Was sind Freiberufliche Leistungen?
Freiberufliche Leistungen sind geistig-schöpferische, überwiegend persönlich geprägte Tätigkeiten, die von Angehörigen der freien Berufe erbracht werden. Dazu zählen insbesondere Architekten und Ingenieure, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie weitere beratende, planende, wissenschaftliche, pädagogische, medizinische oder künstlerische Berufe. Charakteristisch für freiberufliche Tätigkeiten ist, dass die Leistung stark auf persönlicher Qualifikation, individueller Expertise und Eigenverantwortung basiert. Ein wesentlicher Unterschied zu gewerblichen Tätigkeiten besteht darin, dass Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen, solange ihre Tätigkeit den berufsrechtlichen und steuerlichen Anforderungen entspricht. Die entsprechenden Berufsgruppen sind in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgeführt.
Freiberufliche Leistungen unterscheiden sich von standardisierten oder klar definierten Dienstleistungen dadurch, dass die Lösung nicht im Voraus vollständig festgelegt werden kann. Häufig entwickelt sich die konkrete Leistung erst im Dialog zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und basiert auf kreativen, wissenschaftlichen oder planerischen Entscheidungen. Diese individuelle Herangehensweise macht freiberufliche Leistungen besonders wertvoll, erfordert jedoch auch besondere Anforderungen an die Vergabe. Deshalb gelten für ihre Ausschreibung und Vergabe besondere Regelungen in der Vergabeverordnung (§§ 73 ff. VgV), die sicherstellen, dass nicht nur Preis, sondern auch Qualität, Erfahrung und konzeptionelle Kompetenz angemessen bewertet werden.
Vergabe freiberuflicher Leistungen
Öffentliche Auftraggeber vergeben solche Aufträge in der Regel über das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 17 VgV) oder über den wettbewerblichen Dialog (§ 18 VgV). Diese Verfahren ermöglichen es, mehrere Lösungsvorschläge zu diskutieren, technische oder konzeptionelle Varianten zu prüfen und gemeinsam mit den Bietern die bestmögliche Lösung zu entwickeln. Bis April 2016 regelte die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) die Vergabe dieser Aufträge, wurde jedoch durch die VgV ersetzt.
Im Unterschwellenbereich (unterhalb der EU-Schwellenwerte) legt § 50 UVgO fest, dass diese Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb vergeben werden sollen. Der genaue Wettbewerbsumfang kann flexibel gestaltet werden, abhängig von der Art, Komplexität und dem Umfang der geforderten Leistung.
Für eine moderne und effiziente Vergabe können freiberufliche Leistungen zudem digital über den evergabe Manager (AI Vergabemanager) abgewickelt werden. Dies erleichtert die Dokumentation, erhöht die Transparenz und beschleunigt den gesamten Vergabeprozess, während gleichzeitig rechtliche Vorgaben zuverlässig eingehalten werden.