Was ist eine Fortgeschrittene elektronische Signatur?

Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) ist eine Form der elektronischen Signatur, die höhere Sicherheits- und Identitätsanforderungen erfüllt als eine einfache elektronische Signatur. Sie ist rechtlich in der eIDAS-Verordnung geregelt, die europaweit einheitliche Standards für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste festlegt.

Ziel der fortgeschrittenen elektronischen Signatur ist es, die Identität der unterzeichnenden Person eindeutig zuzuordnen und sicherzustellen, dass das signierte Dokument nachträglich nicht unbemerkt verändert werden kann.

Anforderungen und Maßstab

Welchen Maßstab sie erfüllen muss, ist in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 geregelt. So finden sich in Artikel 26 die Anforderungen.

  • Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet.

  • Sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners.

  • Sie wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.

  • Sie ist so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.“

Software für die Fortgeschrittene elektronische Signatur

Die elektronische Signatur ermöglicht das Signieren elektronischer Dokumente und erfüllt damit den gleichen Zweck wie eine eigenhändige Unterschrift auf Papierdokumenten. Der Auftraggeber legt in der Auftragsbekanntmachung fest, wie die elektronischen Angebote zu signieren sind. Eine fortgeschrittenen elektronischen Signatur mit qualifiziertem Zertifikat ist dabei die Basis einer qualifizierten elektronischen Signatur.

Der Bieter benötigt entsprechende Software, um ein elektronisches Angebot nach Angaben des Auftraggebers zu unterzeichnen. Informationen zur Beschaffung eines Softwarezertifikats sind u. a. bei Allgeier IT Solutions GmbH erhältlich.

Welche Rolle spielt sie?

Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist ein zentrales Instrument der elektronischen Vergabe. Sie stellt sicher, dass Angebote eindeutig einem Unterzeichner zugeordnet werden können und während der Übermittlung nicht verändert wurden. Damit unterstützt sie die Einhaltung der Grundsätze von Transparenz, Gleichbehandlung und Vertraulichkeit im Vergabeverfahren.

Abgrenzung

Im Kontext der elektronischen Vergabe ist zwischen einfacher, fortgeschrittener und qualifizierter elektronischer Signatur zu unterscheiden. Während die einfache elektronische Signatur meist nicht ausreicht, erfüllt die fortgeschrittene elektronische Signatur erhöhte Sicherheitsanforderungen. Die qualifizierte elektronische Signatur stellt die höchste Stufe dar und ist rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Festlegung durch den Auftraggeber

Ob und welche Art der elektronischen Signatur erforderlich ist, bestimmt der Auftraggeber im Vorfeld des Vergabeverfahrens. Diese Vorgabe erfolgt in der Regel in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen. Für Bieter ist es daher entscheidend, die Anforderungen genau zu prüfen, da eine fehlende oder falsche Signatur zum Ausschluss führen kann.

Voraussetzungen

Für die Nutzung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur benötigen Bieter ein gültiges Zertifikat sowie eine geeignete Softwarelösung. Diese Software muss in der Lage sein, elektronische Angebote entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers zu signieren und sicher zu übertragen. Integrierte Lösungen innerhalb von Vergabeplattformen erleichtern diesen Prozess erheblich.

Bedeutung für die elektronische Angebotsabgabe

Im Rahmen der elektronischen Angebotsabgabe sorgt die fortgeschrittene elektronische Signatur für Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit. Sie ermöglicht eine medienbruchfreie Abwicklung von Vergabeverfahren und trägt dazu bei, papiergebundene Prozesse vollständig abzulösen. Für Auftraggeber und Bieter ist sie damit ein wesentlicher Baustein der digitalen Beschaffung.

Die kostenfreie Bietersoftware AI Bietercockpit hat eine Signatursoftware bereits integriert und bietet damit die Möglichkeit, Angebote medienbruchfrei innerhalb des Abgabeworkflows zu signieren.

Elektronische Angebotsabgabe bei evergabe.de

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