Salus Altmark Holding gGmbH, Dienstplanprogramm

Vergabeart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Vergabe-ID
2939097
Vergabe­nummer
A202/2023
Veröffentlicht am
19.04.2024 06:01 Uhr
Auftrag­geber
Salus Altmark Holding gGmbH
Angebots-/Teilnahmefrist
17.05.2024 11:00 Uhr

EU-weite Ausschreibung nach VgV
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Vertragspartei und Dienstleister
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Salus Altmark Holding gGmbH
Registrierungsnummer: Salus Altmark Holding gGmbH
Internet-Adresse (URL): https://www.sah.info
Postanschrift: Seepark 5
Postleitzahl / Ort: 39116 Magdeburg
NUTS-3-Code: DEE03
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Geschäftsbereich Einkauf - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@salus-lsa.de
Telefon: +49 3471-344420
Fax: +49 3471-344133
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
Beschreibung
Interne Kennung: A202/2023
Titel: Salus Altmark Holding gGmbH, Dienstplanprogramm
Beschreibung: Einführung eines Dienstplanprogramms in der Salus Altmark Holding gGmbH
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Hauptklassifikation
CPV-Code Hauptteil: 72000000-5
Ort der Leistungserbringung
Postanschrift: Salus Altmark Holding gGmbH
Postleitzahl / Ort: 39116 Magdeburg
NUTS-3-Code: DEE03
Land: Deutschland
Ausschreibungsbedingungen
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (Konkurs nach nationalem Recht)
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Insolvenz (Konkurs)
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 6, 7, 8, 9 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wurde wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§299 StGB) oder von Mandatsträgern (§108e StGB) sowie wegen Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334 StGB, Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (Einigung mit Gläubigern)
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen der Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a, 129b StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 2, 3 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen Terrorismusfinanzierung (§89c StGB) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlunmg finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finaziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89c Absatz 2 Nr. 2 StGB zu begehen, oder wegen Geldwäsche oder Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§261 StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 4, 5 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen Betrug oder Subventionsbetrug (§§ 263, 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 10 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wegen Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§§232, 233, 233a StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Insolvenz (Verwaltung durch einen Insolvenzverwalter)
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 8 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 9 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinträchtigen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Ausschlussgründe gem. § 21 Absatz 1 Arbeitnehmerentsendegesetz; § 42 Unterschwellenvergabeverordnung; §§ 15, 16, 18 Tariftreue- und Vergabegesetz LSA; §§ 15, 16, 16a VOB/A; § 98c Aufenthaltsgesetz; § 19 Mindestlohngesetz; § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 5 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 4 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichend Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig. Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 6 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 7 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 1 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: Gem. § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber nachweisen kann, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist, es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten oder ein Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig.
Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: Gem. § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB kann ein Ausschluss für maximal 3 Jahre erfolgen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, es sei denn der Ausschluss wäre unverhältnismäßig.
Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: Gem. § 123 Absatz 4 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber nachweisen kann, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist, es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten oder ein Ausschluss wäre offensichtlich unverhältnismäßig.
Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: Gem. § 123 Absatz 1 Nummer 1 GWB erfolgt ein Ausschluss zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens für maximal fünf Jahre, wenn der öffentliche Auftraggeber Kenntnis davon erlangt, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt wurde oder eine Geldbuße festgesetzt wurde wegen der Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a, 129b StGB), es sei denn es fand eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB statt oder ein Absehen vom Ausschluss ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten.
Grenzüberschreitendes Recht
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Zusätzliche Informationen
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Zweck
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, )
Auktionsbedingungen
Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein
Vertragsvergabesystem
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Ausschreibungsbedingungen
Auswahlkriterien
Eignung zur Berufsausübung: -Eigenerklärung Eignung Fbl.124, inkl. Umsatz
Erklärungen TVerg LSA
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Bewerbererklärung LSA
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: -Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis Handelsregistereintragung
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: -Liste mind. 3 vergleichbare Referenzen gem. abschließender Liste
ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag
Angabe Hauptansprechpartner für das Projekt mit Kontaktdaten
Umfassende Teilnehmerinformationen, mindestens Unternehmensstruktur
Qualifikationsnachweise des Kernteams gem. Nr. C.2. des Teilnahmeantrages
Angabe über Berufserfahrung der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen sollen
Kandidaten
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein
Folgen der Gewährung
Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein
Informationen über verspätete Einreichungen
Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nachgefordert werden
Reservierte Teilnahme
Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
Nebenangebote
Nebenangebote sind zulässig: Nein
Informationen über Wiederholungen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja
Anforderungen an die Auftragsausführung
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Ja
Anforderungen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der Vergabe
Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Organisation, die Angebote entgegennimmt
folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
Registrierungsnummer: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Einkauf
Internet-Adresse (URL): https://www.sah.info
Postanschrift: Olga-Benario-Straße 16-18
Postleitzahl / Ort: 06406 Bernburg (Saale)
NUTS-3-Code: DEE0C
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@salus-lsa.de
Telefon: +49 3471-344420
Fax: +49 3471-344133
Angaben zur Einreichung
Fristen I
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 27.05.2024
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17.05.2024 11:00 Uhr
Gültigkeit der Angebote
Sprachen der Einreichung
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Informationen über die öffentliche Öffnung
ENTFÄLLT-
Einreichungsformat
Elektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.evergabe.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18ee54b7201-190a7a3af62ab5a6
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc Kommunikationskanal
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt
folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Logistik, Vergabestelle
Registrierungsnummer: Salus Altmark Holding gGmbH, Bereich Logistik, Vergabestelle
Internet-Adresse (URL): https://www.sah.info
Postanschrift: Olga-Benario-Straße 16-18
Postleitzahl / Ort: 06406 Bernburg (Saale)
NUTS-3-Code: DEE0C
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@salus-lsa.de
Telefon: +49 3471-344420
Fax: +49 3471-344133
Überprüfung
Fristen für die Überprüfung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Überprüfungsstelle
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl / Ort: 06112 Halle (Saale)
NUTS-3-Code: DEE02
Land: Deutschland
E-Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 39156701
Organisation, die Überprüfungsinformationen bereitstellt
Offizielle Bezeichnung: Salus Altmark Holding, Geschäftsbereich Einkauf
Registrierungsnummer: Salus Altmark Holding, Geschäftsbereich Einkauf
Postanschrift: Seepark 5
Postleitzahl / Ort: 39116 Magdeburg
NUTS-3-Code: DEE03
Land: Deutschland
E-Mail: gs@salus-lsa.de
Telefon: +49 391607530
Schlichtungsstelle
Beschaffungsinformationen (speziell)
Zweck
Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung: Einführung eines Dienstplanprogramms in der Salus Altmark Holding gGmbH
Umfang der Auftragsvergabe
Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art des Auftrags
Art der strategischen Beschaffung:
Geschätzte Laufzeit
Beginn: 28.10.2024 Ende: 31.03.2027
Verlängerung des Vertrags
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche Informationen
Ausschreibungsbedingungen
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium
Name: Konzepte/ Qualität der Leistung², Gewichtung: 35,00
Name: Benutzerfreundlichkeit/ Handhabung des Systems, Gewichtung: 35,00
Preis, Gewichtung: 30,00
Elektronischer Katalog
Elektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): Nein