B 98 OU Schönfeld, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 3, 6

Vergabeart
Offenes Verfahren
Vergabe-ID
2928615
Vergabe­nummer
31-L008-24
Veröffentlicht am
29.03.2024 10:10 Uhr
Auftrag­geber
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Angebots-/Teilnahmefrist
07.05.2024 10:00 Uhr

EU-weite Ausschreibung nach VgV
Offenes Verfahren
Vertragspartei und Dienstleister
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Registrierungsnummer: 14-0706002LASUV01-45
Internet-Adresse (URL): https://www.lasuv.sachsen.de
Postanschrift: Stauffenbergallee 24
Postleitzahl / Ort: 01099 Dresden
NUTS-3-Code: DED21
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe-fbl@lasuv.sachsen.de
Telefon: 000
Fax: +49 35181391099
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
Beschreibung
Interne Kennung: 31-L008-24
Titel: B 98 OU Schönfeld, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 3, 6
Beschreibung: B 98 OU Schönfeld, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 3 und 6
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Hauptklassifikation
CPV-Code Hauptteil: 71300000-1
Ort der Leistungserbringung
NUTS-3-Code: DED2E
Land: Deutschland
Ausschreibungsbedingungen
Ausschlussgründe
Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Zwingend erfolgt ein Ausschluss des Bieters nach § 123 GWB, wenn dem Unternehmen das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter stehen. Das ist der Fall, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Hierbei handelt es sich um Ausschlussgründe, die bei Vorliegen optional zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können. Das bedeutet, dass die Vergabestelle im Einzelfall prüft, ob die persönliche Situation des Bewerbers eine Beauftragung ausschließt.
Hieraus resultieren folgende Informationserfordernisse: Der Bieter hat hierzu eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zu tätigen.
Grenzüberschreitendes Recht
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: Die elektronische Rechnungslegung erfolgt über das Bundesportal OZG-RE im XRechnung-Format unter der Leitweg-ID NL Meißen: 14-0706036LASUV04-63.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Zweck
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, )
Auktionsbedingungen
Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein
Vertragsvergabesystem
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Ausschreibungsbedingungen
Auswahlkriterien
Eignung zur Berufsausübung: -zwingende Ausschlussgründe gem. §§ 123 (1) Nr. 1 bis 10, 123 (4) Nr. 1 GWB
fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 124 (1) Nr. 2, 124 (1) Nr. 7 GWB
fakultative Ausschlussgründe gem. § 42 (1) VgV
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: -Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes für die letzten drei Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: gefordert sind 200.000,00 € netto
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe: für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € (Maximierung der Ersatzleistungen bei mehreren Versicherungsfällen in einem Jahr: mindestens das Zweifache der Versicherungssumme)
Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Unternehmensbezogene Referenzen
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren (2021 ff.) nachzuweisen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen, nämlich: 5 Jahre (2019 ff.). Die Referenzprojekte können bei einer Bietergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden. Es sind mindestens eins, maximal drei ausgewählte vergleichbare Referenzprojekte anzugeben.
Mindestanforderung an die Referenzprojekte der Bieter sind folgende Leistungsbestandteile:
Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI § 43, Lph. 3, 6 für Neubau oder/und Ersatzneubau von Brücken mit Tiefgründungen
Fachplanung Tragwerksplanung gemäß HOAI § 51, Lph. 3, 6 für Neubau oder/und Ersatzneubau von Brücken mit Tiefgründungen
Die vorgenannten Mindestanforderungen können in unterschiedlichen Referenzen (1 bis 3) nachgewiesen werden.
Weitere Mindestanforderung:
Die geforderten Referenzprojekte müssen mind. folgenden Inhalt haben:
kurze Beschreibung des Projektes
kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Angabe der Leistungsphasen gemäß HOAI
Auftragsvolumen der Referenzleistung
Ansprechpartner des Auftraggebers
Leistungszeitraum
Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.
2. Techn. Ausstattung und Qualitätssicherung, § 46 (3) Nr. 9 VgV:
Mindestanforderungen an die Geräte und techn. Ausstattung:
CARD/1 oder gleichwertige CAD-Software der Verkehrsanlagenplanung
Berechnungsprogramme zur Finite-Element-Methode
Möglichkeit der Einrichtung der Übertragung großer Datenmengen über einen externen Server
Mindestanforderungen an die Qualitätssicherung:
Der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft erklärt, dass er über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein vergleichbares QM-System verfügt. Sofern ein Zertifikat vorgelegt wird, muss bei einer Verbundzertifizierung aus dem beigefügten Nachweis ersichtlich sein, dass die Zertifizierung die sich bewerbende Niederlassung/den sich bewerbenden
Standort einschließt.
Mindestanforderungen:
Die Eignung und die Einhaltung der Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung der Qualitätssicherung sind nachzuweisen. Als Nachweis ist eine Dokumentation analog Abschnitt 7.5 der DIN EN ISO 9001 vorzulegen (Deckblatt und Inhaltsverzeichnis
sowie Dokumentation in digitaler Form). Die Vorlage eines Zertifikats (z. B. nach DIN EN ISO 9001) eines externen Gutachters über die Eignung und die Einhaltung der
Maßnahmen des Bieters/eines Mitglieds der Bietergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualitätssicherung ist dem geforderten Nachweis gleichwertig.
Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.
3. Personal
Beschäftigungszahlen, § 46 (3) Nr. 8 VgV:
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind durchschnittliche Beschäftigtenzahlen des Unternehmens sowie die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren anzugeben (§ 46 (3) Nr. 8 VgV).
Mindestanforderungen zum Personalbestand in den letzten drei Jahren:
Der Bieter verfügte über den folgenden durchschnittlichen jährlichen Personalbestand:
Objektplanung Ingenieurbauwerke (FB 1): Anzahl 2
Fachplanung Tragwerksplanung (FB 2): Anzahl 2
Hinweise:
Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben.
Bei Bietergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren.
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte, § 46 (3) Nr 2 und 6 VgV:
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters werden hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte bestimmte Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Referenzen verlangt (§ 46 (3) Nr. 6 VgV):
Für die einzelnen Fachbereiche sind das vorgesehene Personal zu benennen und die jeweils geforderten Mindestanforderungen hinsichtl. Berufsabschluss, Berufserfahrung, fachspezifischer Qualifikation und fachspezifischer Referenzprojekte zu erfüllen.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.
Mindestanforderungen Fachbereich 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 3, 6)
Berufsabschluss und Berufserfahrunf: abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/Master) mit Vertiefungsrichtung/Studienschwerpunkt, die erweiterte Kenntnisse im Konstruktiven Ingenieurbau erwarten lässt
Alternativ:
andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/Master) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung, die erweiterte Kenntnisse im Konstruktiven Ingenieurbau erwarten lassen
Fachspezifische Qualifikation: Erfahrungen der vorgesehenen Bearbeiter mit Konstruktiven Ingenieurbau, im speziellen mit Tiefgründungen
Fachspezifisches Referenzprojekt: Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 3, 6 für Neubau oder/und Ersatzneubau von Brücken mit Tiefgründungen
Mindestanforderungen Fachbereich 2: Tragwerksplanung (Lph. 3, 6)
Berufsabschluss und Berufserfahrung: abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/Master) mit Vertiefungsrichtung/Studienschwerpunkt, die erweiterte Kenntnisse im Konstruktiven Ingenieurbau erwarten lässt
Alternativ:
andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/Master) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung, die erweiterte Kenntnisse im Konstruktiven Ingenieurbau erwarten lassen
Fachspezifische Qualifikation: Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph. 3, 6 für Neubau oder/und Ersatzneubau von Brücken mit Tiefgründungen
Zusätzlich sind ein Gesamtkoordinator und ein stellvertretender Gesamtkoordinator für die Maßnahme zu benennen, an welche keine Mindestanforderungen gestellt werden.
Weiteres siehe Unterlage Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Informationen über verspätete Einreichungen
Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden unter Fristsetzung nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
Reservierte Teilnahme
Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
Nebenangebote
Nebenangebote sind zulässig: Nein
Informationen über Wiederholungen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen an die Auftragsausführung
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die elektronische Rechnungslegung erfolgt über das Bundesportal OZG-RE im XRechnung-Format unter der Leitweg-ID NL Meißen: 14-0706036LASUV04-63.
Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau (AVB F-StB 2022).
Für jedes Bauwerk (BW 1, BW 2, BW 3, BW 4) ist eine separate Abrechnung durchzuführen.
Die Position 3.01 "Zusätzliche Planungsbesprechungen" in der Leistungsbeschreibung Ingenieurbauwerke stellt eine optionale Leistung dar. Der Preis wird in der Wertungssumme berücksichtigt. Der Zuschlag wird auf die Angebotssumme ohne Pos. 3.01 erteilt. Eine Beauftragung der Pos. 3.01 erfolgt im Bedarfsfall durch den Auftraggeber. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Anfall und gegen Nachweis.
Anforderungen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Verfahren nach der Vergabe
Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Organisation, die Angebote entgegennimmt
oben genannte Kontaktstelle
Angaben zur Einreichung
Fristen I
Frist für den Eingang der Angebote: 07.05.2024 10:00 Uhr
Gültigkeit der Angebote
Laufzeit in Tagen: 52 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der Einreichung
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Informationen über die öffentliche Öffnung
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 07.05.2024, 10:00
Einreichungsformat
Elektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.evergabe.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18e3d542499-53eb71e1a3089945
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc Kommunikationskanal
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt
oben genannte Kontaktstelle
Überprüfung
Fristen für die Überprüfung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Überprüfungsstelle
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl / Ort: 04013 Leipzig
NUTS-3-Code: DED51
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Fax.: +49 3419771049
Organisation, die Überprüfungsinformationen bereitstellt
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Registrierungsnummer: 14-0706002LASUV01-45
Internet-Adresse: (URL) https://www.lasuv.sachsen.de
Postanschrift: Stauffenbergallee 24
Postleitzahl / Ort: 01099 Dresden
NUTS-3-Code: DED21
Land: Deutschland
E-Mail: rechtsbehelfsauskunft@lasuv.sachsen.de
Telefon: +49 35181391313
Fax.: +49 35181391099
Schlichtungsstelle
Beschaffungsinformationen (speziell)
Zweck
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung: -Objektplanung Ingenieurbauwerke, § 43 HOAI, Lph. 3 und 6
Fachplanung Tragwerksplanung, § 51 HOAI, Lph. 3 und 6
Umfang der Auftragsvergabe
Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Besonders geeignet für Freiberufler
Art des Auftrags
Art der strategischen Beschaffung:
Geschätzte Laufzeit
Beginn: 10.07.2024 Ende: 31.03.2025
Verlängerung des Vertrags
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Position 3.01 "Zusätzliche Planungsbesprechungen" in der Leistungsbeschreibung Ingenieurbauwerke stellt eine optionale Leistung dar. Der Preis wird in der Wertungssumme berücksichtigt. Der Zuschlag wird auf die Angebotssumme ohne Pos. 3.01 erteilt. Eine Beauftragung der Pos. 3.01 erfolgt im Bedarfsfall durch den Auftraggeber. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Anfall und gegen Nachweis.
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche Informationen
Ausschreibungsbedingungen
Zuschlagskriterien
Preis, Gewichtung: 100,00
Elektronischer Katalog
Elektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): Nein