Was sind Lebenszykluskosten?
Lebenszykluskosten bezeichnen alle Kosten, die während der gesamten Lebensdauer eines Produkts, einer Anlage oder einer Dienstleistung anfallen. Sie werden auch als Life Cycle Costing (LCC) bezeichnet und gehen damit deutlich über den reinen Anschaffungspreis hinaus. Ziel der Betrachtung von Lebenszykluskosten ist es, die tatsächliche Wirtschaftlichkeit einer Investition realistisch zu bewerten. Besonders bei größeren, langfristigen oder nachhaltigkeitsbezogenen Beschaffungen dienen sie als wichtige Entscheidungshilfe.
Während ein Angebot auf den ersten Blick günstig erscheinen kann, können im späteren Betrieb hohe Folgekosten entstehen – etwa durch Energieverbrauch, Wartung oder Entsorgung. Die Lebenszykluskosten machen diese Zusammenhänge transparent und ermöglichen fundierte Vergabe- und Investitionsentscheidungen.
Die Phasen des Lebenszyklus
Die Lebenszykluskosten setzen sich aus mehreren aufeinanderfolgenden Abschnitten zusammen, die gemeinsam den vollständigen Lebenszyklus abbilden:
Planung: Kosten für Konzeption, Bedarfsanalyse und Projektvorbereitung
Entwicklung: Aufwendungen für Konstruktion, Design oder technische Auslegung
Beschaffung: Anschaffungs- und Beschaffungskosten
Fertigung: Produktions- oder Herstellungskosten
Vertrieb: Logistik-, Transport- und Vermarktungskosten
Nutzung und Instandhaltung: Wartung, Reparaturen, Ersatzteile
Betriebskosten: Energie-, Wasser- oder Verbrauchskosten
Entsorgung: Rückbau, Recycling oder Beseitigung am Ende der Nutzungsdauer
Erst die Summe aller Phasen ergibt ein vollständiges Bild der wirtschaftlichen Auswirkungen.
Lebenszykluskosten im Vergaberecht
Im deutschen Vergaberecht spielen Lebenszykluskosten eine zunehmend wichtige Rolle. Nach § 59 VgV können Auftraggeber Lebenszykluskosten freiwillig in die Angebotswertung einbeziehen, während § 67 VgV konkrete Anforderungen an die Berechnungsmethode stellt. Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen die Berücksichtigung verpflichtend ist – etwa nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVV-EnEff).
Auch nach § 16 Abs. 8 VOL/A können Lebenszykluskosten ausdrücklich Teil der Wirtschaftlichkeitsbewertung sein. Damit wird klargestellt, dass nicht allein der niedrigste Preis, sondern das wirtschaftlichste Angebot über die gesamte Nutzungsdauer maßgeblich ist.
Weitere Informationen
Im ersten Moment können preisgünstigere Angebote somit nicht unbedingt die wirtschaftlichsten sein. Deshalb sind nach § 59 VgV und § 16 Abs. 8 VOL/A unter anderem die Lebenszykluskosten bei der Angebotsbewertung zu berücksichtigen. Eine umweltfreundliche Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen leisten damit häufig einen großen Beitrag Kosten auf längere Sicht einzusparen.
Eine Hilfestellung bietet außerdem das Umweltbundesamt. Hier findet man verschiedene Tools, die bei der Berechnung der Lebenszykluskosten unterstützen sollen.
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