evergabe.de-Glossar
- B2B
- Bauleistungen
- Bauvertragsrecht
- Bauwerksdatenmodellierung
- Beabsichtigte Geplante Ausschreibung
- Bedarfsermittlung
- Bedarfsposition
- Beibringungsgrundsatz
- Beihilfen
- Beiladung
- Bekanntmachung der Ausschreibung
- Bekanntmachungstext
- Berichtigung einer Bekanntmachung
- Berichtsmanager
- Beschafferprofil
- Beschaffungsvorgang
- Beschleunigungsvergütungen
- Beschluss der Vergabekammer
- Beschränkte Ausschreibung
- Beschwerdebefugnis
- Beschwerdebegründung
- Beschwerdefrist
- Beschwerdeführer
- Beschwerdeinstanz
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
- Beurteilungsspielraum
- Bewerber
- Bewerbungsbedingungen
- Bewerbungsfrist
- Bieter
- Bieterfragen
- Bietergemeinschaften
- Bieterinformation
- Bieterkonferenz
- Bieterrechte
- BIM
- Bindefrist
- Binnenmarktrelevanz
- Biodiversität
- Blauer Engel
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Bundesrechnungshof
- Bürgerliches Gesetzbuch
Was sind die Bewerbungsbedingungen?
Die Bewerbungsbedingungen sind Teil der Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen bestehen aus dem Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe) und gegebenenfalls Bewerbungsbedingungen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A). Bewerbungsbedingungen sind Standardvorgaben, die ein Auftraggeber, der ständig Bauleistungen vergibt, statt im Anschreiben in den allgemeinen Bedingungen zusammengefasst hat und die er dem Anschreiben beifügt (§ 8 Abs. 2 Nr. 4 VOB/A). Sie müssen vom Bieter in gleicher Weise beachtet werden, wie das Anschreiben selbst.
Bei der Veröffentlichung einer Ausschreibung können die Bewerbungsbedingungen, als Teil der Vergabeunterlagen, mit evergabe.de hochgeladen werden.
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