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Können andere Bieter gestellte Fragen und die Antworten der Vergabestelle sehen oder muss die Vergabestelle aktiv die Bieter informieren?

Alle Bieterfragen können über die Nachrichtenfunktion an den Auftraggeber gestellt werden. Diese sind nicht öffentlich.

Der Auftraggeber muss jede Bieterfrage beziehungsweise allgemein gültige Fragen mit der dazugehörigen Antworten allen Bewerbern unverzüglich, zum gleichen Zeitpunkt und im gleichem Umfang zugänglich machen. Dabei gilt immer die Beachtung des Datenschutzes. Außerdem werden Angaben wie Firmennamen nicht genannt.

Unsere Webinare und Seminare zu Bieterfragen:

Die richtige Kommunikation in einer Vergabe muss immer wieder besprochen werden. Unsere Referenten legen in ihren Webinaren Wert darauf, fachgerecht und aus der Praxis heraus zu erklären, worauf es bei Bieterfragen ankommt.

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