Was ist eine Fachlosvergabe?
Die Fachlosvergabe ist eine vergaberechtliche Vorschrift nach deutschem Recht, die vorsieht, dass öffentliche Aufträge in voneinander abgegrenzte Fachgebiete oder Gewerke unterteilt und getrennt vergeben werden. Ziel ist es, den Mittelstand zu fördern, Wettbewerb zu erhöhen und kleinen sowie mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern.
Rechtliche Grundlagen der Fachlosvergabe
Die Verpflichtung zur Fachlosvergabe ergibt sich aus § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB und § 5 Abs. 2 VOB/A. Demnach sollen öffentliche Auftraggeber Bauleistungen grundsätzlich nach Handwerks- oder Gewerbezweigen trennen. Diese Pflicht gilt sowohl oberhalb der EU-Schwellenwerte im Rahmen der Vergabeverordnung (VgV) und Sektorenverordnung (SektVO) als auch unterhalb der Schwellenwerte gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
Der öffentliche Auftraggeber muss bei jeder Ausschreibung prüfen, ob eine Aufteilung in einzelne Lose sinnvoll und möglich ist. Eine Zusammenfassung zu einem Gesamtlos ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe eindeutig dagegen sprechen. Diese Entscheidung ist zu dokumentieren und zu begründen.
Wie funktioniert die Fachlosvergabe in der Praxis?
In der Praxis bedeutet die Fachlosvergabe, dass die einzelnen Leistungsbestandteile eines Auftrags – etwa in einem Bauvorhaben – nach Fachgebieten (z. B. Elektroarbeiten, Heizung, Rohbau, Innenausbau) ausgeschrieben werden. Jedes Fachlos kann von unterschiedlichen Unternehmen bearbeitet werden. Ein Beispiel:
Beim Neubau eines Schulgebäudes werden die Gewerke für Sanitär, Elektro, Tischlerarbeiten und Dachdeckerarbeiten getrennt ausgeschrieben. So können spezialisierte Fachbetriebe gezielt Angebote abgeben.
Digitale Vergabeplattformen wie evergabe.de oder der evergabe Manager (AI Vergabemanager) unterstützen Auftraggeber technisch dabei, Leistungen in Fachlose zu gliedern und losweise Ausschreibungen zu erstellen.
Warum ist die Fachlosvergabe wichtig?
Die Fachlosvergabe stärkt den fairen Wettbewerb und die Beteiligung von KMU, indem sie den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen erleichtert. Dadurch wird:
die Wettbewerbsvielfalt erhöht,
die Innovationstiefe am Markt gefördert,
das Risiko von Monopolbildungen reduziert,
und eine wirtschaftliche Mittelverwendung der öffentlichen Hand sichergestellt.
Zudem trägt sie zur regionalen Wertschöpfung bei, da kleinere Betriebe ortsnah Leistungen übernehmen können.
Ausnahmen von der Fachlosvergabe
Von der Pflicht zur Fachlosvergabe darf nur abgewichen werden, wenn zwingende technische oder wirtschaftliche Gründe vorliegen. Die Ausnahme muss stets nachvollziehbar begründet werden.
Typische Gründe für eine Gesamtvergabe können sein:
Eine Gesamtvergabe ist erheblich wirtschaftlicher (z. B. durch geringere Koordinierungskosten).
Eine Aufteilung würde zu technischen Problemen oder unverhältnismäßigem Aufwand führen.
Eine einheitliche Leistungserbringung ist aus Qualitäts- oder Sicherheitsgründen erforderlich.
Unterschied zwischen Fachlos und Teillos
Fachlos: Trennung nach Art der Leistung oder Fachgebiet, z. B. Maurer-, Maler- oder Elektroarbeiten.
Teillos: Aufteilung nach Umfang oder Menge einer gleichartigen Leistung, z. B. Straßenbauarbeiten auf verschiedene Abschnitte verteilt.
Beide Formen der Losaufteilung dienen dem Ziel, mehr Wettbewerb zu ermöglichen und eine faire Beteiligung kleinerer Unternehmen sicherzustellen. Sowohl mit evergabe.de als auch mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) kannst Du losweise ausschreiben.