Errichtung einer PV-Anlage für die Kreisverwaltung Salzwedel, Haus 1

Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe-ID
2946226
Vergabe­nummer
65.1-B-14/24-ME
Veröffentlicht am
25.04.2024 08:54 Uhr
Auftrag­geber
Altmarkkreis Salzwedel, SG Vergabe
Angebots-/Teilnahmefrist
15.05.2024 13:00 Uhr

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name und Anschrift:
Altmarkkreis Salzwedel, SG Vergabe
Karl-Marx-Str. 32
29410 Hansestadt Salzwedel
Telefon:
+49 3901-840-1931
Fax:
+49 3901-840-1829
E-Mail:
vergabe@altmarkkreis.de
Internet:
https://www.altmarkkreis-salzwedel.de
b) Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer:
65.1-B-14/24-ME
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
in Textform
schriftlich
d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
29410 Salzwedel
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Art der Leistung:
Errichtung einer PV-Anlage für die Kreisverwaltung Salzwedel, Haus 1
Umfang der Leistung:
Der Altmarkkreis Salzwedel beabsichtigt mit der vorliegenden Ausschreibung die Errichtung einer PV-Anlage für die Kreisverwaltung mit nachstehender Leistung:
Photovoltaik-Anlage, Leistung ca. 41 kWp auf Schrägdach (Tonziegel)
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage:
Zweck des Auftrags:
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
Vergabe nach Losen
Nein
i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung:
01.08.2024
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen:
30.10.2024
weitere Fristen:
j) Nebenangebote
nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote
nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt
unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18f13d085bd-7e30e5825cd80bc1
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen:
Nein
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert
o) Ablauf der Angebotsfrist
am:
15.05.2024
um:
13:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am:
08.07.2024
p) Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de
Anschrift für schriftliche Angebote:
Vergabestelle s. a)
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
Deutsch
r) Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Niedrigster Preis
s) Eröffnungstermin
am:
15.05.2024
um:
13:00
Ort:
Altmarkkreis Salzwedel, Karl-Marx-Straße 32, 29410 Salzwedel
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
Bieter u. deren bevollmächtigte Vertreter
t) geforderte Sicherheiten
gem. den Vergabeunterlagen
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
gem. den Vergabeunterlagen
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich:
Bestandteil der Vergabeunterlagen
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Gem. § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA wird darauf hingewiesen, dass die Erklärungen und Nachweise aus der 124 + TVergG LSA verpflichtend vom Bestbieter im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung und vorsorglich von den Bietern der engeren Wahl (und seinen NU) vorzulegen sind. Die nach den Vergabeunterlagen und den in der Bekanntmachung gem. der entsprechenden Vergabe- und Vertragsordnung verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist mindestens 3, maximal 5 Werktage, vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Gem. § 6 a Abs. 2 VOB/A sind zur Prüfung der Unternehmereignung der Angebote, die in die engere Wahl für den Auftrag kommen, im Formblatt 124 folgende Angaben zu tägigen:
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Angabe zum jeweiligen Berufsregister
Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind gem. des Formblatts 124 folgende Unterlagen vorzulegen:
Mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahren mit den im Formblatt 124 genannten Angaben (Bitte achten Sie darauf, dass Ihre einzureichenden Referenzen mit der im Ausschreibungsgegenstand beschriebenen Leistung übereinstimmen! Dies ist auch von präqualifizierten Bietern zu beachten. Bitte prüfen Sie, ob die der ausge- schriebenen Leistung entsprechend geforderten Referenzen im PQ-Verzeichnis enthalten sind. Ansonsten fügen Sie diese gesondert dem Angebot bei.)
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen insolvenzplanes angegeben wurde)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist oder Erklärung, falls das Unternehmen nicht beitragspflichtig ist
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
Gem. § 6 b Abs. 3 VOB/A verzichtet der Auftraggeber auf die Vorlage von Nachweisen, wenn die den Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist.
Bitte achten Sie auf die Gültigkeit der ausgewiesenen Dokumente, sofern diese eine Gültigkeitsdauer beinhalten. Unterlagen, die keine Gültigkeitsdauer beinhalten, dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Hinsichtlich der Formvorschriften der elektronischen Angebotsabgabe werden auch Erklärungen und Nachweise in elektronischer Form akzeptiert, auch wenn die ausstellende Behörde die Gültigkeit des Nachweises im Original oder als beglaubigte Kopie zulässt. Dies gilt auch für schriftlich abgegebene Angebote. Kopien der Erklärungen und Nachweise für die Eignungsprüfung werden ausdrücklich akzeptiert. (In besonderen Fällen behält sich die Vergabestelle vor, Originalunterlagen vorlegen zu lassen)
Eignungsnachweise sowie der Nachweis zum PQ-Verzeichnis sind von Bietern / Bietergemeinschaften vorzulegen.
Werden von den Bietern, die in die engere Wahl für den Auftrag kommen, Nachunternehmen benannt, sind auch von diesen sämtliche aufgeführten Eignungsunterlagen vorzulegen - nicht, wenn der Hauptbieter einen Präqualifizierungsnachweis vorlegt. Der Nachunternehmer hat das Fbl. 124 sowie die Unterlagen zum TVergG LSA vorzulegen.
Bei präqualifizierten Nachunternehmern reicht der Eignungsnachweis zum PQ-Verzeichnis unter Angabe der PQ-Nummer. (In besonderen Fällen behält sich die Vergabestelle die gesonderte Nachforderung vor)
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A):
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle
y) Sonstige Angaben
Nicht registrierte Bieter sind verpflichtet, sich über Änderungen und Nachrichten im Verfahren selbst zu informieren.
Sollten keine Nachunternehmer oder Bietergemeinschaften vorgesehen werden, sind die Formblätter 233 / 234 entsprechend zu streichen / zu kennzeichnen und trotzdem mit dem Angebot einzureichen.
Entsprechend dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom 07. Dezember 2022 dürfen Aufträge nur an solche Bieter vergeben werden, die sich schriftlich oder elektronisch verpflichtet haben, die Anforderungen dieses Gesetzes zu erfüllen. Die Eigenerklärungen zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA), zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 u. 4 TVergG LSA) sowie die Ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 11, 12, 13, 14, 17 und 18 des TVergG LSA 6 liegen den Vergabeunterlagen bei. Dementsprechend wird auf die Möglichkeit der Durchführung von Kontrollen gem. § 17 TVergG LSA und die Festsetzung von Sanktionen gem. § 18 TVergG LSA hingewiesen. Sollten keine Nachunternehmen für die Ausführung der Baumaßnahme anfallen, ist die Anlage nach § 14 TVergG LSA zu streichen u. trotzdem entsprechend einzureichen. Die Anlagen des TVergG LSA sind auch von benannten Nachunternehmern / Bietergemeinschaften vorzulegen.
Hinsichtlich der Vermeidung von diskriminierenden Vergabeverfahren durch Ungleichbehandlung inländischer und ausländischer Bieter bei Anwendung des § 11 Abs. 1-4 TVergG LSA im Fall festgestellter Binnenmarktrelevanz erfolgt eine Anpassung des Verfahrens aus Gleichbehandlungsgrundsätzen bei ausländischen Bietern oder Bietern, die die Leistung außerhalb der Bundesrepublik erbringen wollen.
Ein Nachprüfungsantrag wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt.
Die Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt sind Nachprüfungsbehörde unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 GWB im Sinne der §§ 19 - 22 TVergG LSA.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Werktagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat und mehr als 15 Werktage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro, soll aber den Betrag von 1000 Euro nicht übersteigen.