Was ist das Ressourcenschutzrecht?

Das Ressourcenschutzrecht befindet sich in Deutschland derzeit noch in der Weiterentwicklung und ist bislang nicht rechtlich verbindlich verankert. Gründe hierfür liegen zum einen in der hohen Komplexität des Themas und zum anderen in der bestehenden Struktur des Umweltrechts, das bislang vor allem medien- und emissionsbezogen ausgerichtet ist. Trotz fehlender verbindlicher Regelungen stellt die Reduzierung des Ressourcenverbrauchs bereits heute einen zentralen Bestandteil der nationalen und internationalen Nachhaltigkeitspolitik dar.

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Ziel des Ressourcenschutzrechts

Ziel ist die Entwicklung eines konsistenten Rechtes mit spezifischen, aber auch übergreifenden Regelungsansätzen für den Ressourcenverbrauch und dessen Schutz.

Weltweit steigt der Rohstoffverbrauch von endlichen Ressourcen, wodurch negative Folgen für die Umwelt entstehen. Folglich sind Ökosysteme gefährdet, hohe Mengen an Emissionen werden ausgestoßen sowie große Mengen an Abfall entstehen. Deshalb sollte das Ressourcenschutzrecht an allen Stellen der Wertschöpfungskette ansetzen. Besonders in Branchen mit einem hohen Ressourcenverbrauch, wie dem Bauwesen und der Industrie, kann ein solches Recht einen hohen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele beitragen.

Einen ersten Vorschlag stellt die UBA zur Verfügung: Positionspapier Ressourcenschutzrecht

Bedeutung für Nachhaltigkeit und Klimaschutz

Der weltweite Verbrauch endlicher Rohstoffe steigt kontinuierlich an. Damit gehen erhebliche ökologische Belastungen einher, darunter die Gefährdung von Ökosystemen, steigende Emissionen sowie wachsende Abfallmengen. Diese Entwicklungen verdeutlichen die Notwendigkeit eines eigenständigen, systematischen Rechtsrahmens zum Schutz natürlicher Ressourcen. Das Ressourcenschutzrecht soll dazu beitragen, Umweltfolgen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu reduzieren und den Übergang zu einer ressourceneffizienten Wirtschaftsweise zu unterstützen.

Ansatz entlang der Wertschöpfungskette

Ein zentrales Merkmal des Ressourcenschutzrechts ist der ganzheitliche Ansatz entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Rohstoffgewinnung über Produktion und Nutzung bis hin zu Recycling und Entsorgung. Besonders ressourcenintensive Branchen wie das Bauwesen und die Industrie stehen hierbei im Fokus. In diesen Bereichen kann ein wirksames Ressourcenschutzrecht einen erheblichen Beitrag zur Reduzierung von Emissionen und zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten.

Einbindung in bestehende Rechts- und Politikfelder

Das Ressourcenschutzrecht soll nicht isoliert bestehen, sondern in bestehende umwelt- und wirtschaftspolitische Instrumente eingebettet werden. Dazu zählen unter anderem Abfallrecht, Produktverantwortung, Kreislaufwirtschaft sowie nachhaltige Beschaffung. Durch diese Verzahnung können Synergien genutzt und Zielkonflikte zwischen Umwelt- und Wirtschaftspolitik reduziert werden.

Fachliche Impulse und Weiterentwicklung

Einen ersten konzeptionellen Vorschlag zur Ausgestaltung eines Ressourcenschutzrechts liefert das Umweltbundesamt in einem Positionspapier. Dieses zeigt mögliche rechtliche Ansätze auf und dient als Grundlage für die fachliche und politische Weiterentwicklung des Ressourcenschutzrechts.

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