Was ist ein Mengenlos?

Bei einer Losvergabe kann eine Ausschreibung nach der gesetzlichen Definition in § 22 Abs. 1 UVgO in mehrere, voneinander unabhängige Teilaufträge zerteilt werden. Dabei spricht man von Teillosen oder auch Mengenlosen, wenn die Vergabe nach der Menge untergliedert wird. Trennt man die Fachgebiete spricht man von Fachlosen.

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