Was ist eine Interessenbestätigung?
Eine Interessenbestätigung ist der zweite Schritt nach einer Interessenbekundung. Der öffentliche Auftraggeber (Ausnahme: oberste Bundesbehörden) kann unter bestimmten Bedingungen auf eine Auftragsbekanntmachung verzichten. Dies ist während eines Nichtoffenen Verfahrens oder im Verhandlungsverfahren möglich (§ 38 Abs. 4 Nr. 1 bis 5 VgV).
Als erstes werden die Vorinformationen veröffentlicht. Unternehmen können daraufhin formlos ihr Interesse am Vergabeverfahren bekunden. Anschließend fordert der öffentliche Auftraggeber die Unternehmen auf, ihr zuerst bekundetes Interesse zu bestätigen. Durch diese Forderung beginnt der Teilnahmewettbewerb.
Academy Schulungsangebot
Passende Webinare, eLearnings und Seminare der evergabe.de-AcademyAusschreiben mit evergabe.de
ab € 335,00
Webinar
zzgl. MwSt.
Erfolgreiche Mitarbeiterkommunikation
ab € 255,00
Webinar
zzgl. MwSt.
Grundlagen für die effektive Personalauswahl
ab € 483,00
eLearning
zzgl. MwSt.
Bietergemeinschaft, Nachunternehmer und Eignungsleihe
ab € 169,00
Webinar
zzgl. MwSt.