Carsharingfahrzeuge im Rahmen des Projekts „STADTLand +“

Teilnahmefrist: abgelaufen(02.04.2024 12:00 Uhr)

Ausgeschriebene Leistung

Die Stadt Halle (Saale) vergibt 15 Stellflächen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Nutzung für stationsbasierte Carsharingfahrzeuge im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt. Der Zeitraum der Sondernutzung beträgt 5 Jahre. ; Die Stellplätze, für die eine Sondernutzungserlaubnis erteilt wird, sind aufgeteilt in zwei Lose: Los 1: 7 Stellplätze, davon 4 für E-Autos und 3 für Verbrenner; Los 2: 8 Stellplätze, davon 5 für E-Autos und 3 für Verbrenner, die im Rahmen eines einheitlichen Vergabeverfahrens vergeben werden. Die Standorte ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Einrichtung der Station/Bereitstellung der Fahrzeuge muss spätestens 4 Wochen nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis bzw. für die Stationen, die noch baulich herzurichten sind, zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Stationen erfolgen. Auf allen zu vergebenden Stellplätzen ist über den gesamten Zeitraum der Sondernutzung dauerhaft ein Carsharing-Angebot bereitzustellen. Der Anbieter muss auf Aufforderung der Stadt Halle (Saale) während der gesamten Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis Nachweis über die Verfügbarkeit von 70% der vereinbarten Fahrzeuge pro Monat liefern können. ; Der Anbieter des Carsharings agiert wirtschaftlich selbständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition. Er trägt die Verantwortung für ein wirksames Marketing des Carsharing-Angebots. Zielgruppe der Ausschreibung sind Carsharing-Anbieter, die in diesem Marktsegment über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und aktuell Carsharing-Fahrzeuge im eigenen Management betreiben. ; Die Stellplätze werden durch die HAVAG durch geeignete Markierungen und Beschilderungen als Carsharing-Parkplätze markiert. Die Carsharing-Fahrzeuge müssen als solche sichtbar gekennzeichnet werden. Zusätzlich müssen die Fahrzeuge als zu movemix (Dachmarke der HAVAG für Multimodalität in Halle (Saale) zugehörig kenntlich gemacht werden. Dies erfolgt nach Vorgaben und in Abstimmung mit der HAVAG. Stellplätze, die als Stellplätze für E-Autos zur Verfügung stehen werden durch die HAVAG mit Ladeinfrastruktur ausgestattet. Es stehen Wallboxen zum Laden von E-Autos zur Verfügung. Jeder Stellplatz für ein E-Auto ist mit einer Wallbox und je einem Ladepunkt ausgestattet. Diese Stellplätze dürfen nur zum Abstellen von E-Autos genutzt werden.Die Ladepunkte werden von einem Dritten kostenpflichtig zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Ladeinfrastruktur ist wie folgt geregelt: - Die Nutzung einer Wallbox ist ausschließlich durch den im Rahmen dieser Vergabe ermittelten Carsharing-Betreiber des stationären Carsharings an Mobilitätsstationen möglich ; - Zugang zur Nutzung:Über RFID-Karten, diese muss der Carsharer selbst erwerben; Für die Nutzung vorhandener Wallboxen sind bilaterale Verträge mit der Betreiberin der Wallboxen abzuschließen, die eine Benutzungspflicht beinhalten. ; Das Carsharing erfolgt standortgebunden, es ist kein Free-Floating möglich. Der Carsharing-Betreiber trägt während der gesamten Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis sämtliche Verkehrssicherungspflichten in Bezug auf die Stellplätze und deren Nutzung und ist insbesondere für die regelmäßige Reinigung und den Winterdienst verantwortlich. Er stellt die Stadt Halle (Saale) von jeglichen Ansprüchen Dritter, die aus einer Verletzung dieser Verkehrssicherungspflichten resultieren, frei.Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird eine einmalige Verwaltungsgebühr erhoben. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei vorliegendem Verfahren um kein förmliches Vergabeverfahren, sondern um ein Auswahlverfahren in Anlehnung an das Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG) handelt.

Vergabeart

Verhandlungsvergabe nach UVgO (National)

Auftrag­geber

Stadt Halle (Saale)

Vergabe­nummer (des Auftraggebers)

12/23

Vergabe-ID (bei evergabe.de)

2867294
Teilnahmefrist: abgelaufen(02.04.2024 12:00 Uhr)

Ausführungsort (1)

  • 06108 Halle (Saale)

Zeitraum der Leistungserbringung

vom 01.02.2024 bis 31.01.2029Termin in Kalender eintragen

Status meiner Bearbeitung

1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Los 1, 7 Stellplätze, davon 4 für E-Autos und 3 für Verbrenner: Offizielle Bezeichnung: Stadt Halle (Saale); Bereich/Abteilung: Fachbereich Sicherheit, Team Sondernutzung; Straße, Hausnummer: Am Stadion 5; Postleitzahl: 06122; Ort: Halle (Saale); Land: DE; Telefon: +49 3452210 Los 2, 8 Stellplätze, davon 5 für E-Autos und 3 für Verbrenner: Offizielle Bezeichnung: Stadt Halle (Saale); Bereich/Abteilung: Fachbereich Sicherheit, Team Sondernutzung; Straße, Hausnummer: Am Stadion 5; Postleitzahl: 06122; Ort: Halle (Saale); Land: DE; Telefon: +49 3452210
Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.
Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o.
2) Verfahrensart: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb, Vergabenummer: 12/23
3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden.
4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben
5) Art und Umfang der Leistung: Die Stadt Halle (Saale) vergibt 15 Stellflächen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Nutzung für stationsbasierte Carsharingfahrzeuge im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt. Der Zeitraum der Sondernutzung beträgt 5 Jahre.

Die Stellplätze, für die eine Sondernutzungserlaubnis erteilt wird, sind aufgeteilt in zwei Lose:
Los 1: 7 Stellplätze, davon 4 für E-Autos und 3 für Verbrenner
Los 2: 8 Stellplätze, davon 5 für E-Autos und 3 für Verbrenner,
die im Rahmen eines einheitlichen Vergabeverfahrens vergeben werden. Die Standorte ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Die Einrichtung der Station/Bereitstellung der Fahrzeuge muss spätestens 4 Wochen nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis bzw. für die Stationen, die noch baulich herzurichten sind, zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Stationen erfolgen.
Auf allen zu vergebenden Stellplätzen ist über den gesamten Zeitraum der Sondernutzung dauerhaft ein Carsharing-Angebot bereitzustellen. Der Anbieter muss auf Aufforderung der Stadt Halle (Saale) während der gesamten Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis Nachweis über die Verfügbarkeit von 70% der vereinbarten Fahrzeuge pro Monat liefern können.
Der Anbieter des Carsharings agiert wirtschaftlich selbständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition. Er trägt die Verantwortung für ein wirksames Marketing des Carsharing-Angebots.
Zielgruppe der Ausschreibung sind Carsharing-Anbieter, die in diesem Marktsegment über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und aktuell Carsharing-Fahrzeuge im eigenen Management betreiben.
Die Stellplätze werden durch die HAVAG durch geeignete Markierungen und Beschilderungen als Carsharing-Parkplätze markiert. Die Carsharing-Fahrzeuge müssen als solche sichtbar gekennzeichnet werden. Zusätzlich müssen die Fahrzeuge als zu movemix (Dachmarke der HAVAG für Multimodalität in Halle (Saale) zugehörig kenntlich gemacht werden. Dies erfolgt nach Vorgaben und in Abstimmung mit der HAVAG.
Stellplätze, die als Stellplätze für E-Autos zur Verfügung stehen werden durch die HAVAG mit Ladeinfrastruktur ausgestattet. Es stehen Wallboxen zum Laden von E-Autos zur Verfügung. Jeder Stellplatz für ein E-Auto ist mit einer Wallbox und je einem Ladepunkt ausgestattet. Diese Stellplätze dürfen nur zum Abstellen von E-Autos genutzt werden.Die Ladepunkte werden von einem Dritten kostenpflichtig zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Ladeinfrastruktur ist wie folgt geregelt:
- Die Nutzung einer Wallbox ist ausschließlich durch den im Rahmen dieser Vergabe ermittelten Carsharing-Betreiber des stationären Carsharings an Mobilitätsstationen möglich
- Zugang zur Nutzung:Über RFID-Karten, diese muss der Carsharer selbst erwerben
Für die Nutzung vorhandener Wallboxen sind bilaterale Verträge mit der Betreiberin der Wallboxen abzuschließen, die eine Benutzungspflicht beinhalten.
Das Carsharing erfolgt standortgebunden, es ist kein Free-Floating möglich. Der Carsharing-Betreiber trägt während der gesamten Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis sämtliche Verkehrssicherungspflichten in Bezug auf die Stellplätze und deren Nutzung und ist insbesondere für die regelmäßige Reinigung und den Winterdienst verantwortlich. Er stellt die Stadt Halle (Saale) von jeglichen Ansprüchen Dritter, die aus einer Verletzung dieser Verkehrssicherungspflichten resultieren, frei.Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird eine einmalige Verwaltungsgebühr erhoben.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei vorliegendem Verfahren um kein förmliches Vergabeverfahren, sondern um ein Auswahlverfahren in Anlehnung an das Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG) handelt.
Ort(e) der Leistungserbringung: Los 1, 7 Stellplätze, davon 4 für E-Autos und 3 für Verbrenner: Offizielle Bezeichnung: Stadt Halle (Saale); Postleitzahl: 06108; Ort: Halle (Saale); Land: DE Los 2, 8 Stellplätze, davon 5 für E-Autos und 3 für Verbrenner: Offizielle Bezeichnung: Stadt Halle (Saale); Postleitzahl: 06108; Ort: Halle (Saale); Land: DE
6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Die Vergabe der Stellplätze erfolgt aufgeteilt in zwei Lose,
Los 1: 7 Stellplätze, davon 4 für E-Autos und 3 für Verbrenner
Los 2: 8 Stellplätze, davon 5 für E-Autos und 3 für Verbrenner
.
7) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Los 1, 7 Stellplätze, davon 4 für E-Autos und 3 für Verbrenner: Beginn: 01.02.2024, Ende: 31.01.2029; Los 2, 8 Stellplätze, davon 5 für E-Autos und 3 für Verbrenner: Beginn: 01.02.2024, Ende: 31.01.2029
9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/2867294/zustellweg-auswaehlen.
10) Teilnahmefrist: 19.01.2024, 11:00 Uhr
11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben
12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: nicht angegeben
13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: - Kurzdarstellung des Unternehmens mit Angabe von Rechtsform, Gründungsjahr, Hauptsitz, Sitz der nächsten Niederlassung und Leistungsportfolio
- Nachweis über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union, in dem das Unternehmen niedergelassen ist
- Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (Formblatt A)
- Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (Formblatt A)
- Eigenerklärung zur Erfüllung der Eignungsvoraussetzungen (Formblatt B)
- Angabe zur wirtschaftlichen Verflechtung mit anderen Unternehmen
- Kurzbeschreibung von 2 Referenzprojekten mit mindestens 3 Fahrzeugen an einem Standort Mindestbedingung, (Mindestbedingung für die Teilnahme, es brauchen nur 2 Referenzen beschrieben zu werden. Die Benennung von mehr als 2 Referenzen führt nicht zu einer besseren Bewertung).
14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen

Der Auftraggeber Stadt Halle (Saale), Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale), Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer 12/23 zu der am 18.12.2023 09:54 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 2867294) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Carsharingfahrzeuge im Rahmen des Projekts „STADTLand +“" folgende Berichtigung bekannt:
Der Termin zur Abgabe der Teilnahmeanträge wird auf den 01.02.2024, 12.00 Uhr geändert.

Der Auftraggeber Stadt Halle (Saale), Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale), Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer 12/23 zu der am 18.12.2023 09:54 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 2867294) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Carsharingfahrzeuge im Rahmen des Projekts „STADTLand +“" folgende Berichtigung bekannt:
Die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge wird bis zum 29. Februar 2024, 1200 Uhr verlängert.

Der Auftraggeber Stadt Halle (Saale), Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale), Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer 12/23 zu der am 18.12.2023 09:54 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 2867294) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Carsharingfahrzeuge im Rahmen des Projekts „STADTLand +“" folgende Berichtigung bekannt:
Die Teilnahmefrist wird bis Dienstag, den 02.04.2024, 12.00 Uhr verlängert.

  • Angebotsaufkleber.pdf

    Version 1 vom 18.12.2023 09:38 Uhr

  • Ausschreibungsunterlagen.pdf

    Version 1 vom 18.12.2023 09:38 Uhr

  • U05-1---LP-Steintor_765x420_250.pdf

    Version 1 vom 18.12.2023 09:38 Uhr

  • Formblatt-B-Eigenerklaerung-Eignung-CsgG.docx

    Version 1 vom 18.12.2023 09:38 Uhr

  • U05-1---LP-Neustadt_950x420_250.pdf

    Version 1 vom 18.12.2023 09:38 Uhr

  • Carsharing_Ausschreibung_ergaenzende-Informationen.pdf

    Version 1 vom 18.12.2023 09:38 Uhr

  • Formblatt-A-Eigenerklaerung-Eignung.docx

    Version 1 vom 18.12.2023 09:38 Uhr

  • U05-2---LP-Suedstadt_765x420_250.pdf

    Version 1 vom 18.12.2023 09:38 Uhr

  • U05---Lageplan_841x420_250_Bueschdorf.pdf

    Version 1 vom 18.12.2023 09:38 Uhr