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Bundeshaushalt 2025: Weichenstellung für die Zukunft 

Am 25. Juni 2025 stellte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) dem Haushaltsausschuss den Entwurf des Bundeshaushalts 2025 vor, der zuvor im Kabinett beschlossen wurde. Mit einem Gesamtvolumen von 503 Milliarden Euro und einer geplanten Nettokreditaufnahme von 81,8 Milliarden Euro signalisiert der Haushalt eine expansive Finanzpolitik. Klingbeil betonte, dass die Investitionen auf eine wirtschaftlich starke Zukunft Deutschlands abzielen. 

Der Haushaltsentwurf zeigt eine deutliche Steigerung der Investitionen: Bis 2029 sollen jährlich 120 Milliarden Euro investiert werden. Trotz der höheren Nettokreditaufnahme bleibt Deutschland mit einer Staatsverschuldungsquote von 63 Prozent im internationalen Vergleich stabil – ein Wert, der deutlich unter den Quoten von Ländern wie Frankreich oder den USA liegt. 

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Der Haushalt 2025 sieht umfassende Ausgaben aus Sondervermögen vor: 37,2 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie 24,1 Milliarden Euro für die Bundeswehr. Bis 2029 sind allein 100 Milliarden Euro für das Schienennetz geplant. Auch die Digitalisierung wird mit vier Milliarden Euro gestärkt, insbesondere im Breitbandausbau. Der Haushalt sieht zudem 10.000 neue Stellen bei der Bundeswehr vor. Zusammen mit weiteren Militärausgaben soll eine Verteidigungsquote von 2,5 % des BIP erreicht werden. 

Die Regierung erwartet, dass die expansive Fiskalpolitik nur teilweise in der Wachstumsprognose von einem Prozent für das Jahr 2026 eingerechnet ist. Die Diskussion um die langfristige Schuldentragfähigkeit bleibt dabei ein zentrales Thema. 

Quelle: Finanzminister stellt Bundeshaushalt 2025 vor – Vergabeblog

Streitwerte für Amtsgerichte sollen auf 10.000 Euro steigen

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, die Streitwertgrenze für Amtsgerichte von derzeit 5.000 Euro auf 10.000 Euro anzuheben. Zudem sollen nachbarrechtliche Streitigkeiten unabhängig vom Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen werden. Ziel der Reform ist es, die bürgernahe Justiz zu stärken. Komplexe Verfahren wie Arzthaftungsfragen oder Pressestreitigkeiten unterstehen künftig den Landgerichten.

Die Streitwerte, bis zu der Amtsgerichte zivilrechtliche Verfahren verhandeln dürfen, soll von 5.000 Euro auf 10.000 Euro steigen. Die letzte Anpassung dieser Grenze liegt über 30 Jahre zurück. Nachbarrechtliche Streitigkeiten sollen künftig unabhängig vom Streitwert den Amtsgerichten zugeordnet werden. Diese Neuregelung berücksichtigt die Bedeutung der Ortsnähe bei solchen Verfahren, da sie oft eine schnellere und effizientere Bearbeitung ermöglichen kann. Durch die Erweiterung der Zuständigkeiten sollen Amtsgerichte bürgernäher agieren können.

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Um die Spezialisierung der Justiz zu fördern, sind komplexe Rechtsgebiete wie Arzthaftungsrecht, Presserecht oder Vergaberecht künftig den Landgerichten Unabhängig der Streitwerte zugeordnet. Dabei geht es um Fälle wie Schadensersatzansprüche bei fehlerhaften öffentlichen Auftragsvergaben, Verletzungen von Persönlichkeitsrechten durch Presseberichte oder Ansprüche aus fehlerhaften ärztlichen Behandlungen. Diese Regelungen sollen die Effizienz und Qualität der Justiz steigern.

Der Gesetzentwurf zu den neuen Streitwerten der Amtsgerichte wurde am 24. Juni 2025 veröffentlicht und an Länder und Verbände verschickt. Interessierte Kreise können bis zum 11. Juli 2025 Stellungnahmen abgeben, die ebenfalls auf der Website des Bundesjustizministeriums veröffentlicht werden. Ein ähnlicher Entwurf aus der vergangenen Legislaturperiode konnte damals nicht abgeschlossen werden.

Quelle: rechtundpolitik.com

Vergabereport 2025: Startups und KMU bei öffentlichen Ausschreibungen

Der aktuelle Vergabereport 2025 des Kompetenzzentrums innovative Beschaffung (KOINNO) zeigt: Startups und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sehen großes Potenzial im öffentlichen Sektor als Auftraggeber. Gleichzeitig bestehen aber noch Hürden, die eine häufigere Teilnahme an Ausschreibungen erschweren. Der KOINNO Vergabereport 2025 beleuchtet die Erfahrungen und Herausforderungen von Startups und KMU bei öffentlichen Ausschreibungen. Die Analyse basiert auf einer Umfrage, die sowohl Unternehmen mit als auch ohne Ausschreibungserfahrung einschließt.

Fast 60% der befragten Unternehmen schätzen den öffentlichen Sektor als wichtiges Kundensegment ein. 34% erwarten in den nächsten 5 Jahren eine steigende Nachfrage nach ihren Produkten und Leistungen. „Mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen in dreistelliger Milliardenhöhe ist der öffentliche Sektor ein attraktiver und stetig wachsender Markt“, heißt es im KOINNO-Bericht.

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Allerdings empfinden viele Unternehmen den Aufwand für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen als sehr hoch. 80% geben an, dass der Aufwand im Vergleich zu anderen Kunden höher ist. Besonders die Erstellung von Eignungsnachweisen und Angeboten wird als aufwändig wahrgenommen. Zudem wünschen sich die Unternehmen mehr Transparenz in den Vergabeprozessen.

Um die Attraktivität öffentlicher Aufträge zu steigern, fordern die Unternehmen vor allem:

  • Fairere Chancen für Startups und KMU
  • Weniger Bürokratie und einfachere Bewerbungsverfahren
  • Eine zentrale, digitale Ausschreibungsplattform
  • Mehr Berücksichtigung von Innovation und Qualität bei der Vergabe

„Die öffentliche Beschaffung muss benutzerfreundlicher, transparenter und attraktiver für Unternehmen werden“, fasst ein Teilnehmer zusammen. Wenn Bürokratie abgebaut und Digitalisierung vorangetrieben wird, könnten sich mehr innovative Unternehmen an Ausschreibungen beteiligen. Das würde nicht nur den Wettbewerb stärken, sondern auch mehr Innovation in den öffentlichen Sektor bringen.

Quelle: Kompetenzstelle für innovative Beschaffung

EU stellt 145,5 Millionen Euro für Cybersicherheit im Gesundheitswesen

Die Europäische Kommission stellt insgesamt 145,5 Millionen Euro zur Förderung der Cybersicherheit im Gesundheitswesen bereit. Ziel ist es, Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister besser gegen Cyberbedrohungen, insbesondere Ransomware, zu schützen. Diese Maßnahmen sind Teil des Programms „Digitales Europa“ und des Forschungsprogramms „Horizont Europa“. Bewerbungen für die entsprechenden Fördermittel können bis Oktober beziehungsweise November eingereicht werden.

Im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ stehen 55 Millionen Euro für Projekte zur Cybersicherheit zur Verfügung. Davon sind 30 Millionen Euro speziell für Maßnahmen vorgesehen, die die IT-Sicherheit im Gesundheitswesen stärken. Ziel ist es, Systeme zu entwickeln, die Cyberangriffe erkennen, überwachen und effektiv abwehren können. Diese Initiative soll die Widerstandsfähigkeit des europäischen Gesundheitswesens in der Cybersicherheit in einem herausfordernden geopolitischen Umfeld deutlich erhöhen. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet am 7. Oktober 2025.

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Zusätzlich werden rund 90,5 Millionen Euro aus dem Forschungsprogramm „Horizont Europa“ bereitgestellt. Diese Mittel sind für die Entwicklung fortschrittlicher Technologien vorgesehen, darunter generative KI für Cybersicherheitsanwendungen, Post-Quanten-Kryptographie sowie datenschutzfördernde Technologien. Auch dieses Programm zielt darauf ab, die Standards der Cybersicherheit im Gesundheitswesen nachhaltig zu verbessern. Projektvorschläge können bis zum 12. November eingereicht werden.

Die beiden Förderaufrufe sind Teil des EU-Aktionsplans zur Stärkung der Cybersicherheit im Gesundheitswesen. Sie sollen dazu beitragen, Krankenhäuser und andere Gesundheitsdienstleister besser auf die wachsenden Herausforderungen durch Cyberangriffe vorzubereiten. Die bereitgestellten Mittel unterstreichen die Bedeutung der IT-Sicherheit für den Schutz sensibler Gesundheitsdaten und die kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung.

Quelle: Europäische Kommission

ThürVVöA mit evergabe.de sicher umsetzen

Mit der aktualisierten Thüringer Verwaltungsvorschrift zur öffentlichen Auftragsvergabe (ThürVVöA), Stand 27.03.2025, zieht das Land die Zügel bei der elektronischen Kommunikation deutlich an. Wer heute E-Vergabe betreibt, muss nicht nur digital, sondern vor allem sicher, nachvollziehbar und regelkonform handeln.

Besonders betroffen: die elektronische Angebotsabgabe und Kommunikation per E-Mail. Die neuen Anforderungen machen klar: Einfache E-Mails genügen längst nicht mehr. Es braucht verschlüsselte Übertragungswege, eine lückenlose Protokollierung und technische Maßnahmen zur Nachvollziehbarkeit und Integrität.

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Die verschärften Vorgaben der ThürVVöA klingen erst einmal nach zusätzlichem Aufwand – müssen sie aber nicht sein. Denn mit evergabe.de bist du sofort auf der sicheren Seite – ohne Umstellung, ohne Zusatzkosten, ohne Risiko.

Rechtssicher & konform:
Du musst dir keine Gedanken um Verschlüsselung, Nachvollziehbarkeit oder Protokollierung machen – das übernimmt unsere Plattform für dich. evergabe.de erfüllt bereits heute alle Anforderungen der neuen ThürVVöA. Die verschlüsselte Kommunikation, die digitale Angebotsabgabe und die revisionssichere Dokumentation sind vollständig integriert – und das standardmäßig.

Kein zusätzlicher Aufwand:
Du brauchst keine externen Prüfprozesse oder technischen Anpassungen. Alles, was du brauchst, ist bereits in evergabe.de enthalten. Du führst deine Vergabeverfahren wie gewohnt durch – wir sorgen im Hintergrund dafür, dass alles den rechtlichen Vorgaben entspricht.

Einfach & effizient:
Die Bedienung bleibt für dich so einfach wie gewohnt. Du profitierst vom Komfort der digitalen Kommunikation – mit der Sicherheit, dass alles rechtlich abgesichert ist. Die Angebote deiner Bieter werden vollständig digital, sicher und nachvollziehbar entgegengenommen und archiviert.

Zukunftssicher:
Du musst dich nicht um Gesetzesänderungen kümmern – das machen wir für dich. Unsere Plattform wird laufend weiterentwickelt und an neue gesetzliche Vorgaben angepasst. Auch die aktuellen Änderungen in Thüringen sind bereits vollständig berücksichtigt.

Quelle: IHK Thüringen

EU verklagt Deutschland wegen Vergabegesetz vor Gericht

Die Europäische Kommission hat rechtliche Schritte gegen Deutschland eingeleitet. Sie verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, da das Land die EU-Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe (Richtlinie 2014/24/EU und Richtlinie 2014/23/EU) nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat.

Die Kommission kritisiert, dass öffentliche Auftraggeber in Deutschland den Bietern nach Vertragsabschluss keine detaillierten Informationen zur Verfügung stellen. Dies erschwert es den Bietern, eine fundierte Entscheidung über eine mögliche Überprüfung zu treffen und den Zeitpunkt für diese Überprüfung festzulegen. Zudem bleibt die Definition des Begriffs „Auftraggeber“ im deutschen Recht unklar. Dies führt zu Schwierigkeiten bei der Auswahl der geeigneten Vergabeverfahren und sorgt für Unsicherheiten bei den Beteiligten.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Postsektor: Deutsche Auftraggeber im Postsektor müssen die Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe nicht anwenden. Dies widerspricht den EU-Richtlinien und schränkt den Wettbewerb ein.

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Bereits im Januar 2019 hatte die Kommission ein erstes Aufforderungsschreiben an Deutschland gesendet. Im Juli 2019 folgte ein ergänzendes Schreiben und im Juli 2021 eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Trotz einiger Fortschritte bei der Behebung der festgestellten Missstände hält die Kommission die bisherigen Bemühungen Deutschlands für unzureichend.

Die Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe sollen Unternehmen die Bewerbung um öffentliche Aufträge ermöglichen und den Behörden helfen, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu ermitteln. Dadurch wird ein verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Geldern gewährleistet. Mit der Bestimmung zu Postdiensten wird sichergestellt, dass Auftraggeber, die Postdienste erbringen, Vergabeverfahren durchführen, wenn auf sie die einschlägigen Bedingungen zutreffen.

Die Kommission steht weiterhin in regelmäßigem Kontakt mit den deutschen Behörden. Zwar wurden einige der Beanstandungen, wie die Methode zur Berechnung des Werts von Dienstleistungsaufträgen für Architekturbüroleistungen, ausgeräumt, doch drei der acht in der Stellungnahme dargelegten Beanstandungen bestehen weiterhin. Diese ungelösten Probleme schränken den Anwendungsbereich und den Zugang zu Nachprüfungsverfahren ein.

Quelle: EU Kommission

Erhöhung der Wertgrenzen im Saarland

Das Saarland gestaltet die Vergabe öffentlicher Aufträge für Unternehmen einfacher und unbürokratischer. Zum 1. Juli gelten damit neue Wertgrenzen bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Mit diesen Anpassungen will das Saarland die Angebotsprozesse beschleunigen und den administrativen Aufwand für Unternehmen deutlich verringern. Die Reform zielt darauf ab, den gestiegenen Preisen gerecht zu werden und die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken.

Die Wertgrenze für Direktaufträge steigt von 3.000 Euro auf 100.000 Euro. Zudem wird die Grenze für die sogenannte Freihändige Vergabe von bisher 25.000 Euro auf 221.000 Euro. Diese Anpassung der Wertgrenzen Saarland entspricht dem EU-Schwellenwert. Ebenso wird die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb von 100.000 Euro auf 221.000 Euro angehoben.

Quelle: General-Anzeiger Bonn


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Wertgrenzen Brandenburg: Vereinfachung und Entbürokratisierung der Auftragsvergabe

Das Land Brandenburg hebt die Wertgrenzen für öffentliche Aufträge an. Ab dem 17. Juni 2025 gelten neue Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung. Diese Anpassungen heben mehrere Wertgrenzen für Aufträge des Landes Brandenburg an. Als zentrales Vorhaben der Landesregierung zielt diese Maßnahme darauf ab, den Bürokratieabbau voranzutreiben und die wirtschaftliche Situation des Mittelstands zu verbessern.

Die neuen Verwaltungsvorschriften sehen eine Erhöhung der Wertgrenze in Brandenburg für die freihändige Vergabe von Bauleistungen von 100.000 Euro auf 1.000.000 Euro vor. Zudem steigen die Wertgrenzen für die Beauftragung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag) von 1.000 Euro auf 100.000 Euro.

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Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen erlaubt Brandenburg nun die Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb sowie eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb. Diese Maßnahmen sind zulässig, solange der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert von 221.000 Euro nicht überschreitet. Die Anpassungen der Wertgrenzen Brandenburg orientieren sich dynamisch an den jeweils gültigen EU-Schwellenwerten.

Darüber hinaus erhöht Brandenburg die Wertgrenze für Veröffentlichungen auf dem Vergabemarktplatz von 10.000 Euro auf 100.000 Euro. Diese Maßnahme stellt einen Gleichklang mit den angehobenen Wertgrenzen für Direktaufträge her und unterstützt die Transparenz und Effizienz der Vergabeprozesse.

Mit diesen Anpassungen der Wertgrenzen Brandenburg setzen wir die angekündigten Maßnahmen aus der 100-Tage-Bilanz konsequent um und stärken die Wirtschaft des Landes.

Quelle: Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg

Vergabegesetz Sachsen-Anhalt soll überarbeitet werden

Die Koalition in Magdeburg treibt den Bürokratieabbau voran und vereinfacht die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt. CDU, SPD und FDP bringen eine Gesetzesänderung auf den Weg, die das Tariftreue- und Vergabegesetz betrifft. Sie stärken die Wirtschaft und die Kommunen durch angehobene Schwellenwerte bei der Auftragsvergabe.

Die Koalition hebt die Schwellenwerte im Vergaberecht Sachsen-Anhalt temporär an. Dienstleistungen bis zu 221.000 Euro fallen künftig unter vereinfachte Dokumentationspflichten. Bauleistungen bis zu rund 5,5 Millionen Euro profitieren ebenfalls von erleichterten Verfahren. Diese Änderung ermöglicht eine zügige Ausführung von Bauprojekten und stärkt die lokale Wirtschaft.

Die Wirtschaft und das Handwerk begrüßen die Reform des Vergaberechts Sachsen-Anhalt. Vor allem kleine und mittlere Betriebe wie Handwerksbetriebe, Maler und Elektrofirmen profitieren von den vereinfachten Vergabeprozessen. Die Reform zielt darauf ab, bürokratische Hürden abzubauen und den Bewerbungsprozess für öffentliche Aufträge zu erleichtern.

Trotz positiver Rückmeldungen aus Wirtschaft und Kommunen bleibt Kritik bestehen. Entlohnungsfragen über den gesetzlichen Mindestlohn hinaus sind weiterhin ein Thema. Auch die Opposition und Gewerkschaften wie der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisieren die Reform des Vergaberechts Sachsen-Anhalt. Sie befürchten, dass das Gesetz ausgehebelt wird und nur noch zehn Prozent der Auftragsvergaben erfasst werden. Die Grünen fordern eine umfassende Anhörung von Unternehmen, Gewerkschaften und Kommunen im weiteren Beratungsprozess.

Quelle: MDR

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Meldung vom 24. Januar 2025

Die Koalition aus CDU, SPD und FDP in Sachsen-Anhalt hat beschlossen, das bestehende Tariftreue- und Vergabegesetz zu überarbeiten. Dieser Beschluss folgte auf eine Landtagsdebatte und mehrwöchige Diskussionen.

Bereits im November 2023 äußerte die CDU in Sachsen-Anhalt, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz einer Überprüfung bedürfe. Mittelständische Verbände beklagten den hohen bürokratischen Aufwand, der mit dem Gesetz einhergeht. Am 19. Dezember debattierte der Landtag über einen Antrag der AfD, der die Abschaffung des Gesetzes forderte.

Die Landesregierung hat einen Prozess eingeleitet, um die Verfahren zu vereinfachen und die bürokratischen Hürden für Unternehmen und Kommunen zu reduzieren. Dabei sollen jedoch die Hauptziele des Gesetzes, nämlich faire Arbeitsbedingungen, Tariftreue und die Stärkung kleiner und mittelständischer Unternehmen, beibehalten werden.

Anfang Dezember traf sich der Wirtschaftsminister mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, gewerblichen Kammern, Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern. Die Vertreter identifizierten gemeinsam
Anwendungshindernisse des Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt und suchten nach Lösungen. Die Landtagsausschüsse werden die Ergebnisse dieser Gespräche zeitnah vorgestellt bekommen.

Hintergrund:
Das novellierte Tariftreue- und Vergabegesetz trat Anfang 2023 in Kraft. Es sieht vor, dass öffentliche Aufträge bevorzugt an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten Tariflohn zahlen. Für Betriebe, die dies nicht erfüllen können, gilt ein landesspezifisch festgelegter Vergabe-Mindestlohn. Trotz der Kritik an bürokratischen Hürden und Dokumentationspflichten bleibt das Ziel des Gesetzes, faire Arbeitsbedingungen und Wettbewerbsfairness zu gewährleisten.

Quelle: MDR

Bundesregierung setzt Vergaberecht auf die Tagesordnung

Die Bundesregierung hat ein Sofortprogramm zur Reform des Vergaberecht beschlossen. Bis zum Sommer sollen zentrale Forderungen zur Vergabe und öffentlichen Beschaffung umgesetzt werden. Das Programm umfasst rund 60 Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag der CDU, CSU und SPD.

Das Sofortprogramm der Bundesregierung zielt darauf ab, das Vergaberecht auf Bundesebene zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren. Diese Maßnahmen sollen für Lieferungen und Leistungen auf nationaler und europäischer Ebene gelten. Die Koalitionäre wollen damit die Effizienz im Vergabeprozess erhöhen und bürokratische Hürden abbauen.

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Ein weiterer Schwerpunkt des Programms ist das Bundestariftreuegesetz. Es soll für Vergaben ab 50.000 Euro und für Start-ups mit innovativen Leistungen ab 100.000 Euro gelten. Das Gesetz soll bürokratische Anforderungen auf ein Minimum reduzieren, um die Umsetzung zu erleichtern.

Die Bundesregierung plant, die Reformen des Vergaberecht bis zur Sommerpause durch das Kabinett zu bringen. Die letzten Sitzungswochen des Bundestags, die vom 7. bis 11. Juli stattfinden, sind als Frist gesetzt. Erste Referentenentwürfe aus den Ministerien werden erwartet.

Die Ankündigung der Reformen stößt auf positive Reaktionen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert eine schnelle Umsetzung des Bundestariftreuegesetzes. Der Energieberatendenverband GIH unterstützt die Erleichterungen im Vergaberecht und Wohnungsbau.

Quelle: tagesschau.de

Änderung im Präqualifikationsverfahren: GZR-Abfrage endet zum 30. Juni 2025 

Die Auftragsberatungsstelle Bayern hat angekündigt, dass die Abfrage des Gewerbezentralregisters (GZR) im Rahmen des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) zum 30. Juni 2025 eingestellt wird. Die bisherige Vorlage eines GZR-Auszugs bei der Beantragung oder Verlängerung einer Präqualifikation entfällt damit vollständig. 

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Die Umstellung erfolgt im Zuge der Verwaltungsmodernisierung. Künftig werden relevante Integritätsnachweise automatisiert über digitale Registerschnittstellen geprüft. Ziel ist es, den Aufwand für Unternehmen und prüfende Stellen zu reduzieren und gleichzeitig die Prüfsicherheit zu erhöhen. 

Für Unternehmen bedeutet dies: Ab dem 1. Juli 2025 entfällt für Unternehmen die Pflicht, GZR-Nachweise einzureichen. Die Daten werden im Hintergrund digital erfasst. Vergabestellen sollten ihre internen Verfahrenshinweise entsprechend anpassen und bei der Eignungsprüfung auf alternative Registerdaten zugreifen – etwa das Wettbewerbsregister. 

Quelle: Auftragsberatungsstelle Bayern e.V.

EU-Kommission veröffentlicht „Non-Paper“ zum Marktzugang von Drittstaaten 

Die EU Kommission hat ein sogenanntes „Non-Paper“ herausgegeben, das sich mit dem Marktzugang von Unternehmen aus Drittstaaten in öffentlichen Vergabeverfahren beschäftigt. Das Dokument gibt öffentlichen Auftraggebern Hinweise, wie sie unter Berücksichtigung europäischer Vorgaben mit Angeboten aus Nicht-EU-Staaten umgehen können. 

Zugleich sorgt aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für Klarheit: In den Entscheidungen C-652/22 (Kolin) und C-266/22 (Qingdao) betont der EuGH, dass der Schutz des Binnenmarkts und sicherheitsrelevante Interessen legitime Gründe für den Ausschluss von Drittstaatsunternehmen sein können. Dies schafft neue rechtliche Spielräume für öffentliche Auftraggeber. 

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Laut dem „Non-Paper“ der EU Kommission können Vergabestellen Angebote von Unternehmen aus Drittstaaten unter bestimmten Bedingungen ablehnen – auch wenn formale Diskriminierung ausgeschlossen ist. Das gilt insbesondere, wenn kein angemessenes Gegenseitigkeitsabkommen mit der EU besteht oder strategische Interessen der Union betroffen sind. 

Die aktuelle Entwicklung unterstreicht, dass die strategische Beschaffung stärker in den Fokus rückt. Öffentliche Auftraggeber sollten künftig sorgfältiger dokumentieren, aus welchem Land ein Bieter stammt und welche Ausschlussgründe gegebenenfalls greifen. 

Quelle: vergabeblog

Tariftreue-Portal Sachsen-Anhalt erleichtert Zugang zu Informationen

Sachsen-Anhalt hat ein neues Tariftreue-Portal eingeführt. Dieses Portal bietet umfassende Informationen über Tariftreue und Mindestlohnregelungen im Land. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Unternehmen sowie öffentliche Auftraggeber zu unterstützen.

Das Tariftreue-Portal Sachsen-Anhalt stellt sicher, dass Unternehmen leicht auf relevante Informationen zugreifen können. Es bietet eine klare Übersicht über die gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen. Damit können Unternehmen ihre Pflichten besser erfüllen und sich rechtlich absichern.

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Öffentliche Auftraggeber profitieren ebenfalls von dem Tariftreue-Portal Sachsen-Anhalt. Sie erhalten Zugang zu wichtigen Informationen, die bei der Vergabe von Aufträgen berücksichtigt werden müssen. Das Portal hilft, die Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn sicherzustellen.

Das Portal trägt zur Erhöhung der Transparenz im Vergabeverfahren bei. Durch den Zugang zu detaillierten Informationen können alle Beteiligten die Abläufe besser nachvollziehen. Dies unterstützt eine faire und transparente Vergabe von öffentlichen Aufträgen.

Mit dem Tariftreue-Portal Sachsen-Anhalt erhalten Nutzer direkten Zugriff auf relevante rechtliche Grundlagen. Dies vereinfacht die Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohnregelungen. Das Portal dient als zentrale Informationsquelle für alle, die im Vergabeverfahren tätig sind. Sachsen-Anhalt setzt damit einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei öffentlichen Vergaben.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Optimierte Auftragsvergabe mit neuer digitaler Vergabeakte

Die digitale Vergabeakte von evergabe.de bietet jetzt noch mehr Möglichkeiten für eine flexible und effiziente Auftragsvergabe. Mit neuen Funktionen wird die Dokumentation transparenter und die Ablage strukturierter.

Die direkte Eingabe des Schätzwerts und die Festlegung der Vergabeart im Bereich Dokumentation vereinfachen den Prozess. Nutzer können in der schnell festhalten, wer den Wert ermittelt hat und wer die Verfahren bestimmt hat.

Mit der Möglichkeit, individuelle Ereignisse hinzuzufügen, bietet die digitale Vergabeakte Flexibilität. Nutzer können spezifische Vorgänge wie Baustellenbegehungen integrieren. Die strukturierte Ablage von Dokumenten in separaten Reitern erleichtert die Verwaltung und hilft, den Überblick zu behalten.

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Die Teilnahmeübersicht und der Kommunikationsbereich bieten Nutzern einen klaren Überblick über den Status der eingeladenen und teilnehmenden Unternehmen in der digitalen Vergabeakte. Dank Livestatus sind sie stets informiert, was die Zusammenarbeit vereinfacht und den Vergabeprozess optimiert.

Der PDF-Export ermöglicht es, schnelle Übersichten zu erstellen und zu teilen, was die Kommunikation im Team unterstützt. Nach Abschluss des Verfahrens erleichtert die zentrale Archivierung als ZIP-Datei die Organisation. Jeder Reiter wird separat gespeichert, was Nutzern hilft, den Überblick zu behalten.

Mecklenburg-Vorpommern: Neue Verordnung stärkt Mindestarbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen

Mecklenburg-Vorpommern hat am 30. Mai 2025 die Verordnung über Mindestarbeitsbedingungen für öffentliche Aufträge veröffentlicht. Diese Verordnung konkretisiert das Tariftreue- und Vergabegesetz M-V und setzt verbindliche arbeitsrechtliche Standards fest. Unternehmen und öffentliche Auftraggeber müssen diese Vorgaben ab sofort beachten.

Die Verordnung erkennt repräsentative Tarifverträge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) an. Diese Anerkennung betrifft Vereinbarungen mit der EVG und GDL, einschließlich Verträge für DB-Konzernunternehmen und die ODEG. Im übrigen ÖPNV gilt der TV-N Mecklenburg-Vorpommern als Standard für Mindestarbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen.

Für öffentliche Aufträge in Branchen wie Baugewerbe, Gebäudereinigung, Metall- und Elektroindustrie, Wach- und Sicherheitsgewerbe, IT-Dienstleistungen und Umweltschutz gelten spezifische Tarifbedingungen. Diese branchenspezifischen Mindestarbeitsbedingungen sind im Anhang der Verordnung detailliert aufgeführt.

Ein zentraler Punkt der neuen Verordnung ist der vergaberechtliche Mindestlohn. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beträgt der Mindestlohn 13,98 € brutto pro Stunde. Diese Maßnahme soll faire Mindestarbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen gewährleisten.

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Die Verordnung legt fest, dass die Eingruppierung anhand der ausgeübten Tätigkeit erfolgt. Sonderzahlungen sind zum 1. Dezember fällig. Teilzeitkräfte erhalten anteilige Leistungen. Bei unklarer Tätigkeitseinstufung gilt die höhere Entgeltgruppe, um Mindestarbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen zu sichern.

Bereits laufende Vergabeverfahren bleiben von der neuen Verordnung unberührt. Diese Regelung sorgt für eine reibungslose Anpassung der Mindestarbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen. Unternehmen und Vergabestellen müssen die Einhaltung der neuen Vorgaben dokumentieren und werden kontrolliert. Missachtung kann zum Ausschluss von Vergabeverfahren führen.

Diese Maßnahme stärkt die Durchsetzung der Mindestarbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen. Die vollständige Verordnung und zugehörige Tarifverträge sind auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums MV unter Öffentliches Auftragswesen verfügbar.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Bundesregierung präsentiert Verkehrsinvestitionsbericht 2023

Die Bundesregierung hat ihren Verkehrsinvestitionsbericht 2023 vorgelegt. Er informiert über die Investitionen des Bundes in die Bundesschienenwege, Bundesfernstraßen und Bundeswasserwege.

Im Jahr 2023 flossen insgesamt 9,78 Milliarden Euro in die Infrastruktur, finanziert durch Bundes- und EU-Mittel, wie im Verkehrsinvestitionsbericht 2023 dargelegt. Der Schwerpunkt lag auf Neu- und Ausbau sowie Erhaltung von Bundesschienenwegen gemäß dem Bundesschienenwegeausbaugesetz. Für Aus- und Neubauvorhaben standen 1,93 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Ausgaben für Bundesfernstraßen beliefen sich auf etwa 12 Milliarden Euro, davon 8,9 Milliarden Euro an Investitionen.

Der Verkehrsinvestitionsbericht 2023 zeigt, dass der Bund Anlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt. Diese umfassen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben für Umschlaganlagen und bis zu 50 Prozent für private Gleisanschlüsse. Bis Ende 2023 wurden Fördermittel von 696,8 Millionen Euro für 63 Umschlaganlagen bewilligt.

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Nach dem Verkehrsinvestitionsbericht 2023 wurden 35 Kilometer Autobahnen neu gebaut und 41 Kilometer erweitert. Auch 47 Kilometer Bundesstraßen wurden aus- oder neugebaut. Zur Erhaltung der Bundesfernstraßen wurden insgesamt 5,47 Milliarden Euro ausgegeben. Für den Bau und die Erhaltung von Radwegen an Bundesstraßen investierte die Bundesregierung 112,1 Millionen Euro. 120 Kilometer Radwege wurden fertiggestellt.

Die Gesamtausgaben für Bundeswasserstraßen betrugen 1,12 Milliarden Euro. Davon wurden 741 Millionen Euro in Erhaltung und Ersatz der Infrastruktur investiert. Weitere 247 Millionen Euro flossen in Aus- und Neubaumaßnahmen.

Der Verkehrsinvestitionsbericht 2023 zeigt die umfassenden Bemühungen der Bundesregierung zur Verbesserung der Infrastruktur. Diese Investitionen sollen die Mobilität und den Kombinierten Verkehr in Deutschland fördern.

Quelle: Bundestag

Sachsen beschleunigt Straßenbau mit neuer Gesetzesnovelle

Das sächsische Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes zur Anhörung freigegeben. Ziel der Novelle ist es, Straßen, Brücken und Stützmauern künftig ohne aufwändiges Planfeststellungsverfahren zu sanieren. Damit will Sachsen den Straßenbau beschleunigen.

Ein zentrales Element der Reform ist die Abschaffung der Pflicht zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei kleineren Straßenbaumaßnahmen. Dies betrifft unter anderem Brückenersatzneubauten sowie den Anbau von Radwegen. Durch diese Maßnahme will Sachsen den Straßenbau beschleunigen und Zeit sowie Ressourcen sparen.

Ein weiteres Anliegen der Gesetzesänderung ist die Erleichterung des Mobilfunkausbaus entlang von Staats- und Kreisstraßen. Die zuständige Straßenbaubehörde kann künftig die Zustimmung zur Errichtung von Telekommunikationslinien erteilen. Damit entfällt das bisher geltende Anbauverbot und Sachsen kann den Straßenbau auch in Bezug auf die digitale Infrastruktur beschleunigen.

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Der Entwurf sieht vor, die Einsicht in Straßen- und Bestandsverzeichnisse zu erleichtern und so die Transparenz über den Status öffentlicher Straßen zu erhöhen. Dies bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger besser nachvollziehen können, welche Straßen saniert werden und wie Sachsen den Straßenbau beschleunigen will.

Neben den Hauptänderungen enthält der Entwurf zahlreiche praxisorientierte Verbesserungen für die kommunale Ebene. Dazu gehört beispielsweise der Schutz von Straßenbeleuchtungsanlagen. Diese Maßnahmen sollen dabei helfen, den Straßenbau in Sachsen zu beschleunigen und gleichzeitig die kommunalen Handlungsspielräume zu stärken.

Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens plant die Landesregierung, den Gesetzentwurf im Sommer 2025 in den Sächsischen Landtag einzubringen. Ziel ist es, die Gesetzesänderung noch vor Jahresende umzusetzen und damit den Straßenbau in Sachsen nachhaltig zu beschleunigen.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Förderung für nachhaltige Klimaanpassung für Kommunen gestartet

Das Bundesumweltministerium hat einen neuen Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (DAS) veröffentlicht. Kommunen können sich vom 15. Mai 2025 bis 15. August 2025 um eine Förderung nachhaltige Klimaanpassung bewerben. Zehn Millionen Euro stehen aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) zur Verfügung.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke betont die Notwendigkeit von Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Mensch und Natur. Die Förderung nachhaltige Klimaanpassung soll Städten und Gemeinden helfen, sich auf Klimaveränderungen vorzubereiten und die Bevölkerung zu schützen. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz unterstützt Maßnahmen, die Klimaanpassung und natürlichen Klimaschutz verbinden.

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Der Förderaufruf richtet sich an Kommunen, die Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der Finanzierungskosten für die Erarbeitung von Konzepten zur nachhaltigen Klimaanpassung erhalten. Klimaanpassungsmanager*innen sollen Maßnahmen mit naturbasierten Lösungen entwickeln. Die Förderung nachhaltige Klimaanpassung soll dabei Synergien zwischen Klimaanpassung, natürlichem Klimaschutz und Biodiversität schaffen.

Mit den neuen Fördermitteln unterstützt das BMUV die Umsetzung der Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung, die im Dezember 2024 beschlossen wurde. Das Ziel ist, dass bis 2030 für 80 Prozent der Gemeinden Klimaanpassungskonzepte vorliegen. Die Förderung nachhaltige Klimaanpassung leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels.

Informationen zum Förderaufruf finden Interessierte auf der Website der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Das Zentrum KlimaAnpassung bietet Beratungs-, Schulungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für die Förderung nachhaltige Klimaanpassung an.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Wertgrenzen für Bauleistungen erhöht – vereinfachte Vergabe bis Ende 2025 möglich

Die Bundesregierung hat vorübergehend die Wertgrenzen für Bauleistungen gemäß VOB/A § 3a angehoben. Öffentliche Auftraggeber profitieren dadurch von vereinfachten Verfahren. Trotz der erleichterten Verfahren gelten weiterhin die Grundsätze der Vergabe: Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit müssen eingehalten werden. Auch die Dokumentationspflicht bleibt bestehen.

Ab sofort können Bauleistungen bis zu einer Wertgrenze von 15.000 Euro per Direktauftrag vergeben werden. Eine förmliche Ausschreibung ist in diesem Rahmen nicht erforderlich. Für freihändige Vergaben wurde die Wertgrenze ebenfalls angepasst. Bis zu einem Netto-Wert von 25.000 Euro dürfen Bauleistungen ohne formellen Wettbewerb vergeben werden.

Die neue Regelung zur Anpassung der Wertgrenzen bei Bauleistungen ist befristet. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2025. Danach gelten wieder die bisherigen Grenzen.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.


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Koalitionsvertrag Vergaberecht bringt Beschleunigung und Digitalisierung

SPD und CDU/CSU haben ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Die Koalition beschleunigt die Umsetzung von wichtigen Infrastrukturprojekten. Sie nutzt alle bestehenden Möglichkeiten zur Beschleunigung von Planung, Genehmigung, Beschaffung und Vergabe. Der Koalitionsvertrag Vergaberecht führt ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz ein und priorisiert Projekte mit überragendem öffentlichem Interesse.

Die neue Bundesregierung vereinfacht und digitalisiert das Vergaberecht auf nationaler und europäischer Ebene. Sie setzt den Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe. Der Koalitionsvertrag Vergaberecht hebt die Wertgrenzen für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen auf 50.000 Euro an. Für innovative Start-ups beträgt die Wertgrenze 100.000 Euro.

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Die Registermodernisierung ermöglicht, dass Daten nur einmal an staatliche Stellen übermittelt werden müssen. Der Koalitionsvertrag Vergaberecht vernetzt Verwaltungsregister und speichert sie auf souveränen Cloudplattformen. Die Bundesregierung organisiert Leistungen wie Personal, IT, Datenschutz, Vergabe, Beschaffung, Compliance und Kommunikation in gebündelten Service-Einheiten. Dies verringert Doppelstrukturen und steigert die Effizienz.

Die Koalition erhöht die Verteidigungsausgaben und beschleunigt Bundeswehrvorhaben. Der Koalitionsvertrag Vergaberecht sieht ein neues Bundeswehrinfrastrukturbeschleunigungsgesetz vor. Dieses Gesetz erleichtert Bau-, Umwelt- und Vergaberecht sowie Flächenschutz für militärische Projekte. Es erweitert Eigenvollzugsrechte und vereinfacht haushaltsrechtliche Regelungen.

Die SPD hat ihren Mitgliederentscheid für den Koalitionsvertrag gestartet. Alle Parteimitglieder stimmen schriftlich oder digital ab. Die CDU entscheidet am 28. April über den Koalitionsvertrag Vergaberecht auf einem „Kleinen Parteitag“. Die Wahl des Bundeskanzlers erfolgt in der Woche ab dem 5. Mai. Die Regierung wird erste Gesetzesvorhaben zügig auf den Weg bringen.

Quelle: vergabeblog

eVergabe.de