis auf Produktneutralität ignoriert.

Grundsätzlich ja. Dabei gibt es verschiedene Grundlagen, die dafür berücksichtigt werden müssen. 

Das Gebot der Produktneutralität besagt, dass öffentliche Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen produktspezifische Angaben machen dürfen. Es handelt sich dabei um einen Ausdruck des Wettbewerbsprinzips gemäß § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Welche Ausnahmen es allerdings gibt, finden Sie in unserem Glossarbegriff Produktneutralität >

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